Organtransplantation ein lukratives Geschäft
Heiligt der Scheck die Mittel ?
Richard Fuchs - raum&zeit 151/2008
Mit Menschlichkeit und lebensrettenden Taten wird gebetsmühlenartig für die Organspende geworben. Doch niemand spricht über die Geschäfte, die mit Organen gemacht werden. Organe, die kostenlos, wenn auch meistens nicht freiwillig, gegeben werden. Der Transplantations-Experte Richard Fuchs deckt auf, wie nicht nur Ärzte und Pharma-Konzerne mit Organspenden verdienen.
Am 1. Dezember vor zehn Jahren trat das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft, mit dem das Angebot an Organen gesteigert werden sollte. Bei Datenschutzbeauftragten müsste es Entsetzen hervorrufen. Hier heißt es: „Die Transplantationszentren und die anderen Krankenhäuser sind verpflichtet, untereinander und mit der Koordinationsstelle zusammenzuarbeiten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms von Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Spender vermittlungspflichtiger Organe in Betracht kommen, dem zuständigen Transplantationszentrum mitzuteilen, das die Koordinationsstelle unterrichtet.“
Diese Regelung führt sowohl den Datenschutz als auch die ärztliche Schweigepflicht (§§203 u. 204 StGB) „im übergeordneten Interesse“ ad absurdum – und sie hat nicht den von der Transplantationsmedizin gewünschten Erfolg gebracht. Nur rund 60 Prozent der Klinikverwaltungen setzen sich aktiv für Organspende ein. Die Bevölkerung ist nach wie vor skeptisch. Eine Umfrage ergab, dass eine Mehrheit der Befragten glaubte, bei der Organtransplantation „gehe nicht alles mit rechten Dingen zu“. 1
Die Zusammenarbeit zwischen den Transplantationszentren und den in ihrem Einzugsbereich liegenden „Spenderkliniken“ war immer wesentlich. Bis heute war es eine freiwillige Kooperation, gefördert durch finanzielle Zuwendungen. Da die Meldepflicht der Krankenhäuser in Gestalt einer lex imperfecta ausgestattet wurde, das heißt, ihre Verletzung ist weder durch Strafandrohung noch mit Bußgeld sanktioniert, sollen für Krankenhäuser und auch Krankenhausärzte die finanziellen Anreize deutlich erhöht werden.
Bei einem Hirntod ist nur das Gehirn nicht mehr aktiv, der Rest des Körpers
strahlt noch Wärme ab.
Einorgan-/Nierenentnahme 2.090,- E
Multiorganentnahme 3.370,- E
Abbruch während der Intensivstationsphase wegen Ablehnung 200,- E
Abbruch während der Intensivstationsphase nach Zustimmung 1.270,- E
Abbruch im OP 2.090,- E
In einem Rundschreiben vom 5. April 2007 von der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) heißt es: „Eine leistungsgerechte und transparente Aufwandserstattung soll entscheidend zur Förderung der Organspande beitragen.“ Die Vergütung der Kosten erfolgt über ein Modulsystem, das Zahlungen an Spenderkrankenhäuser für die zur Aufrechterhaltung der lebenserhaltenden Maßnahmen notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Ressourcen vorsieht. Im Einzelnen wurden zwischen den TPG-Vertragsparteien folgende Pauschalen für den Budgetzeitraum 2007 bis 2009 der DSO fortgeschrieben (siehe Kasten links unten):
„Sofern Ärzte des Krankenhauses während der Dienstzeit im Rahmen ihnen gestatteter Nebentätigkeiten die Hirntodfeststellung im Auftrag der DSO vornehmen, wird diesen von der DSO ein Betrag in Höhe von 255,65 Euro (inklusive etwaiger Zusatzuntersuchungen) erstattet. (...) Sollte die Abrechnung vom Krankenhaus stellvertretend für die betreffenden Ärzte vorgenommen werden, ist sicherzustellen, dass die Aufwandserstattung für die Erbringung der ärztlichen Leistungen im Auftrag der DSO, den betreffenden Ärzten ausgezahlt wird.“
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass allein die Zustimmung zur Organspende in der Intensivstationsphase mit über 1 000 Euro zusätzlich gegenüber der Ablehnung belohnt wird. So eine Art Prämie und eine besondere Herausforderung der Ärzte an ihre Überzeugungsarbeit mit Angehörigen, die sich in dieser Situation in einem Ausnahmezustand befinden und deshalb nicht in der Lage sind, eine wohlüberlegte und verantwortbare Entscheidung treffen.
