Masern-Impfpflicht – was tun?

In 10 Schritten legal zur Impfunfähigkeitsbescheinigung

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© Konstiantyn Zapylaie/Adobe Stock

Gesundheitsminister Jens Spahn hat es tatsächlich geschafft: Ab 1. März dieses Jahres beginnt die Masern-Impfpflflicht, auch wenn ein großer Teil der Bevölkerung gegen sie ist und sie als staatlichen Übergriff auf unsere Grundrechte betrachtet....
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Masern-Impfpflicht – was tun?
Von Hans U. P. Tolzin, Herrenberg – raum&zeit Ausgabe 224/2020

Gesundheitsminister Jens Spahn hat es tatsächlich geschafft: Ab 1. März dieses Jahres beginnt die Masern-Impfpflflicht, auch wenn ein großer Teil der Bevölkerung gegen sie ist und sie als staatlichen Übergriff auf unsere Grundrechte betrachtet.
Hans Tolzin, der seit Jahren gegen den Impfwahn anschreibt und auf seinem Impfkritik-Forum immer aktuell, sachlich und tiefgehend informiert, erläutert hier, wie es Betroffenen gelingen kann, die Impfung zu umgehen.

Impfpflicht wirksam umgehen

Impfungen sind massive medizinische Eingriffe in das Immunsystem gesunder Menschen und rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Die positiven wie auch die negativen Auswirkungen einer Impfung können im individuellen Fall nicht vorhergesagt werden. Deshalb sollte auch vor jeder Impfung sorgfältig das Für und Wider abgewogen werden.
Gesundheitsminister Jens Spahn ist jedoch offenbar der Meinung, dass jeder, der Impfungen kritisch hinterfragt, der also Für und Wider abwägen will, dies automatisch aus emotionalen oder ideologischen, nicht aber aus sachlichen Gründen tut. Dabei basieren sämtliche im Entwurf für das Masernschutzgesetz (MSG) angeführten Argumente auf Behauptungen, für die jede wissenschaftliche Grundlage fehlt. Darauf bin ich jedoch bereits mehrmals an anderer Stelle eingegangen. In diesem Artikel soll es vielmehr um die Frage gehen, wie ich als Betroffener oder als Elternteil die kommende Impfpflicht wirksam umgehen kann.
Dazu habe ich in den letzten Monaten ein 10-Schritte-Programm entwickelt. Diese 10 Schritte oder Stufen sollten Sie unbedingt in genau der angegebenen Reihenfolge durchführen.

Einführung der Impfpflicht in zwei Stufen

Doch zunächst noch ein wichtiger Hinweis darauf, dass die Impfpflicht in zwei Stufen eingeführt wird. Phase 1 beginnt am 1. März 2020 und endet am 31. Juli 2021. Während dieser Zeit werden noch alle ungeimpften Kinder und Betroffenen in Gemeinschaftseinrichtungen geduldet, sofern sie am 1. März 2020 bereits in dieser Einrichtung waren. Erst wenn sie zu einer neuen Einrichtung wechseln, also in einen anderen Kindergarten oder eine andere Schule, greift die Nachweispflicht für eine Masernimpfung und die Meldepflicht der Einrichtung an das Gesundheitsamt. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Schulpflicht die Impfpflicht sticht, d. h. schulpflichtige Ungeimpfte werden auch bei Schulwechsel geduldet. Wer jedoch die Schulpflicht bereits erfüllt hat, muss eine Masernimpfung nachweisen. Auch die Bußgeldregelung greift erst ab dem 1. August 2021.
Erzieher, Lehrer und andere in Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte können sich jedoch leider nicht auf diese „Gnadenfrist“ verlassen. Ihr Arbeitgeber kann sich auch auf das im Sommer 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz berufen, das es ihm pauschal ermöglicht, den Impfstatus als Einstellungs- und Verwendungsmerkmal zu verwenden.

