Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 234

Anonymität soll fallen – Angriff auf Bitcoin

Das Aufkommen von Kryptowährungen wie Bitcoin weltweit ist den Zentralbanken und Regierungen ein Dorn im Auge. Einfach verbieten dürfte jedoch schwer kalkulierbare Risiken bergen: Nicht nur aufgrund der Dezentralität der zugrunde liegenden Open-Source-Netzwerke, sondern auch, weil Bitcoin sich in den letzten Jahren zu einem anerkanntem „Asset“ entwickelt, sein Schmuddel-Image mächtig aufpoliert und sich überdies als Technologietreiber (Blockchain) erwiesen hat. Was macht eine Regierung also, wenn sie etwas nicht verbieten kann? Sie versucht, es zu kontrollieren. Genau dem Ziel dient der Gesetzentwurf „einer Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei der Übertragung von Kryptowerten“ aus dem Bundesfinanzministerium. Die Daten aller am Transfer beteiligten Personen sollen von den entsprechenden Internet-Dienstleistern in einem Register verfügbar gemacht werden. Damit würden alle Krypto-Transaktionen für die Finanz-Behörden nachverfolgbar sein (für Polizei und Geheimdienste sind sie das ohnehin bereits). Die „Kryptowertetransferverordnung“ (kurz: KryptoTransferV) würde damit einen regelrechten Paradigmenwechsel bedeuten, indem es quasi die Anonymität der Kryptowährungen aufhebt. KryptoTransferV ist die Umsetzung von „Empfehlung 15“ der Financial Action Task Force (FATF, gehört der OECD an), deren Vorsitz derzeit der Deutsche Marcus Pleyer inne hat. Auch die Europäische Union plant, Kryptowährungen enger an die Kandare zu nehmen. Bis 2023 soll eine Kryptobehörde aufgebaut werden, die die „Sorgfaltspflichten der Kryptodienstleiter überprüft“. Namen und Adressen der Beteiligten des Transfers sollen gespeichert und auf Verlangen bereitgestellt werden. Als Grund für den Angriff auf die Anonymität der Kryptowährungen werden Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung sowie Verhinderung von Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen) genannt. Kritiker dieser Vorhabens weisen darauf hin, dass Kryptowährungen zwar für kriminelle Aktivitäten missbraucht werden können, doch wohl kaum auf offiziellem Weg über die bekannten Unternehmen: Die bisherigen KYC-Regeln (Know your customer, ein Identifizierungsverfahren für Krypto-User) ermöglichen hier schon jetzt eine zügige Identifizierung von Sendern und Empfängern. Auch sollte man fragen, ob denn die Häufigkeit der Straftatbestände mit dem Aufkommen der Kryptos überhaupt zugenommen hat. Dazu macht aber weder die EU noch das BMF Angaben. Es wird einfach mal der Hammer hervorgeholt. Man gewinnt den Eindruck, dass hier eine große Mafia am Werk ist, die keine Rivalen neben sich duldet. (DS)
Quelle: www.bvai.de

