Bestandsdatenauskunft

Falschparker und andere Terroristen

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Schon seit Jahren führen Regierung und Verfassungsgericht einen Kampf um die Privatsphäre der Bürger. Mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht jetzt der Streit in eine neue Runde und es geht ums Ganze: um Passwörter für E-Mail Postfächer, Accounts in sozialen ...
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Bestandsdatenauskunft
Von Maximilian Witte, Wolfratshausen – raum&zeit Ausgabe 184/2013

Schon seit Jahren führen Regierung und Verfassungsgericht einen Kampf um die Privatsphäre der Bürger. Mit der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft geht jetzt der Streit in eine neue Runde und es geht ums Ganze: um Passwörter für E-Mail Postfächer, Accounts in sozialen Netzwerken, um Pin und Puk von Handys und IP-Adressen. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, reicht in Zukunft der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit aus, damit Ermittlungsbehörden und Geheimdienste auf diese sensiblen Daten zugreifen können. Vollautomatisch übrigens. 

Gezielte Panikmache

„Achtung!! Wird dieses Zustimmungsgesetz vom Bundesrat blockiert, dann ...“ Als Anfang Mai die Mehrheit im Bundesrat zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft zu wackeln begann, wurde die Regierung nervös. „... dann können die Strafverfolgungsbehörden ab dem 30. 06. keine Bestandsdatenabfrage bei Telekommunikationsunternehmen mehr vornehmen“ 1,  tönt es in drastischen Worten in einem Schreiben des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen. Darin wurde, wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung am dritten Mai, der Horror völlig machtloser Ermittlungsbehörden beschworen, die chancenlos ganzen Horden wildgewordener Bombenleger und Pädophiler gegenüberstehen. 

Der Trick mit der Angst

„Die Internetaufklärung bei Islamisten und anderen Terroristen“ sei ebenso wie bei Kinderpornographie nicht mehr möglich: das sei dann eine direkte Folge des Scheiterns des Gesetzentwurfes, wie ihn CDU/CSU zusammen mit FDP und SPD ausgehandelt hatten. Welcher Abgeordnete möchte sich schon nachsagen lassen, an so einer Katastrophe Schuld zu sein? 

Gleichgültig, dass nach Auffassung des Verfassungsrechtlers und offiziellen Sachverständigen des Landtags Nordrhein-Westfalen, Ulf Buermeyer, die Kernaussage des Dokuments schlicht falsch ist und 95 Prozent der Datenabfragen weiter problemlos durchgeführt werden könnten (nachzulesen im § 100g StPO); gleichgültig auch, dass es laut dem Bundesamt für Justiz in Bonn nur bei einem winzigen Teil der Überwachungsmaßnahmen um Terrorbekämpfung oder Kinderpornographie geht: 

Der Trick mit der Angst funktionierte

Am dritten Mai passierte die Neuregelung den Bundesrat. Damit hängt es nun wieder einmal am Bundesverfassungsgericht, die orwellsche Überwachungswut der Staatsbehörden zu bändigen, wie es dies ja schon 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung getan hatte. 

Datenabfrage schon bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten

Darin hatten die Karlsruher Richter die Zugriffsrechte der Behörden auf die Bestandsdaten Verdächtiger, außer in besonders schweren Fällen wie bei Mord und Totschlag oder Kinderpornographie beschnitten und dem Gesetzgeber Zeit bis zum 30. Juni 2013 gelassen, ein überarbeitetes Gesetz vorzulegen. Die neue Fassung, die nun begleitet von unheilvollen Drohkulissen gegenüber möglichen Abweichlern durch den Bundesrat gebracht wurde, dürfte allerdings nicht weniger verfassungswidrig sein. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erläutert: „Leider wurde die Abfragemöglichkeit zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht begrenzt, obwohl dies einer expliziten Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Vorratsdatenspeicherungsurteil entspricht.“ Das heißt im Klartext: nicht nur die wie in Dauerschleife angeführten Terroristen und Islamisten, sondern auch jeder Falschparker dürfte in Zukunft vollständig digital überwacht werden - und zwar nicht nur von zivilen Stellen. Zugelassen sind: Bundeskriminalamt (BKA), Landeskriminalämter, Bundes- und Landesverfassungsschutzämter, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter. Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ schreibt dazu: „Entgegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts soll die Identifizierung von Internetnutzern durch Geheimdienste keine tatsächlichen Anzeichen für das Vorliegen einer konkreten Gefahr voraussetzen.“ 

Man möchte Recht so rufen

Aber keine Sorge. Dies alles ist freilich nur möglich, solange ein Richter den Vorgang im Vorfeld geprüft und genehmigt hat und die Betroffenen im Nachhinein informiert werden. Man möchte „Recht so!“ rufen. Wir leben schließlich in dem Rechtsstaat schlechthin, in Deutschland. Mit diesen beiden Zugeständnissen hatte sich die Regierungskoalition ja auch die Zustimmung der SPD zu dem Gesetz erkauft, aber: wirksamen Schutz vor Missbrauch bieten sie nicht. Das zeigen zwei groß angelegte Studien der Universität Bielefeld und des Max-Planck-Instituts zum Thema Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht deutlich. Christoph Gusy, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, bestätigte das Ausmaß der Kluft zwischen Gesetzestext und Realität in einem ZDF-Interview: „In unserer Untersuchung haben wir festgestellt, dass von über 500 Anträgen nur einer von einem Richter abgelehnt worden ist. Wenn die Polizei einen Antrag anregt (...) bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“ Das Max-Planck-Institut geht davon aus, dass nur 0,4 Prozent aller Anträge auf Überwachung abgelehnt werden und zitiert in seiner Studie einen Beamten mit den Worten: „ (...) Die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer. (...) Auf dieser Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates.“ Dem Max-Planck-Institut zufolge sind überhaupt nur etwa 24 Prozent der richterlichen Beschlüsse durch Fakten untermauert. 

