© igOrZh; kreatik – Fotolia.com; Collage raum&zeit

Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 219

WHO stuft Risiko von Cannabis herab

Cannabis in der Medizin ist immer noch für viele Ärzte ein Tabuthema, obwohl eine kontrollierte Einnahme nachweislich viele Krankheiten günstig beeinflusst. Diese Abwehrhaltung hat mit dem nach wie vor schlechten Ruf der Pflanze zu tun. Doch allmählich scheint weltweit ein Umdenkprozess in Gang zu kommen. So hat die Weltgesundheitsorganisation WHO nach langem, zähem Ringen ihren Mitgliedstaaten eine Neuklassifizierung von Cannabis empfohlen, wie aus einem Brief der WHO an UNO-Generalsekretär António Guterres hervorgeht. Dies würde den Umgang mit der Pflanze grundlegend verändern und insbesondere die medizinische Nutzung der Inhaltsstoffe THC und CBD erleichtern. Sie tauchen nun nicht mehr in der Liste der gefährlichsten Drogen aus Anlage IV der Einheitsabkommen über Betäubungsmittel (Single Convention) auf. Während das psychotrope THC nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen (Anlage I) geführt wird, sollen CBD-Präparate mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent gänzlich aus der Single Convention verbannt werden. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO hatte zuvor die Risiken von Cannabis untersucht mit dem Resultat, dass die aktuelle restriktive Anlage-IV-Einstufung nicht mehr zu rechtfertigen ist. Ein medizinischer Nutzen von Cannabis sei vorhanden. Nun muss die UNO-Suchtstoffkommission reagieren, die die WHO-Empfehlung aber aus zeitlichen Gründen nicht mehr auf die Tagesordnung ihrer Sitzung im März 2019 setzen konnte. Eine Entscheidung der UN über die Neueinstufung von Cannabis wird deshalb wohl erst 2020 erfolgen. Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, kommentierte die Neueinstufung durch die WHO als „Meilenstein in der Geschichte der weltweiten Cannabisdebatte.“ (DS)

Quelle: https://hanfverband.de

Geleaktes ARD Handbuch schlägt Wellen

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geraten zunehmend in Bedrängnis. Acht Milliarden Euro müssen die Bürger jährlich für eine tendenziöse und lückenhafte Berichterstattung berappen. Das nagt am früher eher guten Ruf der Sender. Statt nun aber, um wieder eine breite Zustimmung zu erlangen, das GEZ-Zwangssystem abzuschaffen und objektiver zu berichten, verlegen sich die ÖR auf manipulative Tricks. So wurde kürzlich eine Art Geheimpapier der ARD bekannt, das „Framing Manual – unser gemeinsamer freier Rundfunk ARD“. Der neudeutsche Begriff Framing (deutsch: einrahmen) bedeutet vereinfacht gesagt, positiv besetzte Begriffe zu verwenden, wo es um die eigene Darstellung geht, und negative, wo es um den Konkurrenten geht. So empfiehlt die von der ARD beauftragte Autorin des Handbuchs, die Linguistin Dr. Elisabeth Wehling, dass die ARD von sich selber stets als „gemeinsamer freier Rundfunk“ spricht, während private Anbieter als „profitorientierte“ oder „Kommerzmedien“ tituliert werden sollten. Es müsse unbedingt das Framing vermieden werden, wonach die ARD ein „Anbieter“ sei, denn dieses Wort werde mit einem freien Markt, in dem Angebot und Nachfrage herrschen, assoziiert. Es gehe aber bei der ARD nicht um Profit, sondern um Moral, sprich um das Wohl aller. Im moralischen Sinne also lebt die ARD nicht von den acht Milliarden Euro „Beitragseinnahmen“ – ein weiteres falsches Framing – sondern sie verwaltet schlichtweg das gemeinsame „Rundfunkkapital“ der Bürger, „die sich in Deutschland seit jeher auf diese Weise ihren gemeinsamen, freien Rundfunk ARD ermöglichen.“ Es soll also durch geschickte Wortwahl der Eindruck erweckt werden, die „Öffentlich-rechtlichen“ (auch das ein falsches Framing) seien so etwas wie die gemeinsame mediale Infrastruktur, so wie Straßen, Brücken und Kreuzungen ja auch kein privatwirtschaftliches Angebot sind, sondern eben dem Gemeinwohl dienende Verkehrsinfrastruktur. „Die ARD ist von uns, mit uns und für uns geschaffen ... die ARD ist die Gesellschaft: Wir sind ihr!“, heißt es. Beitragsverweigerer sind in diesem Orwellschen Neusprech „demokratiefern“ und „bereichern sich, stecken sich das Geld in die eigene Tasche“. (DS)

