Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 238

Für einen unabhängigen Öffentlich Rechtlichen Rundfunk


Aktion "Leuchtturm ARD"

Die Corona-Krise und auch der Ukraine-Krieg haben es noch einmal deutlich gezeigt: Die von uns per Zwangsgebühr finanzierten Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten berichten in höchst ärgerlicher Weise total einseitig. Es wird definitiv Zeit, sich gegen diesen unerträglichen und demokratiefeindlichen Zustand zur Wehr zu setzen. Dies ist nur durch kollektiven Ungehorsam möglich. Als Einzelkämpfer landet man schon einmal monatelang im Gefängnis, wie die Fälle Sieglinde Baumert und Georg Thiel gezeigt haben. Wenn wir jedoch koordiniert vorgehen, könnte wirklich etwas verändert werden. Erreichen möchte dies die Aktion Leuchtturm ARD des Filmproduzenten Jimmy Gerum. Es gehe darum, so Gerum, die ÖR zu zwingen, „ihren jahrelangen Verfassungsbruch zu rechtfertigen.“ Vorgehensweise: 1) Beitragszahlungen an die GEZ stoppen, ggf. Dauerauftrag stornieren 2) Zahlungserinnerungen der GEZ ignorieren. Erst wenn ein „Festsetzungsbescheid“ (FB) der GEZ eintrifft, folgt Schritt 3: Innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen. Das Formular dafür von leuchtturmard.de downloaden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Einwurf-Einschreiben (3,95 Euro) an die jeweilige Landesmedienanstalt abschicken. 4) Vier Wochen nach dem Widerspruch die Widerspruchsbegründung (Formular auf leuchtturm.de) ausgefüllt und unterschrieben abschicken. Die Leuchtturm-Formulare wurden von einem Rechtsanwalt erstellt. Erst nach Erhalt einer „Mahnung“ oder Ankündigung der Zwangsvollstreckung kann durch 5) Begleichen des „Mahnbetrags“ die drohende Vollstreckung verhindert werden. Anschließend beginnt man wieder mit 1). Wenn an dieser Aktion erst viele Tausend oder sogar Millionen mitmachen, sollte dies genug Sand im Getriebe des ÖR-Apparats sein, dass ein Umdenken einsetzt. Erste, noch zaghafte Anfänge eines Umdenkens können übrigens bereits heute beobachtet werden. Begleitet wird die Beitrags-Stopp-Aktion von einem Beschwerdebrief an das ARD Generalsekretariat, einem Manifest (bisher von über 250 000 GEZ-Zahlern unterzeichnet) und einer Klage beim Verwaltungsgericht. Näheres auf: www.leuchtturmard.de (DS)
Quelle: www.cbc.ca

Hinweisgeberschutzgesetz


Der größte Schuft im ganzen Land...

… ist und bleibt der Denunziant. Im Amtsdeutsch heißt er „Hinweisgeber“ und ist positiv konnotiert: „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz, wenn sie Missstände bei ihren Arbeitgebern melden. Der nun vorgelegte Referentenentwurf soll ihnen Rechtsklarheit darüber geben, wann und durch welche Vorgaben sie bei der Meldung oder Offenlegung von Verstößen geschützt sind.“ So Bundesjustizminister Marco Buschmann zum Referentenentwurf „Hinweisgeberschutzgesetz“, kurz HinSCHG. Ein Hinweisgeber meldet Verstöße in Firmen, Instituten und Behörden gegen EURecht und macht Meldungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel, wenn die Corona-Maßnahmen nicht strikt eingehalten werden. Buschmann: „So sollen in den Anwendungsbereich insbesondere alle Verstöße einbezogen werden, die strafbewehrt sind sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. “ Und damit diese Helden sich juristisch abgesichert fühlen können und um das Rechtsklima grundsätzlich freundlicher und motivierender für „Hinweisgeber“ zu gestalten, sollen nun laut dem Referentenentwurf Firmen und öffentliche Einrichtungen sogenannte Meldestellen einrichten, sofern ihre Mitarbeiterzahl über 49 liegt. Auf gut deutsch wird das Denunziantentum durch diese Gesetzgebung institutionalisiert. Zumindest ist dies ein Kollateralschaden. Interessanter Weise ist das HinSCHG die nationale Umsetzung der – Achtung, jetzt wird es real-satirisch! – EU-Whistleblower-Richtlinie, in der „Whistleblower“ aufgefordert werden, Verstöße gegen EU-Vorschriften zu melden! Whistleblower? Ach so, liebe Gesetzesmacher, Sie meinen Leute wie den Verwaltungswissenschaftler Stephan Kohn, der als leitender Mitarbeiter im Bundesinnenministerium 2020 gefeuert wurde, weil er ein kritisches Papier zum Corona-Krisenmanagement verfasst hatte; oder den Epidemiologen Dr. Friedrich Pürner, der als Leiter des Gesundheitsamts Aichach-Friedberg geschasst wurde, weil er die Corona-Politik kritisiert hat; oder den Vorstandschef der BKK Pro Vita Andreas Schöfbeck, der auf statistische Unstimmigkeiten bei den Corona-Impfnebenwirkungen hinwies und seinen Job verlor – das sind nur drei Beispiele für echte Whistleblower, die Mut bewiesen haben und dann, wohl auch zur Abschreckung von möglichen „Nachahmungstätern“, ihre Positionen verloren. (DS)
Quelle: www.bmj.de

