In den am vergangenen Freitag veröffentlichten Eckpunkten von Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks zum Thema Fracking heißt es: Eine Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas „zu wirtschaftlichen Zwecken wird es auf absehbare Zeit nicht geben“. In Wirklichkeit handelt es sich jedoch um eine Fracking-Erlaubnis, denn Vorhaben zur Gasförderung aus Schiefer- und Kohleflözgestein mittels Fracking werden nur oberhalb von 3000 Metern verboten.
Der Löwenanteil der Schiefergasvorkommen in Deutschland liegt jedoch unterhalb von 3000 Metern. Für deren Ausbeutung gibt die neue Regelung also grünes Licht. Und das, obwohl Gabriel und Hendricks in ihrer Erklärung zugeben: „Wir können derzeit beim Fracking in Schiefergestein mangels eigener nationaler Erfahrung die Auswirkungen noch nicht abschätzen.“
Mit der von Wirtschafts- und Umweltministerium vorgelegten Regelung wird Fracking auf großen Teilen des Bundesgebietes erlaubt. Es ist klar ersichtlich, dass sich Gabriel und Hendricks mit ihren Eckpunkten dem Druck der Industrie beugen. Fracking ist jedoch energiepolitisch nicht notwendig und kann keinen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten. Stattdessen brauchen wir eine Energieeffizienzoffensive und einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien.
Nehmen Sie teil an der Online-Aktion gegen Fracking
(Quelle: Umweltinstitut München e. V.)
Die raum&zeit Ausgabe Nr. 229 ist ab 18. Dezember in unserem Online-Shop sowie am Kiosk Ihrer Wahl erhältlich.
17.12.2020Dr. Wolfgang Wodarg und Dr. Michael Yeadon verlangen den sofortigen Stopp aller Corona-Impf-Experimente
04.12.2020Anwälte für Aufklärung verurteilen die massiven Verstöße gegen Recht und Gesetz durch Corona-Maßnahmen
11.11.2020