Definitionen
Organentnahme
Vor Organentnahme muss der Nachweis der irreversiblen Zerstörung des Gehirns mittels eines MRT oder Ähnlichem gewährleistet sein. Im deutschen Transplantationsgesetz (TPG), § 3, heißt es dazu: „Ein Organspender muss tot sein und mindestens muss er auch hirntot sein.“
Organ- versus Gewebespende
Eine Organspende ist eine postmortale Entnahme von Organen sogenannter „Hirntoter“. Es betrifft Niere, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Teile des Darms. Gewebespenden dagegen sind auch dann noch möglich, wenn der Mensch bereits einen Tag aufgebahrt war. Dazu zählen: Hornhäute der Augen, Haut, Knochen- und Muskelgewebe oder Herzklappen.
Übertragung von Persönlichkeitsmerkmalen vom Spender auf den Empfänger
Hierzu gibt es aus dem Jahr 2002 eine amerikanische Studie von Paul Pearsall, Gary Schwartz und Linda Russek. Der niederländische Kardiologe Pim van Lommel erklärt das Phänomen des „transplantierten Gedächtnisses“ mittels der DNA. Sie ist für ihn ein Resonanzort für das personenspezifische, nicht-lokale Bewusstsein oder einfach auch das „zelluläre Gedächtnis“. Äußern kann sich eine Übertragung über bruchstückartige Gefühle, Vorstellungen aber auch Persönlichkeitsveränderungen. (Siehe oben.)
Tod
Der Tod ist der Zustand, in dem die Lebensvorgänge eines Bioorganismus weitgehend oder vollständig erloschen sind. Es gibt verschiedene Phasen des Todes, wie klinischer Tod, Hirntod und biologischer Tod, die je nach Todesursache und -umständen variieren. Jemand ist hirntot, wenn ein irreparabler und vollständiger Funktionsverlust des Gehirns und des Hirnstamms einschließlich des verlängerten Marks vorliegt. Die Person kann nicht mehr selbstständig atmen.
Im Unterschied dazu ist der klinische Tod mit einem Kreislaufstillstand gleichzusetzen, der reversibel ist.