Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 232

Klaus Schwab und der Great Reset – Cyber Polygon 2021 – der nächste Coup des WEF

Am 9. Juli 2021 soll das Trainings-Event “Cyber Polygon 2021” stattfinden. Dabei simulieren IT-Experten einen globalen Crash des Internets im Allgemeinen und des internationalen Finanzsektors im Besonderen. Einer der Veranstalter ist Prof. Klaus Schwab, Direktor des World Economic Forum (WEF). Schon die Covid-19-Pandemie wurde unter dem Codenamen “Event 201” und Federführung des WEF im Oktober 2019 an der Johns-Hopkins-University als Simulation durchgespielt. Die einige Monate später von der WHO ausgerufene Pandemie hat die Weltwirtschaft an den Rand eines Abgrundes und in vielen Staaten zu anhaltenden Freiheitseinschränkungen und  Überwachungsmaßnahmen geführt. Umso ernster sollte man Schwabs Drohung nehmen, wonach man Covid-19 „im Vergleich zu einem großen Cyber-Angriff nur als kleine Störung“ werde bezeichnen können.

In der Tat würde der Zusammenbruch des Internets mit einem totalen Daten-Blackout apokalyptisch werden. Jeder Tag ohne Internet würde für die Weltwirtschaft 50 Milliarden Euro Schaden bedeuten. Die meisten Lieferketten und Produktionsstätten würden sofort still stehen mit ungeahnten Folgen für die Versorgungsinfrastruktur. Verschärfend dürfte sich auswirken, dass die meisten hochtechnisierten Länder durch Covid-19 ohnehin tiefer in die Virtualität (siehe z. B. e-Commerce, e-Health, Home-Office, Home Schooling) bugsiert wurden. Die totalitären Tendenzen der Covid-19-Maßnahmen würden sicher nochmals intensiviert werden, worunter die Verschiebung von Wahlen noch zu den harmlosesten gehören dürfte. Nach einem Wiederhochfahren des Internets könnte dann parallel ein digitales Zentralbankgeld eingeführt werden. Denkbar sind auch Online-Zugangsbarrieren mit dem angeblichen Zweck, Cyber-Kriminalität abzuwehren. Zensurfreie Portale wie Telegram oder Bitchute könnten gleich ganz zerstört werden, das heißt die mainstream-kritische Gegenöffentlichkeit im Internet würde erheblich eingeschränkt werden. (DS)

Quelle:
www.youtube.com/watch?v=gWadAyaGrWE&

Weitere Freiheitseinschränkungen sind nun möglich – BVG-Skandalurteil zum Klimaschutz

Greta Thunberg und ihr deutsches Pendant Luisa Neubauer dürften gefeiert haben. Denn der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz der Bundesregierung verleiht dem Klimaschutz quasi Verfassungsrang: „Künftig k innen selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“, heißt es in der Erklärung des BVG. Die Richter bezogen sich dabei auf Artikel 20a GG, der 1994 unter Kohl/Merkel nachträglich ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Darin ist von „natürlichen Lebensgrundlagen“ die Rede, die der Staat schützen müsse. Aber ist denn das Klima eine natürliche Lebensgrundlage? Laut der Ausarbeitung „Klimaschutz im Grundgesetz“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom 29.7.2016 gehört „nach herrschender Auffassung […] zum Schutzgut der natürlichen Lebensgrundlagen auch das Klima“. Nach herrschender Auffassung, soso. Seit wann ist das ein wissenschaftliches Kriterium? War nicht im Mittelalter die herrschende Auffassung, dass die Erde eine Scheibe sei? Da hat sich also klammheimlich der Klimaschutz ins Grundgesetz geschlichen und schon wetzen die Corona-erprobten Freiheitsmetzger wieder ihre Messer.
Der Beschluss ist nichts weniger als ein Justizskandal. Denn genau genommen schützt er eine Datensammlung statistischer Mittelwerte aus Temperatur-, Niederschlag-, Luftdruck-, Windrichtung- und Windstärkemessungen über einen Zeitraum von 30 Jahren. Das nennt man Klima. Real ist einzig das Wetter. Dieses ist manchmal extrem – kalt, warm, stürmisch etc., hat aber nichts mit Klima zu tun. Das Wetter ist ein chaotisches, nicht-lineares System und als solches nur sehr begrenzt prognostizierbar.
Selbst das IPCC – der Weltklimarat – räumt Unsicherheiten bezüglich seiner Prognosen ein. Jedenfalls ist es völlig unwissenschaftlich zu behaupten, man könne durch eine einzige Einflussgröße – anthropogen erzeugtes CO2 – eine Temperaturbegrenzung erreichen.
Dem ganzen die Narrenkappe auf setzt der Fakt, dass Deutschland mit seinem Anteil von zwei Prozent an den menschlichen Emissionen definitiv keinen Temperatureffekt erzielen könnte, auch wenn hierzulande sämtliche CO2-Emissionen abrupt auf null reduziert würden. Des weiteren gibt es mannigfache Gründe, die dagegen sprechen, dass der Mensch mit seinem Anteil von drei Prozent an den gesamten CO2-Freisetzungen überhaupt einen messbaren Einfluss auf die globale Temperatur hat. Ja, der angebliche Erwärmungseffekt durch infrarotaktive Gase (so müssten sie korrekt heißen) ist nicht einmal wissenschaftlich einwandfrei bewiesen (s. die Arbeit der Physiker Gerhard Gerlich und Ralf D. Tscheuschner). Man kann nur hoffen, dass dieses Versagen der Judikative irgendwann einmal aufgearbeitet wird. (DS)

