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Wie steht es denn nun um unseren Rechtsstaat?

Unliebsame Kritiker der Corona-Maßnahmen werden vom Verfassungsschutz beobachtet

27.04.2021

Eine Stellungnahme zum Thema "Verfassungsschutz beobachtet die Bürgerbewegung Querdenken" beleuchtet unter anderem den Aspekt wie die Justiz in unserem Lande aufgebaut ist.

Die Staatsanwaltschaft beispielsweise ist weisungsgebunden und untersteht dem Justizministerium. So wurde die Hausdurchsuchung beim Richter in Weimar durch die Staatsanwaltschaft veranlasst, die aber, weil sie eben weisungsgebunden ist, die Anweisung des Justizministeriums des Landes erhalten haben wird. Das Landesjustizministerium Thüringen wird – man höre und staune! – von der Partei Bündnis 90/Die Grünen geführt.

Auch der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden und untersteht dem Ministerium für Inneres.
Im Gegensatz zu anderen Staaten Europas, bei denen deren Verfassungsschutzbehörden nicht durch den politischen Willen instrumentalisiert werden dürfen und können, wurde der Bundesverfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland unter anderem auch für die politische Verfolgung gegen Parteien, parallel im Wettbewerb um Wahlkämpfe eingesetzt. Darunter fiel einst auch die Beobachtung der Parteien die Linke sowie das Bündnis 90/Die Grünen. Das Bundesinnenministerium wird von Innenminister Seehofer (CSU/CDU) geführt.

Da es offensichtlich noch keine Klassifizierung für friedlich demonstrierende Bürger und Bürgerinnen, kritische Schauspieler, klagende Anwälte oder unbequeme Journalisten, die unter die Pressefreiheit fallen, gibt, hat der Verfassungsschutz eine neue Kategorie „erfunden“: „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“

Was bedeutet das eigentlich?

Zunächst einmal wird in Schritt 1 Staat mit Regierenden gleichgesetzt. Wer also die Regierung kritisiert, kritisiert den Staat. In Schritt 2 ist jede Kritik an den Regierenden eine Verfassungskritik - weil: Verfassung sind nicht Grund- und Menschenrechte, sondern die Ansichten der Regierung.

Kurzum: Alle kritischen und mündigen Bürger, die auf ihre Grund-, Freiheits- und Abwehrrechte gegenüber dem Staat bestehen, so wie es das deutsche Grundgesetz vorsieht.

Laut neuer Kategorie des Bundesverfassungsschutzes müssten also folgende Personen und Gruppierungen ebenso unter „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ fallen:

Unter den vielen aufgeführten Beispielen will ich eines erwähnen:

Der SPD-Politiker und WDR-Rundfunkrat Garrelt Duin forderte bei Twitter, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Zusammenarbeit mit Schauspielern wie Liefers und Tukur beenden müssten, weil sie sich an der Aktion #allesdichtmachen beteiligt hatten. Später löschte er seinen Tweet und entschuldigte sich, blieb aber bei der Kritik. (Link: https://twitter.com/GarreltDuin/status/1385490821475098625)

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