So nützlich und zuweilen lebensrettend in der Regel die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist, so gefährlich kann der Aufenthalt in Grenzsituationen werden. Mit dem „Hirntod“-Konzept eröffnen sich dagegen Handlungsoptionen für das Klinikpersonal mit einer gegenteiligen Wirkung. Die Feststellung des sogenannten „Hirntodes“ führt in der Regel zum Behandlungsabbruch, also zur passiven Sterbehilfe, oder zu einem fremdnützigen Eingriff, indem ein Chirurgenteam den Patienten durch Organentnahme tötet.
Die Informationen über potentielle Organspender nehmen in aller Regel Koordinationsbüros der DSO in den Transplantationszentren entgegen. Die gesetzlich geregelte Meldepflicht der Krankenhäuser betrachtete der ehemalige Geschäftsführer der DSO, Dr. Thomas Zickgraf, als „Eintrittskarte in alle Krankenhäuser“. Die Mitarbeiter der DSO übernehmen im Rahmen ihrer Dienstaufgabe – „Organbeschaffung“ – die professionelle Überzeugungsarbeit bei trauernden
Angehörigen. Da die Koordinationsbüros der DSO fixe Kosten haben, ist der Überschuss um so größer, je öfter die Koordinatoren bei der „Organbeschaffung“ erfolgreich sind.
Das heißt, kein Patient auf der Intensivstation, der die Kriterien des so genannten „Hirntodes“ erfüllt, kann verhindern, dass seine Daten weitergeleitet werden, mit der Maßgabe der baldigen Kontaktaufnahme mit den Angehörigen, um die Einwilligung in eine Organentnahme einzuholen. Die meldepflichtigen Ärzte in Spenderkrankenhäusern wurden in der Vergangenheit durch zusätzliche Zahlungen von Personalkostenpauschalen für ihre persönliche Dienstleistung bei „Hirntod“-Diagnosen und Explantationen dazu animiert, „Hemmnisse für Transplantationen und die dafür notwendigen Explantationen“ abzubauen beziehungsweise „eine gewisse Zurückhaltung der Krankenhausärzte bei Explantationen abzufangen“.
Die Dienstleistung „Organbeschaffung“ ist seit dem Jahr 2000 gesetzlich geregelt und wurde der DSO monopolistisch übertragen. Sie erhält je transplantiertem Organ eine Organisationspauschale in Höhe von 7640 Euro (Stand 2002–2003). Bei Organen (wie Herz, Leber, Pankreas, Darm) fällt zusätzlich eine Pauschale von 6085 Euro an, wenn für das Organ ein separater Flug erforderlich wird. Auch diese Kosten übernimmt die Krankenversicherung des Organempfängers. Im Jahr 2006 wurden rund 4650 Organe von 1259 „hirntoten“ Menschen verpflanzt. Für die DSO bedeutet das ein Riesengeschäft. Doch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist mit der Organisation nicht immer zufrieden und möchte mehr Wettbewerb zulassen. Dadurch erwartet sie außerdem ein höheres „Spendenaufkommen“.
