Disziplinlosigkeit in der Rechtsmedizin?

Von Dr. H. Raue – raum&zeit Ausgabe 16/1985

Prof. Dr. med. H. Leithoff, der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, äußerte sich aus gegebener Veranlassung: "Der Bundesgerichtshof vertritt im Hinblick auf die Therapie die Methodenfreiheit. Die Schulmedizin genießt in rechtlicher Hinsicht keinen Vorrang vor der Therapie der Außenseiter oder der Heilpraktiker. Unser Fach kann nicht für sich in Anspruch nehmen, Richter über die "richtige" oder "falsche" Therapie zu sein.

€ 1.50 inkl. 7% MWST
zur Startseite