Schritt 1 Klären Sie das Geburtsdatum

Laut MSG werden alle Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, vollautomatisch als immun angesehen. Die Masernimpfung steht erst seit 1973 zur Verfügung und bis dahin, so die Annahme der Experten, hat ein jedes Kind die Masern auf natürliche Weise durchgemacht und ist als ein Leben lang immun zu betrachten.
Ich selbst bin Jahrgang 1958 und habe meine Antikörpertiter für Masern, Mumps, Röteln und Windpocken überprüfen lassen. Obwohl ich meines Wissens zwar Mumps, aber niemals die Masern hatte, ergab der Test bei mir einen sehr hohen Maserntiter. Demnach habe ich – wie eine unbekannte Anzahl Menschen auch – die Masern als sogenannte „stille Feiung“ durchgemacht, also komplett ohne Symptome, aber bei voller Antikörper-Reaktion und lebenslanger Immunität. – Auch wenn es aus meiner Sicht grundsätzliche Fragen zur Aussagekraft von Antikörpertitern über Immunität und damit über einen künftigen Gesundheitszustand gibt, folge ich in diesem Artikel der Einfachheit halber der offiziellen Gleichsetzung von Titer und Immunität. –
Ungeklärt ist jedoch aus meiner Sicht, ob ersatzweise bei Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, das 2015 verabschiedete Präventionsgesetz greift. Es ermöglicht allen Arbeitgebern, den Impfstatus als Einstellungs- und Verwendungsmerkmal zu verwenden.
Sollte sich Ihr Arbeitgeber also auf diese Regelung berufen, könnten Sie mit dem MSG argumentieren. Ob das tatsächlich vor Gericht Bestand hätte, kann ich derzeit nicht sagen. Tendenziell wird eher für das Impfen entschieden, auch von unseren angeblich unabhängigen Gerichten.
Diese Frage hat sich jedoch automatisch erledigt, wenn Sie erfolgreich Schritt 2 absolviert haben. Sollte Schritt 2 dagegen nicht erfolgreich sein, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen und außerdem auf jeden Fall Schritt 3 gehen.

Schritt 2 Lassen Sie Ihren Antikörpertiter untersuchen

Viele Menschen haben die Masern ohne es zu wissen in Form einer „stillen Feiung“ durchgemacht. Der dadurch erworbene Titer schützt aus Sicht der Schulmedizin in der Regel ein Leben lang. Damit würde sich aber eine Impfung auch aus Sicht der derzeit offiziellen Lehrmeinung erübrigen.
Die als schützend angesehene Titerhöhe muss allerdings labortechnisch dokumentiert werden. Jeder Arzt kann eine Blutprobe entnehmen und an das Labor schicken, mit dem er zusammenarbeitet. Die Kosten für den Test, die auch Krankenversicherte in diesem Fall selbst zahlen müssen, liegen je Test bei etwa 20 bis 30 Euro. Das Labor gibt bei der Auswertung an, ob ein schützender Titer vorliegt oder nicht.
Reicht die Titerhöhe nicht aus, liegt aber nicht weit unterhalb des Grenzbereichs, lohnt es sich, die Blutprobe auch zu anderen Laboren zu schicken, da es keinen verbindlichen Goldstandard für die Eichung dieser Tests gibt und die Ergebnisse unterschiedlich ausfallen können.
Manche Homöopathen sind der Ansicht, man könne den Antikörpertiter durch die Gabe einer Masern-Nosode beeinflussen. Dazu habe ich zwar bisher keine nachvollziehbare Bestätigung gefunden, aber Sie könnten erwägen, dies zu versuchen. Im erfolgreichen  Fall wäre ich natürlich dankbar an einer Rückmeldung interessiert.
Hat ein Labor Ihnen einen positiven Maserntiter bestätigt, können Sie zu Schritt 8 springen. Ansonsten:

Schritt 3 Suchen Sie Anschluss bei einem impfkritischen Elternstammtisch in Ihrer Nähe

Die nächsten Schritte können mit durchaus erheblichem zeitlichem Aufwand und intensiver Recherche verbunden sein. Dabei kann es sehr helfen, wenn Sie sich mit Gleichgesinnten in Ihrer Nähe vernetzen, die ggf. schon Erfahrungen mit Impfbefreiungen gemacht haben. Hier finden Sie wahrscheinlich auch Unterstützung und Begleitung für etwaige Behördengänge. Dazu sollten Sie nämlich grundsätzlich wenigstens einen Zeugen mitnehmen.
Eine Liste mit knapp 200 Kontaktadressen in ganz Deutschland finden Sie unter www.impfkritik.de/stammtische. Außerdem empfehle ich sehr, meinen kostenlosen Newsletter über www.impfkritik.de zu abonnieren, denn dort werden immer wieder wichtige Neuigkeiten veröffentlicht.