85 Prozent aller Abhöraktionen illegal

Dazu kommt noch, dass der richterliche Vorbehalt ohnehin nur für die sogenannte „erweiterte Bestandsdatenauskunft“ erforderlich ist, also um an Pin-Nummern und Passwörter zu kommen. Der Abruf normaler Bestandsdaten wie beispielsweise Name, Anschrift UND IP-Adresse lassen sich mit dem schlichten Verweis auf den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit begründen.

Auch in der Praxis der „Benachrichtigung im Nachhinein“, mit der sich die SPD ködern ließ, sieht es nicht besser aus. Die Universität Bielefeld geht davon aus, dass nur drei von hundert Betroffenen über Bespitzelungen informiert werden. Von immerhin 15 Prozent spricht zwar die Studie des Max-Planck-Instituts, was aber bedeutet, dass mindestens 85 Prozent der Abhöraktionen vollkommen illegal durchgeführt werden. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass bereits 2002 knapp 22 000 Überwachungsanordnungen erteilt worden sind und bei jeder solchen Anordnung im Schnitt 1 400 Gespräche abgehört wurden, wird deutlich, dass dieses Gesetz völlig an der Praxis vorbeigeht. „Wenn wir Verfahren mit 400 bis 500 Anschlussinhabern haben (...) wer soll die denn alle unterrichten?“, fragt ein Kriminalbeamter in der Max-Planck-Studie. 

Was für ein personeller Aufwand betrieben werden müsste, um alle Betroffenen von Online-Überwachung zu informieren, mag man sich gar nicht ausmalen. Es fehlt wie immer an Zeit und Geld, außerdem müssten sich die Behörden, hielten sie sich an ihre eigenen Gesetze, mit einem Millionenheer verärgerter Bürger herumschlagen, die bitteschön genau und im Detail erfahren möchten, warum ihre Privatsphäre verletzt wurde. 

So könnte er aussehen,der neue Überwachungshub für Spitzelbehörden. Zugriff haben u. a.: BKA, Verfassungsschutz, BND, Militärischer Abschirmdienst (MAD), Zollkriminalamt und Zollfahndung.

Verständlich, wenn der Richter eines Landgerichtes zu Protokoll gibt: „Was die Leute nicht wissen, macht sie nicht heiß. Warum soll man sie schockieren?“ 

Ein weiterer Grund, warum das neue Gesetz in Karlsruhe scheitern müsste, ist die Einführung einer Online-Schnittstelle, auf der die verschiedenen Informationen aus sozialen Netzwerken, Mail-Accounts und IP-Adressen für den bequemen Zugriff unserer Ordnungshüter gebündelt werden. Mit einem Klick lassen sich so alle relevanten privaten Informationen abrufen, also beispielsweise der E-Mailverkehr eines irren Hasspredigers. Es lässt sich jedoch auch der Musikgeschmack eines jugendlichen Ruhestörers verifizieren, der gerade angeblich seine Nachbarin durch zu laute Elektro-Musik belästigt. Eine solche Schnittstelle war in der Vergangenheit bereits verfassungsrechtlich moniert worden, weil sie zum massenhaften Datenabruf geradezu einlädt. 

Niemand möchte infrage stellen, dass effiziente, rechtsstaatlich fundierte Ermittlungen im Internet notwendig sind, um unsere Sicherheit zu gewährleisten und gegen schwerste Verbrechen und Terrorismus vorgehen zu können. Das Verfassungsgericht ist auch durchaus bereit, dem Staat dieses Recht zu gewähren, solange dabei die Grenzen nicht verletzt werden, die sich das deutsche Volk in seiner Verfassung selbst gesetzt hat. Genau darauf scheinen Gesetzte wie die Bestandsdatenauskunft allerdings abzuzielen und stetes Wasser höhlt bekanntlich den Stein. Es drängt sich dem sprachlosen Beobachter der Verdacht auf, dass wir Zeugen des alten, immer gleichen Kampfes werden: des Kampfes von Institutionen um Macht und Kontrolle. Nur unsere Verfassung und die Karlsruher Richter stehen noch der totalen Herrschaft der Informationsinteressen unserer Behörden und dem Abgleiten in den perfekten, digitalen Überwachungsstaat entgegen. 

Wie lange werden sie wohl noch standhalten?

Der Autor

Maximilian Witte wurde 1984 in München geboren. Nach Studium der Germanistik und Philosophie in Dresden und München absolvierte er ein Volontariat zum Redakteur beim Magazinverlag „Lorenz-Springer Medien“ in München, bevor er als Redakteur zu raum&zeit kam. Sein besonderes Interesse gilt, außer dem Reisen, der Zusammenführung der Grundlage der Religionen und spirituellen Traditionen in einer modernen Metaphysik.





Opfer einer Abhöraktion

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie selbst bereits Opfer einer Abhöraktion geworden sind, können Sie über die Seite https://www.Datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft die zu Ihrer Person vorliegenden Informationen aller deutschen Behörden anfordern.

Quellen

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nrw-beschwor-horrorszenarien-fuer-bestandsdatenauskunft-a-899421.html

www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-03/bestandsdaten-breyer-bundestag

http://bestandsdatenauskunft.de

https://www.bitkom.org/Files/documents

http://intern.bestandsdatenauskunft.de

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN

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