@ raum&zeit

Infopunkte Gesundheit

raum&zeit-Ausgabe 211

Hochfrequenzstrahlung ist krebserregend

„Die Beweise, dass Funk krebserregend ist, haben zugenommen und können nicht mehr ignoriert werden“, erklärte Dr. Anthony B. Miller im Juli dieses Jahres. Der ehemalige WHO-Berater schlug regelrecht Alarm in einer Vorlesung in Wyoming, USA, die von der NGO Environmental Health Trust gesponsert wurde.
Im Jahr 2011 stufte die IARC, die Krebsforschungsagentur der WHO, die Drahtloskommunikation als „möglicherweise für den Menschen krebserregend“ in der Gruppe 2B ein. Miller zeigte aber auf, dass seitdem weitere wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, die eine Einstufung dieser Strahlung in die Gruppe 1 „krebserregend für den Menschen“ notwendig macht.
Er bezog sich dabei unter anderem auf die Neuauswertung der Interphone-Studie von 2017, bei der länderübergreifend Daten aus der Bevölkerung gesammelt worden waren. Weiterhin führte er die französische CERENAT-Studie von 2014 an, bei der ebenfalls in Form einer Fall-Kontroll-Studie der Zusammenhang zwischen Hirntumor und Mobilfunknutzung untersucht wurde. Er stützte sich auf verschiedene neue Publikationen, die Daten aus dem schwedischen Krebsregister analysierten und auf Ergebnisse des National Toxicology Program des U. S. Gesundheitsministeriums.
Dr. Anthony B. Miller ist Arzt und emeritierter Professor an der Public Health Universität von Toronto. Er war langjähriger Berater der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Senior Epidemiologe für die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) und bekleidete noch viele weitere renommierte Posten.
Auch andere Forscher stellten auf der Veranstaltung in Wyoming fest, dass die Beweislage für das Krebsrisiko von Hochfrequenzstrahlung erdrückend ist. Dr. Lennart Hardell und Michael Carlberg verwiesen auf ihre verschiedenen epidemiologischen Studien, die einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Hirntumoren und einer langfristigen Nutzung von Mobiltelefonen feststellten. Auf Basis ihrer Ergebnisse forderten sie, dass Hochfrequenzstrahlung als Karzinogen betrachtet werden sollte, das beim Menschen Gliome (Hirntumore des Zentralnervensystems) verursachen kann. (AF)

Quelle: www.ehtrust.org/cancer-expert-declares-cellphone-wireless-radiation-carcinogenic-humans/

Veganer Einkaufsguide

Haben Sie gewusst, dass in „Chipsfrisch ungarisch“ von funny frisch Bestandteile vom Wild sind? Oder dass Sie in Bienenwachs beißen, wenn Sie sich einen gelatinefreien „Grünohrhasen“ von Katjes einverleiben?
Egal, ob man überzeugter Fleischesser oder Veganer ist, Transparenz wäre gerade im Lebensmittelbereich sehr wichtig. Schließlich ist es etwas recht Intimes, Dinge in sich aufzunehmen. Und immer mehr Menschen möchten aus gesundheitlichen oder ethischen Gründen auf tierische Bestandteile im Essen verzichten und diese nicht unwissentlich untergejubelt bekommen.
Leider wissen wir aber oft nicht, was in Lebensmitteln enthalten ist. Vor einem Jahr zeigte eine Studie der Verbraucherorganisation Foodwatch, dass viele Weine und Säfte mithilfe von Gelatine geklärt wurden. Auch wenn davon im Endprodukt nichts mehr enthalten ist, sind viele Verbraucher damit nicht einverstanden. Rund ein Drittel der damals untersuchten Produkte waren betroffen. Mittlerweile verzichten manche Hersteller auf dieses Verfahren, wie zum Beispiel albi oder Gerolsteiner. Die Apfelschorlen von Rewe Bio, Rewe Beste Wahl, Penny und ja! sind teilweise vegan. Die Apfelsäfte und Apfelsaftschorlen von Adelholzener und Sachsen-Obst werden zwar weiterhin unter Verwendung von Gelatine hergestellt, die Hersteller prüfen aber alternative Verfahren.
Auch in Brot und Backwaren vermutet man keine tierischen Erzeugnisse. Manche Bäcker verwenden jedoch Auszüge aus Schweineborsten oder Federn, damit der Teig die gewünschte Konsistenz erhält. Brezen enthalten manchmal Schweineschmalz.
Überraschungen kann es auch bei genauerem Blick auf Aroma- und Farbstoffegeben. Ein weit verbreiteter Farbstoff in Süßwaren oder Getränken wird beispielsweise aus Scharlach-Schildläusen gewonnen. Er muss nur mit „Echtes Karmin“ oder „E 120d“ gekennzeichnet werden. Der Wildanteil in den funnyfrisch Chips mit der ungarischen Note wird lediglich mit „Aroma“ bezeichnet.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert deshalb, dass Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen, die tierische Bestandteile enthalten oder mithilfe von solchen hergestellt wurden. Nur so sei eine „echte Wahlfreiheit beim Einkauf möglich“. Immerhin bieten immer mehr Hersteller durch die Aufschrift „vegan“ eine Orientierung. Und es gibt einen sehr guten Einkaufsführer der Tierschutzorganisation PETA. Auch auf www.vegpool.de können schnell die Zutaten diverser Produkte überprüft werden. (AF)

Mehr Infos unter: www.petazwei.de/einkaufsguide
www.vegpool.de/magazin/zutaten-check.html
www.foodwatch.org/de/informieren/verstecktetiere/mehr-zum-thema/hintergrund/

zur Startseite