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Infopunkte Gesellschaft

raum&zeit-Ausgabe 225

Krieg der Meme

Mit den Massenmedien und dem Internet hat unsere Welt eine globale Infosphäre erhalten, die ressourcensparende Informationskriege erleichtert. Staaten bekämpfen sich nicht mehr mit Gewehren und Raketen, sondern mit orchestrierter Desinformation, auch memetic warfare genannt. Angela Merkels Bemerkung auf der Sicherheitskonferenz 2019, die Klimaproteste deutscher Schüler seien das Resultat „hybrider Kriegsführung“, spielt genau darauf an, denn memetic warfare ist der Kern der hybriden Kriegsführung. In seinem Buch „Information Warfare – The Meme is the Embryo of the narrative Illusion“ (Informationskrieg – Das Mem ist der Embryo der narrativen Illusion) schreibt James Scott, Gründer des Center for Cyber-Influence Operations Studies: „Der Cyberkrieg hat sich zu einem allumfassenden Kampf in Politik, Wirtschaft und Kultur entwickelt.“ Moderne Informationskriege werden nicht nur zwischen Staaten geführt, sondern zwischen Machtsphären, repräsentiert durch überstaatliche Organisationen wie die UNO, die WHO, global agierende Konzerne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), deren Grenzen quer durch die Staaten laufen. Eine wichtige Rolle darin spielen Big Data (Google, Facebook etc.) und die Massenmedien. Primäres Ziel ist immer das Bewusstsein der Massen, die von implantierten Weltbildern, Narrativen und eben den memes beherrscht werden. Dabei ist ein meme (deutsch auch Mem) so etwas wie ein Bewusstseinsinhalt analog zu einem Gen in der Biologie. In der Regel denkt man nicht über memes nach, sondern nimmt sie als bewiesen und selbstverständlich. Um ein einfaches Beispiel für ein Mem zu nennen: „Donald Trump ist dumm.“ Memes kommen vor allem in Form von Bildern und kurzen Sentenzen daher. Längst werden auch die Kanäle und Methoden der Gegenöffentlichkeit, welche sich vom Mainstream abgewandt hat, eingesetzt, um die Hoheit über die Infosphäre zu erringen. Ein Beispiel sind die via social media abgesetzten Botschaften eines „Q-Anon“ genannten Informantennetzwerks aus dem Umfeld von US-Präsident Trump, in dem selbiger als Anführer („Potus“) der sogenannten „White Heads“ agiert, die den nach einem zentralistischen Weltstaat strebenden deep state bekämpfen. Das Ganze erinnert ein wenig an den Kampf zwischen Gut und Böse in „Krieg der Sterne“. Doch niemand weiß genau, wer oder was sich tatsächlich hinter Q-Anon verbirgt. (DS)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte im Zwielicht

Seit einer grundlegenden Reform im Jahr 1998 ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR eine einflussreiche juristische Institution, deren Urteile teils massiv in die Rechtsordnung einzelner Länder eingegriffen haben. Seine Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention. Alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats einschließlich Russlands unterstehen seiner Jurisdiktion. Beobachterstatus haben u. a. die USA, Mexiko und Kanada. Die Auswahl der 47 Richter hat großen Einfluss auf die politische Ausrichtung der Urteile. Da ist ein Global Player wie George Soros nicht weit, der die Möglichkeit politischer Einflussnahme wittert. Den Beweis dafür erbrachte eine Studie des Europäischen Zentrums für Gesetz und Gerechtigkeit (ECLJ). Sie förderte zutage, dass 22 von 100 Richtern am EGMR im Zeitraum 2009 – 2019 zum Teil massive Verbindungen mit Soros-NGOs wie der Open Society Foundations oder von diesen finanzierten NGOs hatten. Das wäre an und für sich noch nicht anrüchig. Doch muss man wissen, dass ein Großteil der Eingaben bzw. Beschwerden an den EGMR von eben diesen NGOs stammen, für die die Richter zuvor wichtige Tätigkeiten ausübten. Hier liegt also ein klarer Interessenkonflikt vor. Der ECLJ-Bericht listet 88 Fälle mit solch einem Interessenkonflikt auf. Die EGMR-Richter, die übrigens keine Rechtsgelehrten sein müssen, hätten sich eigentlich als befangen erklären müssen. Dass dies nicht geschieht, ist ein Hinweis darauf, dass der EGMR keine unabhängige Institution ist, sondern Teil der Menschenrechtsindustrie, an deren Spitze der Multimilliardär George Soros steht. (DS)

Quelle: www.rt.com

Deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden

Das deutsche Justizsystem weist einen schwerwiegenden Fehler auf, der jedoch kaum einmal in den Medien thematisiert wird: Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Paragraf 146 haben „[d]ie Beamten der Staatsanwaltschaft [...] den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.“ Und wer sind die Vorgesetzten? Gemäß §147 GVG die Justizminister bzw. leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft. Die Regierung kann mithin entscheiden, gegen wen die Staatsanwaltschaft ermittelt. Das kann sehr praktisch sein, wenn ein Regierungsmitglied betroffen ist. Jüngstes prominentes Beispiel ist die sogenannte Berateraffäre der früheren Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen. Gegen sie ergingen zwei Anzeigen wegen Untreue im Amt, eigentlich ein klarer Fall für den Staatsanwalt. Doch dafür hätte der Justizminister den Staatsanwalt beauftragen müssen, was nicht geschah. Stattdessen trat der parlamentarische „Berateraffäre-Untersuchungsausschuss“ in Aktion. Ein solches Gremium ist aber ein bloßer Papiertiger, der nur den Anschein von strafrechtlichen Konsequenzen erweckt, denn: „Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses haben keine sanktionierende Wirkung.“ (Wikipedia). Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hingegen hätten zu einem Gerichtsprozess gegen von der Leyen mit einer anschließenden Urteilsverkündigung geführt. Immer dann, wenn es brenzlig wird für einen der ihren, bilden die Politiker einen solchen Untersuchungsausschuss, der bestenfalls mal das Ende einer politischen Karriere beschleunigt, aber eben keine juristischen Konsequenzen hat. „Störenfriede“, die hier eine schwerwiegende Verletzung der Gewaltenteilung sehen, werden entweder ignoriert oder als Verschwörungstheoretiker abgekanzelt. Doch seit einiger Zeit liegt eine – von den Mainstreammedien weitestgehende ignorierte – gerichtliche Bestätigung vor, die den Rechtsstaatmangel sozusagen höchstrichterlich bestätigt. So stellte nämlich der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27.5.2019 fest, dass Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen darf. Grund: Die einen europäischen Haftbefehl ausstellende Justizbehörde darf keinesfalls mittelbar oder unmittelbar den Anordnungen oder Einzelanweisungen seitens der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen sein. Dieses Defizit im deutschen Rechtssystem wird aber nun – nach dem EuGH-Urteil – nicht etwa beseitigt. Man ändert lediglich das formale Prozedere, indem der europäische Haftbefehl dann eben von Richtern ausgestellt wird. Der Deutsche Richterbund aber mahnte: „Die richtige Reaktion darauf muss sein, das ministerielle Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten aufzugeben.“ (DS)

Quellen: www.handelsblatt.comhttps://dejure.org/gesetze/

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