Wenn in der Öffentlichkeit über Sklaverei diskutiert wird, so geht es zumeist ausschließlich um die Untaten der Europäer und Amerikaner gegenüber den schwarzafrikanischen Völkern. In den circa 400 Jahren des sogenannten transatlantischen Sklavenhandels wurden zwölf Millionen Afrikaner verschleppt. Die historische Aufarbeitung dieses Unrechts ist zweifellos eine wichtige Aufgabe. Da allerdings Medien, Bildungsinhalte, Filme und Aktivistengruppen wie Black Lives Matter fast ausschließlich auf die weißen Europäer und Amerikaner fokussieren,entsteht der Eindruck einer Alleintäter-, ja Urheberschaft durch diese. Doch existiert die Sklaverei nachweisbar, seitdem es Menschen gibt. „Sklaverei hat seit Jahrtausenden existiert“ schreibt der Althistoriker Egon Flaig in seinem Werk „Weltgeschichte der Sklaverei“. Alle Hochkulturen – mit Japan als vermutlich einziger Ausnahme – lebten wenigstens zum Teil von der Sklaverei, ob in China, Indien, Vorderasien, Afrika oder den beiden amerikanischen Kontinenten. Den Einfang von Afrikanern im schwarzen Kontinent erledigten nicht etwa die Weißen selber – die übrigens auch selber millionenfach von anderen Völkern versklavt wurden – , sondern afrikanische Stämme, die seit Jahrhunderten darin geübt waren und Sklaven an Araber, Muslime, Inder und Chinesen verkauften. Die Weißen haben also keinesfalls dieses Unrecht in Afrika erst begründet, sondern bedienten sich einer vorhandenen Infrastruktur für den Menschenhandel. Das will man heute aber nicht mehr wahrhaben, denn es passt nicht ins Narrativ vom bösen Weißen, dem man alle Übel der Welt unterjubeln möchte. Tatsächlich waren es aufgeklärte Europäer, die als Erste überhaupt ab dem 18. Jahrhundert die Sklaverei als Unrecht anprangerten. Der europäische Kolonialismus sei „ein enorm vielfältiges Phänomen, und man verdankt ihm – was gerne vergessen wird – die globale Abschaffung der Sklaverei“, so Flaig. Endgültig durch internationale Abkommen geächtet wurde jede Form der Sklaverei erst 1956. Dennoch gibt es laut aktuellen Schätzungen der NGO „Gemeinsam für Afrika“ heute weltweit nicht weniger als 40 Millionen Menschen, die in Sklaverei, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Zwangsarbeit leben müssen, die allermeisten in Ländern der dritten Welt. Dies wird aber in der Öffentlichkeit kaum einmal thematisiert. (DS)
Die Abstimmung im Deutschen Bundestag am 18.11.2020 über den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ war unzweideutig: Von 708 Mitgliedern stimmten 413 mit „Ja“, 235 mit „Nein“, 8 enthielten sich, 52 Stimmen wurden „Nicht abgegeben“ (z. B. wegen Abwesenheit). Sämtliche Ja-Stimmen kamen aus der Union (215), der SPD (133) und von den Grünen (65). Die Fraktionen von AfD (83), FDP (79) und die Linke (58) stimmten geschlossen dagegen. Das Gesetz wurde am selben Tag noch vom Bundesrat durchgewunken und vom Bundespräsidenten „ausgefertigt“. Man kann also von einem regelrechten Durchpeitschen eines Gesetzes sprechen, das unsere grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte massivst aushöhlen wird. In Artikel 7 „Einschränken von Grundrechten“ des Gesetzes heißt es: „Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 1 des GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des GG) eingeschränkt.“ Komplett abgehalfterte Parteien schränken also Grundrechte ein ohne uns zu fragen. Ist das demokratisch? Und keiner der parlamentarischen Abnicker kann leugnen, noch nie etwas von den Unzulänglichkeiten des PCR-Testes oder die Argumente eines Dr. Bhakdi, Dr. Wodarg oder einer der zahlreichen anderen Experten gehört zu haben. Warum kam es zu keiner parlamentarischen Anhörung solcher berufserfahrenen Kritiker? Stattdessen wurden sie totgeschwiegen oder diffamiert. Doch das könnte sich bald ändern. Der Rechtsanwalt Ralf Ludwig sieht in dem Gesetz nämlich folgende interessante Möglichkeit: „Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, der hilft uns eigentlich, weil der sagt nämlich, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt. Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive! [...] ab morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde anzuchtfähig und damit infektiös. Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben.“ Dann würde in der Tat die gesamte Corona-Krise wie ein Kartenhaus in sich zusammenstürzen. (DS)