Demgegenüber regt der DSO-Vorstand an, auch über Organspenden nach Herztod nachzudenken, um mehr Organe zu beschaffen. Sieht man von der Qualität der Organe ab, würde das die Zahl der potentiellen „Organspender“ erheblich erhöhen: Denn die Zahl der Sterbenden, die das Kriterium „Hirntod“ erfüllen – ca. 5 000 jährlich von insgesamt rund 900 000 Sterbefällen in Deutschland (circa 0,6 Prozent) – lässt sich nicht beliebig erhöhen. Die Idee, eine neue Zielgruppe als potentielle Organspender zu gewinnen, ist nicht neu. In über 50 US-amerikanischen Transplantationszentren werden nach dem „Pittsburgher Protokoll“, einer standesrechtlichen Richtlinie, auch nach Herzversagen Organe entnommen. Da aber die Organe nach dem Ausfall der Herz-Kreislauf-Funktion sehr schnell unbrauchbar werden, ist Eile geboten. Deshalb kam man zu der Übereinkunft, dass zwei Minuten nach Feststellung des klinischen Todes Organe entnommen werden dürfen. Um die Zahl der Transplantationen um weitere 20 bis 25 Prozent zu steigern, lassen die Ärzte in Pittsburgh Schwerstkranke auf eigenen Wunsch oder mit Zustimmung der Angehörigen kontrolliert sterben, um nach 120 Sekunden Herzkreislauf- beziehungsweise Atemstillstand ihre Organe entnehmen zu können. Die amerikanische Soziologin, Prof. Renée Fox, University of Pennsyvania/Philadelphia, kommentierte das Pittsburgher Protokoll in einem Essay: eine gemeine Art eines medizinisch rationalisierten Kannibalismus, die verboten werden müsste.
Im Transplantationsgesetz heißt es: „Die Organentnahme und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organspenders in einer ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden.“ Dieser Satz soll Vertrauen schaffen, wenn auch das Versprechen uneinlösbar ist. Mit Beachtung der Menschenwürde hat der Umgang mit einem Menschen, dem Organe entnommen werden, nichts zu tun. Denn letztlich wird der zu Beginn einer Explantation noch lebende komatöse Patient während der OP getötet.
Während bei jeder anderen Operation Patienten zur Abwehr von Schmerzen narkotisiert werden, soll laut einer Richtlinie der Bundesärztekammer bei Organentnahmen darauf verzichtet werden. Dabei ist keineswegs auszuschließen, dass der noch lebende, wehrlose Patient Schmerzen empfindet. Als besonders belastend beschrieb eine Anästhesistin im Deutschen Ärzteblatt (Dr. Friederike Schlemmer, 16.07.2001) die undankbare und schwierige Aufgabe, den Herzkreislaufstillstand nach erfolgter Explantation herbeizuführen.
Obwohl die Organentnahme bei einem „hirntoten“ Patienten alles andere als menschlich ist, schmückt sich die Transplantationsmedizin nach außen mit einem hohen Anspruch an Humanität, doch im Grunde handelt es sich hierbei nicht zuletzt auch um einen handfesten Wirtschaftsfaktor. Letzteres sollen folgende Zahlen belegen:
Eine Herztransplantation kostet seit dem 1. Januar 2005 78 513 Euro (Fallpauschale), eine Lebertransplantation mit Langzeitbeatmung 64 302 und eine Lungentransplantation 81 426 Euro, wobei die Organe zu Anfang der Wertschöpfungskette, mit oder ohne Einwilligung des so genannten „Spenders“ beziehungsweise Opfers, zum Nulltarif zur Verfügung stehen. Rund 95 Prozent der sterbenden Patienten haben ihre Einwilligung in eine Organentnahme nicht gegeben. Da inzwischen die Leistungen der „Organbeschaffung“ nicht mehr mit den (44) Transplantationszentren abgerechnet werden können, und diese nicht mehr Bestandteil der Fallpauschale sind, müssen dafür zusätzlich die Krankenkassen der Organempfänger aufkommen.
