Ein staatlich verordneter Behandlungszwang darf nicht hingenommen werden

Warum die juristische Seite im Fall Hamer so erschreckend ist

Von Friedericke Beck, Köln – raum&zeit Ausgabe 99/1999

Die Neue Medizin und „Die eisernen Regeln des Krebs“ von Dr. Ryke Geerd Hamer sind den Leserinnen und Lesern von raum&zeit ebenso bekannt wie die Verteufelung der Hamerschen Erkenntnisse durch die orthodoxe Medizin. Würde es sich dabei um einen Richtungsstreit über die jeweils effektiveren Diagnose- und Therapieverfahren handeln, wäre das eine ganz normale Angelegenheit. Es wäre ein Wissenschafts-Disput, wie er vor einigen Jahren noch üblich war. Doch im Fall Hamer wird dieser Disput erst gar nicht begonnen, sondern es wird – bisher einmalig in der deutschen Medizingeschichte – ein Diagnose- und Therapieverfahren von der deutschen und österreichischen Justiz auf Betreiben der orthodoxen Medizin zur unerlaubten Handlung erklärt, und jeder Patient oder Arzt, der es wagt, danach zu verfahren, riskiert die volle Härte der Staatsgewalt. Zur Durchsetzung dieser Maxime scheint jedes Mittel – auch das der Rechtsbeugung – recht. Und das auf dem Gebiet der Krebsbehandlung, auf dem die orthodoxe Medizin nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten versagt hat. Das ist die erschreckende Erkenntnis aus der juristischen Seite im Fall Hamer, die hier nachstehend von Friedericke Beck exklusiv für raum&zeit in den wichtigsten Stationen dokumentiert wird.

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