Das Umweltinstitut München berichtete vergangene Woche von einem wegweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
"Am 6. März 2018 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bahnbrechendes Urteil: Die Schiedsklausel im Bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die dort verankerten Schiedsgerichte zur Beilegung von Streitfällen zwischen ausländischen Unternehmen und nationalen Regierungen sind nach Ansicht des EuGH unzulässig. Das Urteil ist richtungsweisend, weil ähnliche Klauseln in fast 200 weiteren innereuropäischen Abkommen verankert sind.
Diese bilateralen Abkommen zum Schutz von Investitionen ausländischer Unternehmen mit ihren intransparenten Schiedsgerichten stehen seit einiger Zeit stark in der Kritik. Sie bewirken, dass Regierungen zunehmend davor zurückschrecken, gemeinwohlorientierte Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit umzusetzen. Werden dadurch nämlich zuvor von ausländischen Konzernen getätigte Investitionen wertlos, können diese das Land auf milliardenschwere Entschädigungszahlungen verklagen."
Den ausführlichen Bericht finden Sie hier
(Quelle: www.umweltinstitut.org)
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