Misteltherapie

Misteltherapie auf Rezept - Entscheidung gegen die Patienten

Die Misteltherapie ist eine anerkannte Methode bei Krebs. Doch nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes ist ihre Erstattung auf Kassenrezept nun eingeschränkt. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf ja, als unterstützende, adjuvante Therapie nach einer Krebserkrankung nein.

Wie bisher wird die Misteltherapie in der sogenannten palliativen Therapie auf Kassenrezept erstattet, also zum Beispiel wenn bei Patienten Fernmetastasen auftreten oder die Krebserkrankung inoperabel ist. In der unterstützenden, adjuvanten Therapie bei einer heilbaren Krebserkrankung sind anthroposophische Mistelpräparate weiterhin arzneimittelrechtlich zugelassen, nur nicht mehr auf Kassenrezept. Patienten müssen für die anerkannte Therapie zukünftig privat bezahlen. „Das benachteiligt besonders Menschen mit geringem Einkommen oder in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage", sagt Dr. med. György Irmey, Ärztlicher Direktor der Gesellschaft für Biologische Krebsabwehr (GfBK).

Quelle: www.biokrebs.de

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