Einem geheimgehaltenen Entwurfspapier aus dem Jahr 1997 im Auftrag der Deutschen Stiftung Organtransplantation war zu entnehmen, dass zur „Förderung der Organspende“, für „qualifizierte Spendermeldungen“, für die Schaffung eines „förderlichen Kooperationsklimas“ und für Öffentlichkeitsarbeit Zahlungen für die Mehrarbeit in kooperierenden Krankenhäusern pro Arzt und Jahr in Höhe von bis zu 36 000 Euro erfolgen sollen. Bearbeitet wurde das Konzept von dem Projektteam DKI GmbH Deutsches Krankenhausmanagement Beratung und Forschung, Düsseldorf in Kooperation mit der DSO. Die persönlichen finanziellen Zuwendungen an Ärzte sind nicht nur aus der Sicht der DSO das effizienteste Mittel, deren Aktivität im Interesse der Transplantationsmedizin zu steigern – wenn dem nicht Arbeitsverträge entgegenstehen würden. Denn die meisten Arbeitsverträge zwischen Kliniken und Ärzten verbieten bezahlte Nebentätigkeiten.
In Zeiten der Marktwirtschaft wird die Transplantationsmedizin nicht nur durch den Bedarf gesteuert, sondern auch von den kommerziellen Interessen der Akteure, nicht zuletzt auch von der Pharmaindustrie, die mit dem Verkauf von Immunsuppressiva Milliardenumsätze tätigt. Nur so erklärt sich zum Beispiel die Tatsache, dass ein wesentlicher Teil der Herzempfänger unter Verzicht einer Transplantation mit einer konservativen Behandlung genauso lange gelebt hätte.
Das Schulungsprogramm für die Transplantationskoordinatoren und Ärzte wurde lange Zeit von Sandoz (heute Novartis), dem Hersteller von Sandimmun (dem Marktführer immunsuppressiver Medikamente), finanziert. Die Marketingüberlegung war, jeder überzeugte Angehörige eines „Hirntoten“ bringt auf
der Organempfängerseite einen lebenslangen Konsumenten der teuren Medikamente. Nach Aussagen des Novartis-Chefs Daniel Vasella
sind die Marketing-Ausgaben fast doppelt so hoch wie die für Forschung.
Auch die Konkurrenz schläft nicht, wie zum Beispiel der japanische Pharmakonzern Fujisawa. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte sowohl in der Europazentrale dieses Konzerns, als auch in sieben Transplantationszentren deutscher Großstädte, wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit. Es waren Überweisungen an Ärzte im fünfstelligen Bereich aufgefallen, um Transplantationsmediziner geneigt zu stimmen, das Immunsuppressivum Prograf zu verschreiben. Bei Prof. Walter Land vom Klinikum Großhadern in München klingelten die Ermittler sogar zu Hause. Schon vorher hatten die Fahnder einen Vertrag zwischen Fujisawa und Land entdeckt, der dem Chirurgen allein für ein Jahr 20 000 Euro für Studien und Anwendungsbeobachtungen sicherte.
Anders als bei anderen Medikamenten bestimmt der operierende Arzt in der Klinik ein für alle Mal, welches Präparat der Organempfänger nehmen wird. Wenige Spezialisten in den Transplantationszentren entscheiden also über die Milliardenumsätze der Pharmakonzerne.
Eigentlich war alles gesetzlich geregelt. In Deutschland hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) offiziell seit zehn Jahren das Monopol für die Beschaffung, Verteilung und Vermittlung von Organen. Im Verbund mit den Beneluxländern, Österreich und Deutschland ist Eurotransplant in den Niederlanden zuständig. Dabei sind Dringlichkeit und Gewebeverträglichkeit entscheidende Kriterien für die Vermittlung von Organen. Doch der Anreiz, unter Umgehung dieser Organisationen an der Wertschöpfung von Organen direkt Teil zu haben, ist groß.
