© Jürgen Fälchle/AdobeStock

Coronaverordnungen: Offener Brief an alle RechtsanwältInnen in Deutschland

Der Ulmer Rechtsanwalt Markus Haintz hat angesichts der Coronaverordnungen folgenden offenen Brief für die circa 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland verfasst:

„Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mich erreichen nahezu täglich Berichte von potentiellen Mandanten welche mir mitteilen, dass Anwälte Mandate im Zusammenhang mit den Coronaverordnungen gezielt ablehnen.
Dies auch dann, wenn diese offensichtlich seriös sind, dem eigenen Fachgebiet entsprechen, die Bezahlung gewährleistet wird und entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.

Als Begründung wird häufig mitgeteilt, dass man sich nicht gegen die öffentliche Meinung stellen möchte und um den eigenen Ruf fürchte. Ich empfinde eine solche Begründung als nicht tragbar, insbesondere nicht, wenn man sich seinem Berufseid verpflichtet fühlt, was offenbar viele nicht mehr tun.

Es dürfte für jeden Volljuristen ein leichtes sein, die aktuellen Maßnahmen als unverhältnismäßig und damit rechtswidrig einzuordnen. Unabhängig davon ist es mir unerklärlich, wie auch nur ein Anwalt/eine Anwältin in Deutschland (seriöse) Mandate ablehnen kann, welche die Geltendmachung von Grundrechten zum Inhalt haben. Ein Anwalt/eine Anwaltschaft welche so agiert, ist nicht systemrelevant.

Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass ich Anfang Mai meinen offenen Brief, welcher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sowie an die Abgeordneten vieler Landtage verschickt wurde, auch an ALLE deutschen Rechtsanwaltskammern zur Stellungnahme versandt habe. Stand heute, etwa 3 Wochen später, habe ich genau 0 Antworten hierauf erhalten. In Worten: NULL.

Ich darf Sie daher auf Ihre Berufseid hinweisen und darum bitten, Ihre Berufspflichten über die vermeintliche öffentliche Meinung zu stellen und entsprechende Mandate anzunehmen.

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 12a Vereidigung
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Im Moment werden die relevanten Prozesse von einigen wenigen Kolleginnen und Kollegen geführt, welche rund um die Uhr arbeiten. Dies ist kein Zustand.

Ich darf Sie daher darum bitten, Mandate in Ihren Fachgebieten anzunehmen, dies auch öffentlich zu bewerben (Website, Klagepaten.eu, Anwalt.de etc.) und zu einem effektiven Rechtsschutz in Deutschland beizutragen, welcher dringend benötigt wird. Ihre Kunden werden es Ihnen danken!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht″

zur Startseite