Schritt 4 Kontraindikationen Fachinfo

Suchen Sie sich die möglichen Kontraindikationen der derzeit in Frage kommenden Impfstoffe mit Masernkomponente heraus, am besten gleich die sogenannten Fachinformationen. Das sind im Prinzip erweiterte Beipackzettel. Diese Fachinfos erhalten Sie in jeder Apotheke, beim Hersteller, auf www.impfkritik.de/fachinfo oder über eine Smartphone-App der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Trifft eine der angegebenen Kontraindikationen für Sie bzw. Ihr Kind zu, und ist diese auch nachvollziehbar dokumentiert, springen Sie direkt zu Schritt 8. Ansonsten:

Schritt 5 Suche in sonstigen offiziellen Publikationen

Wenn Sie in den Fachinfos keine zutreffenden Kontraindikationen finden konnten, müssen Sie den Suchradius auf andere offizielle Quellen erweitern: Immer wieder veröffentlichen Gesundheitsbehörden, anerkannte Fachzeitschriften oder auch die Weltgesundheitsbehörde WHO interessante Artikel zu Impfrisiken. Je offizieller der Charakter der Publikation, umso höher die Glaubwürdigkeit der dort genannten Kontraindikation, auf die Sie im Attest abzielen können.
Trifft eine der angegebenen Kontraindikationen für Sie bzw. Ihr Kind zu, und ist diese nachvollziehbar dokumentiert, springen Sie direkt zu Schritt 8. Ansonsten:

Schritt 6 Suche in unabhängigen Untersuchungsergebnissen

Neben offiziell anerkannten Quellen gibt es auch unabhängige Untersuchungen wie von CORVELA.it, einer italienischen Organisation oder von AGBUG.de. Das vom Verein AGBUG beauftragte zertifizierte Labor hat beispielsweise in Spuren Nickel in allen gängigen Masernimpfstoffen gefunden. Wenn also die zu impfende Person zum Beispiel eine Nickelallergie hat, könnte eine Masernimpfung zu einem allergischen Schock führen. 
Aber auch hier gilt: Die mögliche Kontraindikation wie beispielsweise eine Allergie gegen in Spuren enthaltene Substanzen, muss in irgendeiner Form dokumentiert sein. Im erfolgreichen Falle geht es weiter mit Schritt 8. Ansonsten:

Schritt 7 Große Suchrunde

Sind Sie auch bei sonstigen und inoffiziellen Quellen nicht fündig geworden, beginnt nun die „große Suchrunde“. Gehen Sie bzw. mit Ihrem Kind zu einem ganzheitlich orientierten Mediziner. Das kann auch ein Heilpraktiker oder ein sonstiger Therapeut sein. Entscheidend ist, dass mit einer ganzheitlichen Methode, wie zum Beispiel eine klassische homöopathische Anamnese oder mit energetischen Testverfahren, geprüft wird, ob eventuell eine bisher nicht erkannte Allergie, Organschwäche oder Genschwäche besteht, die man dann gezielt über ein offizielles Labor überprüfen lassen kann. Im erfolgreichen Falle folgt:

Schritt 8 Bestätigung durch den Arzt Ihres Vertrauens

Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten und Jahren medizinische Ausnahmen von der Impfpflicht – und damit auch ärztliche Atteste – immer restriktiver gehandhabt werden. Ich kann keinem Arzt empfehlen, Gefälligkeits-Atteste, das heißt Atteste ohne nachvollziehbare Dokumentation, auszustellen, denn er riskiert damit seine Zulassung. Bitte achten Sie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auch Ihren Arzt nicht in Gefahr bringt.

