Wann der Mensch tot ist, beschließt der Bundestag

Die makabren Merkwürdigkeiten des Transplantationsgesetzes

Von Richard Fuchs, Düsseldorf – raum&zeit Ausgabe 89/1997

Ende Juni nahm der Deutsche Bundestag vorübergehend die Rolle Gottes ein: Er beschloß mit einfacher Mehrheit, wann ein Mensch tot ist. Nur wenigen Abgeordneten war klar, mit welcher Hybris (so nannten die Griechen die Selbstüberhebung des Menschen gegenüber der Gottheit) hier entschieden wurde, zu welchem Zeitpunkt ein Mensch als tot zu gelten habe. Nur wenige sahen die Gefahr, daß damit per Gesetz Bewußtlose zu Toten umdefiniert würden. Es war eine Frau, die darauf hinwies, daß es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein könne, Organgewinnung zu erleichtern, sondern die Interessen der Sterbenden zu wahren habe. Es blieb Politclown Möllemann vorbehalten, darauf hinzuweisen, daß man sich nicht darauf verlassen könne, daß die Bevölkerung das tue, was zu tun sei, in diesem Fall ausreichend Organe zu spenden. Richard Fuchs hat für raum&zeit die teilweise gespenstische Debatte im Deutschen Bundestag verfolgt. Mehr oder weniger fassungslos. Die Abgeordneten mit dem unverbildeten Gespür für die Würde des Menschen wurden überstimmt. Wieder einmal siegte der Kommerz über die Moral, das Geschäft über die Ethik. Der maßgebliche Verfasser des Gesetzes-Textes, Dr. Zickgraf, wechselte inzwischen zur deutschen Organisationszentrale der Transplantionen. Diese Zentrale setzt eine knappe Milliarde DM mit der Organisation von Transplantationen und dem Dialysegeschäft um. Sie ist der finanzielle Nutznießer dieses Gesetzes. Ihre Umsätze werden sich verzehnfachen.

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