… ist und bleibt der Denunziant. Im Amtsdeutsch heißt er „Hinweisgeber“ und ist positiv konnotiert: „Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz, wenn sie Missstände bei ihren Arbeitgebern melden. Der nun vorgelegte Referentenentwurf soll ihnen Rechtsklarheit darüber geben, wann und durch welche Vorgaben sie bei der Meldung oder Offenlegung von Verstößen geschützt sind.“ So Bundesjustizminister Marco Buschmann zum Referentenentwurf „Hinweisgeberschutzgesetz“, kurz HinSCHG. Ein Hinweisgeber meldet Verstöße in Firmen, Instituten und Behörden gegen EURecht und macht Meldungen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel, wenn die Corona-Maßnahmen nicht strikt eingehalten werden. Buschmann: „So sollen in den Anwendungsbereich insbesondere alle Verstöße einbezogen werden, die strafbewehrt sind sowie bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. “ Und damit diese Helden sich juristisch abgesichert fühlen können und um das Rechtsklima grundsätzlich freundlicher und motivierender für „Hinweisgeber“ zu gestalten, sollen nun laut dem Referentenentwurf Firmen und öffentliche Einrichtungen sogenannte Meldestellen einrichten, sofern ihre Mitarbeiterzahl über 49 liegt. Auf gut deutsch wird das Denunziantentum durch diese Gesetzgebung institutionalisiert. Zumindest ist dies ein Kollateralschaden. Interessanter Weise ist das HinSCHG die nationale Umsetzung der – Achtung, jetzt wird es real-satirisch! – EU-Whistleblower-Richtlinie, in der „Whistleblower“ aufgefordert werden, Verstöße gegen EU-Vorschriften zu melden! Whistleblower? Ach so, liebe Gesetzesmacher, Sie meinen Leute wie den Verwaltungswissenschaftler Stephan Kohn, der als leitender Mitarbeiter im Bundesinnenministerium 2020 gefeuert wurde, weil er ein kritisches Papier zum Corona-Krisenmanagement verfasst hatte; oder den Epidemiologen Dr. Friedrich Pürner, der als Leiter des Gesundheitsamts Aichach-Friedberg geschasst wurde, weil er die Corona-Politik kritisiert hat; oder den Vorstandschef der BKK Pro Vita Andreas Schöfbeck, der auf statistische Unstimmigkeiten bei den Corona-Impfnebenwirkungen hinwies und seinen Job verlor – das sind nur drei Beispiele für echte Whistleblower, die Mut bewiesen haben und dann, wohl auch zur Abschreckung von möglichen „Nachahmungstätern“, ihre Positionen verloren. (DS)
Quelle: www.bmj.de