Organtransplantation ein lukratives Geschäft

Heiligt der Scheck die Mittel ?

Richard Fuchs - raum&zeit 151/2008

Mit Menschlichkeit und lebensrettenden Taten wird gebetsmühlenartig für die Organspende geworben. Doch niemand spricht über die Geschäfte, die mit Organen gemacht werden. Organe, die kostenlos, wenn auch meistens nicht freiwillig, gegeben werden. Der Transplantations-Experte Richard Fuchs deckt auf, wie nicht nur Ärzte und Pharma-Konzerne mit Organspenden verdienen.

Am 1. Dezember vor zehn Jahren trat das Transplantationsgesetz (TPG) in Kraft,  mit dem das Angebot an Organen gesteigert werden sollte. Bei Datenschutzbeauftragten müsste es Entsetzen hervorrufen. Hier heißt es: „Die Transplantationszentren und die anderen Krankenhäuser sind verpflichtet, untereinander und mit der Koordinationsstelle zusammenzuarbeiten. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms von Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung als Spender vermittlungspflichtiger Organe in Betracht kommen, dem zuständigen Transplantationszentrum mitzuteilen, das die Koordinationsstelle unterrichtet.“ 

Diese Regelung führt sowohl den Datenschutz als auch die ärztliche Schweigepflicht (§§203 u. 204 StGB) „im übergeordneten Interesse“ ad absurdum – und sie hat nicht den von der Transplantationsmedizin gewünschten Erfolg gebracht. Nur rund 60 Prozent der Klinikverwaltungen setzen sich aktiv für Organspende ein. Die Bevölkerung ist nach wie vor skeptisch. Eine Umfrage ergab, dass eine Mehrheit der Befragten glaubte, bei der Organtransplantation „gehe nicht alles mit rechten Dingen zu“. 1

Die Zusammenarbeit zwischen den Transplantationszentren und den in ihrem Einzugsbereich liegenden „Spenderkliniken“ war immer wesentlich. Bis heute war es eine freiwillige Kooperation, gefördert durch finanzielle Zuwendungen. Da die Meldepflicht der Krankenhäuser in Gestalt einer lex imperfecta ausgestattet wurde, das heißt, ihre Verletzung ist weder durch Strafandrohung noch mit Bußgeld sanktioniert, sollen für Krankenhäuser und auch Krankenhausärzte die finanziellen Anreize deutlich erhöht werden.

Hirntod

Modul Vergütung

Neue Regelung für  Aufwandserstattungen für die Spenderkrankenhäuser

Der Tod vor dem Tod als Geschäftsgrundlage

Eine Eintrittskarte in alle Krankenhäuser

7640 Euro für Organbeschaffung, 6085 Euro für Flugkosten

Medizinisch rationalisierter Kannibalismus

Achtung der Würde des Organspenders

Ein guter Schnitt – das Geschäft mit dem Skalpell

Milliardenumsätze mit Immunsuppressiva

Geld oder Leber – Die schleichende Kommerzialisierung der Transplantationsmedizin

Der Autor

Fußnoten

Bibliothek: Organtransplantation

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