Quelle: https://cdn.netzpolitik.org

Rundfunkvolksentscheid

Bitte unterstützen Sie die bundesweite Internet-Initiative Rundfunk-frei.de, indem Sie sich dort registrieren lassen. Ziele sind u. a. ein Volksentscheid zum Thema GEZ und demokratische Mitbestimmung beim Rundfunk.

www.rundfunk-frei.de

Kinderrechte und Klimaschutz ins Grundgesetz

Grundgesetz, Artikel 6, Absatz 2 besagt, dass die Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern ist. Doch Eltern und Familie gelten heute als obsolete soziale Modelle, die den gesellschaftlichen Fortschritt bremsen. Also müssen rechtswirksame Operationen her, die das natürliche Recht der Eltern weiter einschränken. Gesehen haben wir das bereits im Fall der frühkindlichen/schulischen Sexualerziehung. Eltern, die sich weigern, ihre Kinder daran teilnehmen zu lassen, weil sie diese lieber selber sexuell aufklären möchten, machen sich strafbar. Der Staat spielt sich also immer mehr als alleiniger Wohltäter für Kinder auf. In Norwegen entzog die inzwischen berüchtigte Kinderschutz-Behörde „Barnevernet“ einem indischen Ehepaar die Kinder, weil diese – der indischen Tradition gemäß – mit den Fingern aßen. Und die Kinder eines rumänischen Ehepaares in Norwegen wurden ohne Vorwarnung von den Eltern getrennt, weil sie laut Barnevernet religiös indoktriniert wurden. Auch in Deutschland sind zahlreiche Fälle bekannt geworden, wo Jugendämter gegenüber den Eltern aus fadenscheinigen Gründen übergriffig wurden. Vor diesem Hintergrund sollte man die Debatte um das Thema „Kinderrechte ins Grundgesetz“ neu bewerten. Nach außen hin geht es dabei selbstverständlich nur um das Kindeswohl. Doch das ist bereits jetzt per Grundgesetz abgesichert: „Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.“ (GG, Art. 6, Abs. 3). Es steht daher zu befürchten, dass die geplante Grundgesetz-Änderung einzig dazu dienen soll, das Elternrecht, das auch ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat ist, zu neutralisieren. Dass unsere Jugend ideologisch ausgenutzt wird, sieht man z. B. auch an der Aktion „Fridays for Future“, wo um die Erde besorgte Kinder und Jugendliche für Klimaschutz demonstrieren. Das Engagement ist sicher lobenswert. Allerdings darf bezweifelt werden, ob die Schülerinnen und Schüler die hochkomplexe nicht-lineare Wetterphysik verstehen, oder sie nur indoktriniert wurden. Übrigens soll ja auch der „Klimaschutz“ Aufnahme ins Grundgesetz finden, das dem Leben dienende Spurengas CO2 also als Klimakiller via Grundgesetz verewigt werden – obwohl Tausende Wissenschaftler weltweit die Klimawirksamkeit von CO2 völlig unterschiedlich beurteilen. Es ist bedenklich, wie leichtfertig bestimmte politische Gruppierungen mit dem Grundgesetz umgehen. (DS)

www.kinderrechte.de

zur Startseite