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Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 227

Corona Eckpunktepapier wie ein Fünfjahresplan

Auf über 700 Milliarden Euro schätzt das IFO-Institut die volkswirtschaftlichen Kosten eines dreimonatigen Shutdowns (partielle Stilllegung der Wirtschaft) durch die Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise. Nun soll ein 130 Milliarden Euro teures Konjunkturprogramm den Karren wieder aus dem Dreck ziehen. Im sogenannten „Eckpunktepapier“ sind die geplanten 57 Maßnahmen beschrieben. Das Ganze erinnert stark an die berüchtigten Fünfjahrespläne zentralistischer Planwirtschaften, passt aber gerade deshalb bestens in das Projekt „DDR 2.0“. Die einzige marktwirtschaftlich ausgerichtete Maßnahme, eine – überdies halbherzige – Verminderung der Mehrwertsteuer um drei bzw. zwei Prozent, ist zeitlich begrenzt (bis Ende 2020). Ansonsten folgt das Papier einem Umverteilungs- und Subventionsprogramm, das schnell verpuffen und vor allem die Abhängigkeiten vom Staat festigen dürfte. Im Rahmen des Förderprogramms „Nationale Wasserstoffstrategie“ soll der Umstieg von fossilen Energieträgern bei industriellen Prozessen auf Wasserstoff mit insgesamt 7 Milliarden Euro vorangetrieben werden. Hier wird allerdings vorrangig auf Brennstoffzellen gesetzt, eine Technologie, die bereits von der Industrie weltweit ausgereizt wurde. Es geht also dabei letztlich um Klimapolitik. Und wer glaubt, es würden mal ein paar Millionen Euro für vielversprechende alternative Technologien wie Browns Gas (gepulste Elektrolyse) oder auch Verwirbelungsverfahren Benzin/Wasser ausgegeben, der sieht sich enttäuscht. Raumenergie allgemein wird weiterhin komplett ignoriert. Weitere Maßnahmen betreffen die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz, wofür Kompetenzzentren ausgebaut und enger mit der regionalen Wirtschaft verzahnt werden sollen. Auch das Netz der Supercomputer inklusive zweier Quantencomputer soll in Deutschland einen Schub erhalten (2 Milliarden Euro). Schließlich darf auch 5G und perspektivisch auch 6G nicht fehlen: 2 Milliarden Euro nimmt der Bund in die Hand, um vor allem die Software für die Netzsteuerung anzuschieben. Bis 2025 soll in Deutschland ein flächendeckendes 5G-Netz errichtet sein. Die neu gegründete Mobilfunkstrukturgesellschaft des Bundes wird dafür mit 5 Milliarden Euro ausgerüstet. Im Bereich Medizinförderung sind 1 Milliarde Euro für die Verbesserung der Herstellung von Arzneimitteln und Impfstoffen vorgesehen. „Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht“, heißt es in dem Papier. Es lässt nichts Gutes befürchten. (DS)

Quelle: www.ifo.de

Wem gehört das Geld auf der Bank

Unter einem Bail-Out („Rettungsaktion“) versteht man heute die Rettung systemrelevanter Großbanken („too big to fail“) vor der Pleite. Der Staat nimmt dabei hunderte Milliarden Euro bzw. US-Dollar aus den Steuereinnahmen in die Hand. Doch Bail-Outs wie die nach der Finanzkrise 2008 riefen weltweite Proteste (u. a. „Occupy Wall Street“) hervor. Den Großbanken ist es aber egal, wer sie rettet, Hauptsache sie müssen nicht selber haften. Was also tun? Am 10.11.2014 veröffentlichte das Financial Stability Board (FSB, Finanzstabilitätsrat), eine Untergruppe der BIZ , den Report „Adequacy of Loss Absorbing Capacity of Global Systemically Important Banks in Resolution“ (deutsch etwa: Angemessenes Verlustmanagement für gefährdete Großbanken), in dem die Banking-Regeln von Grund auf verändert wurden. Damit wurden Bank-Einlagen von Sparern und Gläubigern als zur Kapitalstruktur der Banken gehörig erklärt, die für den Verlust durch Fehlspekulationen verwendet werden können („bailed in“). Statt also das risikoreiche Casino-Verhalten der Mega-Banken zu regulieren, wurde lediglich die Haftung verschoben. Davon betroffen sind neben Sparern u. a. auch Pensionsfonds. Gremien wie das FSB sind in der Öffentlichkeit so gut wie unbekannt, unterliegen erst recht keiner demokratischen Kontrolle. Ihre Ausarbeitungen werden meist 1:1 von den Regierungen der G20 übernommen und in dem Bankenregulierungsrahmen Basel III verbindlich festgelegt. So gut wie kein Medium berichtet darüber. Fazit: Das Geld auf der Bank gehört nicht Ihnen, sondern der Bank. (DS)

Quelle: https://ellenbrown.com/

Stiftung Corona Ausschuss

Anfang Juli 2020 gründeten Wissenschaftler und Rechtsanwälte die Stiftung Corona-Ausschuss. Sie will untersuchen, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen haben. Den Vorstand bilden die Rechtsanwältin Viviane Fischer, der Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, der Immunologe Prof. Dr. Stefan Hockertz und der Ökonom Prof. Dr. Stefan Homburg. Dem Beirat der Stiftung gehören angesehene Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis an, unter anderem der Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser und der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach. Millionen zusätzliche Arbeitslose und Kurzarbeitende, Tausende Unternehmen in der Pleite, Übersterblichkeit bei isolierten alten Menschen, gesundheitliche Minderversorgung der Bevölkerung durch zahlreiche verschobene OPs und aus Angst unterbliebene Arztbesuche sprechen eine deutliche Sprache. Überdies vermehrt Suizide, ein großer Zuwachs an Kindesmisshandlungen, Traumatisierung und „neues” angstbesetztes Sozialverhalten der Menschen. Das neue geltende Recht ermächtigt die Regierungen von Bund und Ländern, auch nach Beendigung dieser Pandemie Bürgerrechte wie Versammlungsfreiheit und Demonstrationen willkürlich einzuschränken. Demokratische Strukturen und Prozesse wurden verkürzt und ausgesetzt. Die sachliche und schonungslose Analyse des Gesamtgeschehens einschließlich des staatlichen Krisenmanagements von Bund und Ländern stehe nun an, u. a. um für künftige Pandemien bestmöglich vorbereitet zu sein im Sinne einer strukturierten Pandemic Preparedness. Dazu gehört auch eine Bilanz oder Zwischenbilanz der eingetretenen Schäden, die jeweils dem Virus oder den verordneten Maßnahmen zugeordnet werden müssen. Der Ausschuss wird zunächst über einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen in wöchentlichen Sitzungen Experten und Zeugen zu einer Vielzahl von Fragen zum Virus, zum Krisenmanagement und den Folgen hören. Bürgerinnen und Bürger können sich durch Beiträge im Chat und per E-Mail an der Diskussion beteiligen. (DS)

Quelle: https://corona-ausschuss.de/

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