Politische Abstinenz stärkt das System – Wer nicht wähltwählt falsch

Grob kann man den Homo politicus in drei Gruppen einteilen: Gruppe a) umfasst jene, die das derzeitige politische System unterstützen; Gruppe b) enthält die, die es in Frage stellen; Gruppe c) schließlich besteht aus den eher apolitisch eingestellten Menschen.
Letztere neigen bei Wahlen zur Stimmenthaltung und bilden nicht selten die stärkste Fraktion. Wie sich unser politisches System diesen Umstand zunutze macht, soll am Beispiel der Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg verdeutlicht werden. Die Fraktion der Nichtwähler hatte einen Stimmenanteil von 36,2 Prozent, auf Platz zwei kamen die Grünen mit 20,7 Prozent, Platz drei errang die CDU mit 15,2 Prozent. Selbst wenn man den Stimmenanteil der viert- und fünftstärksten Kraft (SPD = sieben Prozent; FDP = 6,6 Prozent) noch hinzu addierte, käme mit dann 49,5 Prozent keine absolute Mehrheit zustande. Das heißt, sämtliche Systemparteien zusammengenommen würden im BW-Landesparlament keine regierungsfähige Mehrheit zustande bringen. Doch dank unseres Wahlsystems kann nun ein Zaubertrick greifen, der diese ungemütliche Situation beseitigt:
Es schließt die Nicht-Wähler und die ungültigen Stimmen aus und schon ergibt sich eine völlig andere Situation. Grüne und CDU erhöhen nach diesem Schritt ihren ursprünglichen Anteil von 35,9 Prozent (20,7 + 15,2 Prozent) auf nunmehr 32,6 + 24,1 = 56,7 Prozent! Das würde schon reichen. Doch es kommt noch dicker. Die fünf-Prozent-Hürde verhindert den Einzug von kleinen Parteien in den Landtag, sodass im Endeffekt die absolute Mehrheit von Grünen und CDU auf 64,5 Prozent ansteigt, also fast schon die Zweidrittel-Mehrheit!
Die hier abgebildeten Grafiken stellen das dramatische End-Ergebnis dank der Nicht-Wähler dar. Dabei ist es egal, ob jemand aus Bequemlichkeit oder  Überzeugung („Nützt ja doch alles nichts!“) nicht wählen geht. Fazit: Nicht-Wähler und politisch Desinteressierte ziehen uns alle mit in den Abgrund. Daher, liebe Leserinnen und Leser, gehen Sie zur Bundestags-Wahl am 26. 9.2021 und wählen Sie das kleinste  übel. Andernfalls haben Sie nicht das Recht, sich später über die katastrophalen politischen Folgen zu beschweren. Übrigens gibt es in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, unterhalb derer eine Wahl ungültig würde. Das Argument, man könne durch Stimmenthaltung die Wahl vielleicht ungültig machen, zieht mithin nicht. (DS)

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