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Infopunkte Bewusstsein

raum&zeit-Ausgabe 210

Bestattungen in Deutschland

Die Asche eines verstorbenen Angehörigen zu Hause aufzubewahren, ist der Wunsch vieler Menschen. Was man vor allem aus amerikanischen Spielfilmen kennt, wo die Urne des Großvaters auf dem Kaminsims thront, ist in Deutschland verboten. Doch welche Möglichkeiten gibt es hierzulande neben den klassischen Erd- oder Feuerbestattungen?
Was erlaubt ist und was nicht, richtet sich nach den jeweiligen Bestattungsgesetzen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die klassische Bestattung eines Leichnams ist aus hygienischen Gründen selbstverständlich überall nur in der Erde möglich. Allerdings muss ein Verstorbener in Berlin nicht mehr zwingend in einem Sarg beerdigt werden – eine Möglichkeit, die besonders muslimische Bürger in Anspruch nehmen.
Bei Feuerbestattungen gibt es angesichts der letzten Ruhestätte allerdings vielfältigere Optionen. So kann die Asche etwa im Rahmen einer sogenannten Naturbestattung in einem dafür vorgesehenen Waldstück vergraben werden. Bei Seebestattungen, die in mehreren Bundesländern erlaubt sind, muss jedoch in den meisten Fällen (Ausnahme Schleswig-Holstein) eine besondere Beziehung des Toten zum Meer nachgewiesen werden.
Bremen hat deutschlandweit das liberalste Bestattungsgesetz: Hier darf seit Anfang 2015 die Asche auf jedem Privatgrundstück verstreut werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verstorbene zu Lebzeiten den Verstreuungsort sowie eine verantwortliche „Person zur Totenfürsorge“ bestimmt hat. Zudem muss der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks seine Einwilligung geben.
Über eine Liberalisierung der Bestattungsvorschriften wird in den Bundesländern weiterhin diskutiert. Daher besteht die Möglichkeit, dass die Aufbewahrung der Asche im Eigenheim in Zukunft auch in Deutschland erlaubt wird. Bis dahin stellt diese Praxis allerdings eine Ordnungswidrigkeit dar, die empfindliche Geldbußen von bis zu 10 000 Euro nach sich ziehen kann. (BE)

Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/panorama/931/darf-man-eine-urne-zu-hause-aufbewahren/?L=0&cHash=e32992a4db835ec0dd28c6c1b3e8e918

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