EU-weite Bürgerinitiative gegen Mobilfunk-Wahn


„Stop 5G – Verbunden, aber geschützt“

Im Juni 2021 veröffentlichte das Science and Technology Options Assessment (STOA) Komitee, eine Organisation des EU-Parlaments, die Mobilfunk-Studie „Health Impact of 5G“ (Gesundheitliche Auswirkungen von 5G). Ihr Thema war die Wirkung der 5G-Mobilfunkstrahlung auf Krebserkrankungen, Fruchtbarkeitsstörungen und die Entwicklung von Embryonen und Neugeborenen gemäß epidemiologischer Studien und experimenteller In-vivo-Studien. Die Studie unterscheidet zwischen den bisher benutzten Frequenzbändern zwischen 0,7 und 3,6 Gigahertz und den höheren Frequenzen (eigentlicher 5G-Bereich) ab etwa 24 GHz. Der Physiker, ehemalige Europaabgeordnete (2014–2020) und Buchautor („5G-Wahn(sinn). Die Risiken des Mobilfunks“) Prof. Dr. Klaus Buchner kommentierte die STOA-Studie, „dass sie nichts wirklich Neues gebracht hat. Die Tatsachen waren Fachleuten bekannt, die STOA-Studie hat sie erhärtet.“ Und weiter: „Für die niedrigen Frequenzen liegen ausreichend wissenschaftliche Untersuchungen vor. Sie besagen für Funkstrahlung auch unterhalb der Grenzwerte, dass im Tierversuch die krebserzeugende Wirkung von Funkstrahlung eindeutig bewiesen ist.“ Dagegen lägen dafür gemäß STOA-Studie beim Menschen nur starke Hinweise vor, aber noch keine unumstößlichen Beweise. Buchner befürchtet, dass sich die meisten EU-Abgeordneten erst gar nicht mit der Studie beschäftigen. Im Parlament habe es zwar eine Diskussion über die angestiegenen Krebsinzidenzen in den EULändern gegeben, bei der die saarländische ÖDP-Abgeordnete Manuela Ripa auch Funkstrahlung als eine der Ursachen vorgebracht habe. „Das fand aber wenig Beachtung. Ich habe den Eindruck, dass der Einfluss der Industrie sehr stark ist.“ Wohl wahr. Buchner wies auch darauf hin, dass die STOA-Studie längst nicht alle gesundheitlichen Auswirkungen von 5G untersucht hätte. Diese hätten aber eine deutlich umfangreichere Arbeit erfordert. Die Schlussfolgerung aus dieser und zahlreichen weiteren Mobilfunkstudien sei so oder so, „dass unsere Grenzwerte radikal gesenkt werden müssen, damit die Bestrahlung der Menschen erheblich vermindert wird.“ Um hier mehr Druck zu machen, haben Prof. Buchner und einige weitere Mitstreiter die EU-Bürgerinitiative „Stop (((5G))) – verbunden, aber geschützt“ am 1. März 2022 gestartet. Sie ruft alle EU-Bürger zur Unterstützung von drei Zielen auf: erstens den Schutz allen Lebens vor hochfrequenter, nicht-ionisierender Strahlung; zweitens den Schutz der Umwelt vor allen Auswirkungen durch 5G und die Digitalisierung; drittens den Schutz unserer Privatsphäre. Dabei gehe es aber nicht um Technikfeindlichkeit: „Es geht uns einzig und allein um gesundheitsverträglichen, umweltverträglichen und datenschutzkonformen Mobilfunk.“ Bis Februar 2023 müssen mindestens eine Million EU-Bürger unterzeichnet haben. Dann würde die EU-Kommission dazu gezwungen, sich mit dem Thema 5G zu befassen. Der Bürger-Aufwand für ein wichtiges Ziel ist gering. Einfach hier eintragen: www.signstop5g.eu (DS)

zur Startseite