So berichtet die Magazinsendung Monitor am 23. August 2007 von Unregelmäßigkeiten im Kieler Transplantationszentrum, die die Kieler Staatsanwaltschaft veranlassten, wegen Verstößen gegen das Transplantationsgesetz und Bestechung, Vorermittlungen aufzunehmen. In einer anonymen e-mail an Monitor war behauptet worden, in Kiel würden Patienten aus Saudi-Arabien für große Summen Lebern transplantiert, die eigentlich für europäische Patienten vorgesehen seien. Prof. Dieter Bröring, Leiter der Transplantationsmedizin, Uni Kiel, gibt zunächst zu, ausländische Patienten mit Leber-Lebendspenden (Splitleber) versorgt zu haben. Voraussetzung jedoch ist, dass der Empfänger einen Verwandten gewinnen kann, der bereit ist, einen Teil seiner Leber zu spenden. Demgegenüber behauptet der Leiter des Transplantationszentrums, Riad, Dr. Mohamed AL-Sebayel: „Wenn der Patient jemanden hat, der ihm einen Teil seiner Leber gibt, dann können wir ihn hier transplantieren. Es ist völlig unnötig, dass er dann ins Ausland geht. Hat er aber keinen Lebendspender, dann braucht er die Leber eines Hirntoten.“ Eine Lebertransplantation im Ausland können sich nur die Reichsten leisten und privilegierte Bürger, für die das Königshaus zahlt. Ein bis drei Millionen US-Dollar kostet eine solche Operation im Ausland. An dem lukrativen Geschäft beteiligen sich immer mehr Firmen als Patientenvermittler, die solvente Privatpatienten aus Saudi-Arabien nach Deutschland holen.
Schließlich gibt auch Prof. Bröring zu, saudischen Patienten Lebern von so genannten Hirntoten transplantiert zu haben, und zwar in Fällen, in denen ursprünglich eine Lebendspende vorgesehen war. Dass ein solches Organ von Eurotransplant vermittelt worden sei, hält Prof. Günter Kirste von der DSO für extrem unwahrscheinlich. „De fakto halte ich das für völlig unmöglich“, berichtet er gegenüber Monitor.
Etwas anders liegt der Fall des inzwischen von der vorläufigen Dienstenthebung betroffenen Chefarztes für Transplantationschirurgie vom Universitätsklinikum Essen, Prof. Christoph Broelsch (63). Im Frühjahr 2007 waren Vorwürfe gegen Broelsch bekannt geworden, er habe gegen Spendenzahlungen Kassenpatienten bei Operationen bevorzugt behandelt. Da sich nach längerer Ermittlung der Essener Staatanwaltschaft der Anfangsverdacht erhärtet hat, kam es durch richterlichen Beschluss am 9. Oktober zur Durchsuchung der Arbeits- und Privaträume von Broelsch und auch der einer Leitenden Oberärztin am Klinikum, sowie von Wohnungen von drei Zeugen und drei medizinischen Abrechnungsbüros. 64 Polizisten und drei Staatsanwälte beschlagnahmten Unterlagen. In insgesamt etwa 100 Fällen wird dem weltweit renommierten Transplantationschirurg vorgeworfen, seit 2002 das Uniklinikum dadurch betrogen zu haben, dass er in 31 Fällen Kassenpatienten gegen Spenden als Privatpatienten behandelt habe. In zehn Fällen soll Broelsch Patienten und Krankenkassen dadurch betrogen haben, dass er für Chefarztbehandlung und Operationen Geld verlangte, die Patienten aber nicht selbst operiert habe. Acht weitere Fälle wertet die Staatsanwaltschaft als Erpressung. Sieben Mal hat Broelsch laut Ermittlungsbehörden gegen Geldzahlungen auf die Patientenaufnahme und die Operationsplanung Einfluss genommen. Überdies wird ihm Steuerhinterziehung vorgeworfen. Auf Betrug und Erpressung stehen jeweils bis zu fünf Jahren Haft.
