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Maske tragen kostet wieder 

Rückkehr des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes 

Seit der Einführung der Maskenpflicht im April 2020 in Österreich ist das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Vergessenheit geraten. Mit der aktuellen Abschaffung der Maskenpflicht – seit ersten März darf man auch im öffentlichen Nahverkehr Wiens wieder aufatmen – müssen sich unsere Ordnungshüter erneut daran erinnern. Doch wie damit umgehen. „Maskenverweigerer“ wurden schließlich über drei Jahre lang abgemahnt und das Maskentragen wurde durchgehend begrüßt. Wer keine Maske tragen konnte, musste ein ärztliches Attest vorweisen. Jetzt scheint sich die Sachlage ins genaue Gegenteil zu verkehren und diejenigen, die jetzt aus gesundheitlichen Gründen eine Maske tragen wollen, brauchen dafür einen medizinischen Nachweis. Mal sehen wann die ersten maskentragenden Demobesucher in Deutschland offiziell gegen das deutsche Vermummungsverbot verstoßen und gestraft werden. (EE)

Quelle: https://reitschuster.de/post/zeitenwende-in-oesterreich-drohen-jetzt-wieder-bussgelder-fuers-masketragen/

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