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Patientenverfügung und Vollmacht – selbstbestimmt durch Vorsorge

Von Detlef Scholz, Wolfratshausen – raum&zeit Ausgabe 208/2017

Dieses Thema wird von vielen Menschen gern beiseite geschoben, weil es ja doch nur immer andere betrifft: Was soll mit mir geschehen, wenn ich durch Unfall oder Krankheit meinen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann?
Wer meint, dass automatisch die engsten Verwandten über einen entscheiden, der kennt nicht unser Betreuungsrecht.
Lesen Sie, warum es sehr ratsam ist, für den Fall der Fälle vorzusorgen und damit selbstbestimmt zu bleiben.

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