Ethische Fragen – Freiheit oder Willkür

Freiheit hat bei den meisten Deutschen keinen hohen Stellenwert. Daher konnten die Corona-Maßnahmen hierzulande ohne viel Widerstand durchgesetzt und bald zu einem akzeptierten Bestandteil des Alltagslebens werden. Einen entscheidenden Anteil daran haben die Massenmedien, die sie mal platt propagieren, oft aber auch unglaubliche Verrenkungen anstellen, um ihre Leserschaft gefügig zu machen. Beispielsweise die einst so renommierte FAZ in ihrem Online-Artikel „Freiheit als Generalargument individueller Befindlichkeiten“. Schon der suggestive Titel lässt Schlimmes befürchten. Sorgen um die Freiheit angesichts von AHA-Regeln und möglicher Zwangsimpfungen sind dann wohl Ausdruck „individueller Befindlichkeiten“ à la „stellt euch doch nicht so an!“ „Denn Freiheit ist nicht Beliebigkeit, sondern lebt geradezu von der Einschränkung der bloßen beziehungslosen Willkür“, lesen wir. Doch – Freiheit ist eben genau diese Beliebigkeit, solange niemand anderes durch sie zu Schaden kommt. Und Willkür ist zunächst einmal die den Bürgern auferlegten Freiheitseinschränkungen durch Personen, die kraft ihres Amtes dazu die Macht haben. Diese Willkür muss in der Tat eingeschränkt werden. Genau das hat der in dem Artikel zitierte Philosoph Immanuel Kant auch gemeint, wenn er Freiheit und Willkür gegenüberstellt. Die FAZ aber spricht von einer „Willkür zur Freiheit“ – eine wahre Monstrosität, als übe jemand, der frei handelt, dadurch bereits Willkür aus. Doch der Orwellsche Höhepunkt wird erst mit der Behauptung erreicht, dass „für Kant die Pflicht mit der Freiheit kompatibel ist.“ Pflicht kann nämlich nur durch einen Vertrag, der auf freien Willensentscheidungen beruht, auferlegt werden, niemals jedoch durch Politiker und ihre willkürlich ausgesuchten Autoritäten, die sich auf „die Wissenschaft“ berufen. Ob es „nur“ um die gesundheitsschädlichen AHA-Regeln geht oder um die „Pflicht“, an einem unerprobten gentherapeutischen Experiment mittels mRNA-Impfung teilzunehmen – es gibt hier keinerlei unfehlbare Experten, die angeblich genau wissen, dass solcherlei Angeordnetes alternativlos sei, um die Volksgesundheit zu schützen. Als gäbe es keinen Sucharit Bhakdi, Wolfgang Wodarg, John Ioannidis, Michael Yeadon, Robert Mallone, Kary Mullis, Ulrich Kutschera, Stefan Lanka und wie sie alle heißen mögen in dem bunten Heer an Kritikern und Warnern vor der Corona-Impfung. Schließlich: Die willkürlichen Corona-Maßnahmen mit Regeln im Straßenverkehr, die allen nützen, zu vergleichen, ist eine moralische und intellektuelle Fehlleistung, die nur noch sprachlos macht. (DS)
Quelle: www.faz.net

Ihr werdet nichts besitzen und glücklich sein – Smart City – Huxley trifft Orwell

Die sogenannte Smart City ist ein futuristisches Städte-Konzept, das bei vielen Menschen eher Unbehagen auslöst. Allgegenwärtige Sensoren und Überwachungskameras, die biometrische Profile checken und Teil eines Sozial-Kredit-Systems à la China sind, von künstlicher Intelligenz beherrschte Infrastruktur und Mobilität, straff durchorganisierte und automatisierte Alltagsprozesse, an die sich der normierte Mensch anpassen muss. Die „Smart City Charta 2017“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung definiert die Smart City als „digitale Transformation in den Kommunen“. Wenn Behörden und Politik das Wort „Transformation“ benutzen, sollte man genauer hinschauen. Dann geht es nämlich meist um unsere grundlegenden Lebensverhältnisse und Werte sowie deren Änderung durch disruptive Technologien. Beispielsweise ist in der ursprünglichen Version dieses Konzeptpapiers (die offenbar nach Protesten revidiert wurde) von der „Post Voting Society“ die Rede: „Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“ Also soll wohl Demokratie durch Technokratie ersetzt werden. Und auch dem grundgesetzlich geschützten Eigentum soll es in der „Post Ownership Society“ an den Kragen gehen: „Dank der Information über verfügbare geteilte Waren und Ressourcen macht es weniger Sinn, etwas zu besitzen: Vielleicht wird Privateigentum in der Tat ein Luxus.“ Das World Economic Forum lässt grüßen: „Ihr werdet nichts besitzen und ihr werdet glücklich sein.“ (Man beachte hier besonders die Anrede „Ihr“; die Machthaber nehmen sich selbstverständlich von der Besitzlosigkeit aus.) Dazu passt, dass laut Smart City Charta alles supereffizient genutzt werden soll, als sei jeglicher Überfluss des Teufels: Freuen wir uns in der „Super ressource efficient Society“ auf eine „... Gesellschaft, in der kein Gebäude leersteht, sondern die ganz Zeit optimal genutzt wird. Auch fahren keine Autos mehr leer.“ Perfekt durchrationalisiert wie eine seelenlose Produktionsstätte, ohne Spielraum und Lebensfülle. Die ersten Schritte zur Smart City liegen längst hinter uns. Die Sharing Economy greift um sich, so bieten die Firmen Miele und Bosch bereits Mietmodelle für Haushaltsgeräte als „entspannte Alternative zum Neukauf“ an. Das Konzept der Smart City hat übrigens im Jahr 2018 den Big Brother Award erhalten. Die Datenschutzaktivistin Rena Tangens begründete den Schmäh-Preis wie folgt: „Eine Smart City ist die perfekte Verbindung des totalitären Überwachungsstaates aus George Orwells 1984 und den normierten, nur scheinbar freien Konsumenten in Aldous Huxleys Schöne neue Welt.“ (DS)
Quelle: www.bmi.bund.de/

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