Unter Verdacht des Organhandels:
Essener Cheftransplanteur Christoph Broelsch
Obwohl auch hier offiziell verboten, werden in Israel illegale Geschäfte mit dem sehr gewinnbringenden Organhandel kaum verhüllt praktiziert. Bis zu 150 israelische Patienten, so Schätzungen, kaufen jedes Jahr eine Niere. Bis zu 160 000 Dollar müssen Kunden für eine Niere bezahlen, die sie durch einen israelischen Vermittler im Ausland bekommen. Die Provision für den Makler liegt bei 50 000 bis 70 000 Dollar. Die Nierenspender kamen aus Moldawien und Rumänien. Die Türkei entwickelte sich zwischenzeitlich zu einem Umschlagplatz für Geschäfte mit Nieren. Ein israelisches Unternehmen organisiert die Reisen und beschafft Unterkünfte und Visa. Als Ort der OP werden auch Transplantationszentren in Deutschland, wie zum Beispiel Essen, empfohlen und auch genutzt.
Hier muss allerdings die Hürde der Kommissionen durch entsprechende Gesprächsvorbereitungen überwunden werden. Der Essener Cheftransplanteur Christoph Broelsch, der den israelischen Vermittler Shmuel Friedland persönlich kennt, kam im Zusammenhang mit einer umstrittenen Transplantation in die Schlagzeilen. 2001 stellte sich ein israelischer Patient in Essen vor, der von seinem moldawischen Spender behauptete, er sei ein Vetter. Daran zweifelten die Essener Psychologen, da Empfänger und Spender unterschiedliche Angaben über ihr Verwandtschaftsverhältnis machten. Nachdem die Lebendspende-Kommission der Ärztekammer Nordrhein die Transplantation abgelehnt hatte, telefonierte Broelsch mit einem alten Freund in Jena, dem Chirurgen Johannes Scheele. Nachdem sich Spender und Empfänger den dortigen Psychologen vorgestellt hatten, stimmten sie noch am selben Tag der OP zu. Wenige Tage später sah sich Broelsch dem Verdacht ausgesetzt, er habe sich am Organhandel beteiligt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich mehr als 20 israelische Patienten zur Transplantation in Essen vorgestellt. Mehrere brachten moldawische Organspender mit, einige davon wurden auch transplantiert. Nach der Statistik des israelischen Krankenkassen-Managers Rosenfeld wurden in Essen in zwei Jahren sieben gekaufte Nieren transplantiert.
Richard Fuchs geboren 1937, besaß eine Werbeagentur und einen eigenen Verlag für Fachpublikationen, den er 1986 erfolgreich verkaufte.
Er beschäftigt sich als Sachbuch-autor mit neuen Technologien, unter anderem im Bereich Ernährung, Biomedizin, Organtransplantation und Gentechnologie. Außerdem ist Fuchs Verfasser von Stellungnahmen zu Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Transplantations-Gesetzgebungs-Verfahren. Mit 254 Persönlichkeiten als Beschwerdeführer koordinierte er 1998 unter der Verfahrensvollmacht von Professor Dr. K. A. Schachtschneider eine Verfassungsbeschwerde gegen das Transplantationsgesetz.
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1 Studie Nr. 1/96, MFO-Info: Organtransplantationen und Spendenbereitschaft im Meinungsbild der Bevölkerung, Gerhard-Mercator Universität Duisberg/Projekt Management Transplantation Sandoz AG, Herbert A. Hoefling.
2 Siehe auch „Tod bei Bedarf: Oder das Milliarden-Geschäft mit der Organ-Transplantation. Hirntote als Goldgrube der Pharma-Industrie“, raum&zeit Nr. 87; „Wann der Mensch tot ist, beschließt der Bundestag. Die makabren Merkwürdigkeiten des Transplantationsgesetzes“, raum&zeit Nr. 89; „Der lukrative Markt der Organ-Verpflanzungen: Wird das Recht auf Leben kommerziellen Interessen geopfert? Wie aus einem Tötungsdelikt Transplantationsmedizin wurde“, raum&zeit Nr. 109; „Gekauftes Leben. Wirtschaftliche Interessen der Organspende begraben die Würde des Menschen. Ein Interview mit dem Sachbuchautor Richard Fuchs.“, raum&zeit Nr. 119)