Während der Widerstand gegen das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP in der breiten Öffentlichkeit immer stärker wird, droht im Hintergrund eine weitere Gefahr. CETA, das Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kanada, ist nämlich bereits fertig ausgehandelt und soll in Kürze "vorläufig" in Kraft treten. Und zwar, ohne dass vorher die gewählten Volksvertreter der EU-Staaten darüber abgestimmt haben.
Dies gilt es zu verhindern, denn CETA hätte weitreichende Auswirkungen für uns alle: Neben den angepriesenen Angleichungen, z. B. der Zölle oder der technischen Standards, greift das Abkommen tief in alle gesellschaftlichen Bereiche wie Umwelt-, Verbraucher- oder Arbeitnehmerschutz ein – zum Nachteil für die EU-Staaten.
Ein Bündnis der Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie wendet sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, um überprüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Wie Sie sich an der Beschwerde beteiligen können, erfahren Sie hier oder hier
(Quellen: www.campact.de; www.foodwatch.org; www.mehr-demokratie.de)
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