Einrichtungsbezogene Nachweispflicht 

Wie man sich helfen kann

Seit Mitte März 2022 müssen alle Beschäftigten im Gesundheitswesen nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind. Jedoch besteht die Möglichkeit, etwas dagegen zu unternehmen. RA Ralf Ludwig rät: „Verteilt Videos und Botschaften der ungeimpften Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz verlieren, aber auch der geimpften Mitarbeiter, die ihre Kolleginnen und Kollegen verlieren.“
Außerdem rät er, nicht nur dem Gesundheitspersonal, in die gg-gewerkschaft einzutreten, die für eine persönliche Selbstbestimmung eintritt. Darüber hinaus kann man sich auch anwaltliche Hilfe holen, um die einrichtungsbezogene Nachweispflicht zu stoppen, z. B. auf redcap.express

Quelle:
t.me/RA_LUDWIG

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