Im Dezember 2017 hat der zuständige Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einen bedeutenden Entschluss gefasst: Die Chemikalie Bisphenol A ist nun auch aufgrund ihrer hormonellen Wirkungen auf Tiere in der Umwelt als besonders besorgniserregend anzuerkennen. Damit folgte der Ausschuss einstimmig einem Vorschlag Deutschlands. Während Bisphenol A bisher "nur" wegen seiner schädlichen Wirkungen auf den Menschen auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste stand, wurde dies nun auch auf seine Umwelteigenschaften ausgeweitet. Studien hatten gezeigt, dass Bisphenol A bei Fischen und Froschlurchen hormonähnlich wirkt wie beim Menschen und Fortpflanzung und Entwicklung schädigt. Nun wird geprüft, ob und gegebenenfalls welche Verwendungen von Bisphenol A für einen besseren Schutz der Umwelt zusätzlich beschränkt werden müssen.
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(Quelle: www.umweltbundesamt.de)
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