Schritt 9 Zusätzliche Bestätigung durch das Gesundheitsamt

Auch wenn Ihnen jetzt ein ärztliches Attest vorliegt, ist damit die Kuh nicht vom Eis. So mancher übereifrige Leiter einer Kita oder Schule wird anlässlich entsprechender Medienberichte auf die Idee kommen, es pauschal als Gefälligkeits-Attest zu betrachten. Deshalb ist mein dringender Rat, dass Sie eine Bestätigung des ärztlichen Attestes durch Ihr zuständiges Gesundheitsamt einholen. Sie können das schriftlich anfordern oder einen persönlichen Termin wahrnehmen. Im ersteren Fall muss jeder Schriftwechsel dokumentiert werden. Im letzteren Fall bitte immer einen Zeugen mitnehmen und danach sofort ein Gedächtnisprotokoll schreiben oder mit dem Smartphone als Video aufnehmen.

Schritt 10 Machen Sie dem Gesundheitsamt höflich aber nachhaltig Druck

Weigert sich das Gesundheitsamt, das ärztliche Attest zu bestätigen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Sie können bei einer konkret begründeten Ablehnung eine verbesserte Dokumentation der Kontraindikation nachreichen.
Bei einer zu pauschalen Ablehnung können Sie auf eine schriftliche Haftungsübernahme durch den Amtsarzt im Falle eines Impfschadens bestehen. Diese werden Sie natürlich nicht  bekommen, aber vielleicht wäre das eine wirkungsvolle Unterstreichung Ihres Anliegens.
Sorgen Sie bei einer Ablehnung auf jeden Fall dafür, dass diese gut dokumentiert ist, denn diese Ablehnung wäre die entscheidende Grundlage für das Einklagen der amtlichen Impfunfähigkeitsbestätigung vor dem Verwaltungsgericht.
Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich jedoch ausführlich rechtlich beraten lassen.

Ausblick

Ich beobachte nun seit etwa 20 Jahren sehr bewusst, wie sich Deutschland zunehmend zu einer Gesundheitsdiktatur entwickelt, in der die Grundrechte Schritt für Schritt ausgehöhlt werden. Das ist manchmal reichlich frustrierend, denn die impfkritische Szene in Deutschland hat ja in dieser Zeit gleichzeitig die Unhaltbarkeit sämtlicher Hypothesen aufgedeckt, auf denen die Impfpolitik basiert.
Erschütternd ist für mich vor allem, wie wenig Menschen bisher bereit sind, für ihre Grundrechte einzustehen. Die Frage, die mich deshalb täglich umtreibt: Wie groß muss der Druck „von oben“ noch werden, bis der deutsche Michel seine Opferhaltung aufgibt und beginnt, zusammen mit Gleichgesinnten sein Schicksal positiv zu gestalten? Denn wenn wir diese Entwicklung nicht aufhalten, und zwar noch in diesem Jahr, werden wir vielleicht schon im nächsten Jahr im Konzernfaschismus aufwachen.
Falls Sie sich fragen, was Sie selbst tun können, empfehle ich meine Webseite www.impfkritik.de/aktionen mit Aktionsvorschlägen und www.impfkritik.de/stammtische mit einer Liste von fast 200 impfkritischen Elternstammtischen in ganz Deutschland.
Meine vielleicht wichtigste Botschaft ist: Bleiben Sie nicht isoliert, vernetzen Sie sich lokal mit Gleichgesinnten!

Der Autor

Hans U. P. Tolzin, Jahrgang 1958, ist Medizin-Journalist, Autor und Verleger, Referent zum Thema Impfentscheidung und Infektionshypothese und Organisator des Stuttgarter Impfsymposiums. Seit 2004 gibt er die kritische Fachzeitschrift „impf-report“ heraus. Seine bisher erschienenen Bücher sind „Die Tetanus-Lüge“, „Die Seuchen-Erfinder“, „Macht Impfen Sinn? Band 1“, „Machen Tierimpfungen Sinn?“
Webseiten: www.impfkritik.de, www.impf-report.de, E-Mail: redaktion@impf-report.de

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