Berliner Senat plant Verstaatlichungen

CDU/SPD Koalition stellt Eckpunkte vor

Die Berliner Regierungsfraktionen aus CDU und SPD haben sich auf Eckpunkte für ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ geeinigt. Damit ermöglichen sie dem vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) geführten Senat, Verstaatlichungen durchzuführen.

Das Papier soll den Rechtsrahmen dafür vorgeben. Bis zum Jahresende wollen die beiden Fraktionen einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus einbringen, wie die Fraktionsvorsitzenden Dirk Stettner (CDU) und Raed Saleh (SPD) am 22. Juni 2025 verkündeten.

Rigide Zwangsmaßnahmen

Eine Vergesellschaftung, also Verstaatlichung von Unternehmen, soll demnach möglich werden, wenn diese gesetzliche Regeln dauerhaft missachten oder über längere Zeit zu wenig investieren, die Eigentümer aber zugleich Gewinne aus dem Unternehmen abziehen. Auch wenn Unternehmen zu wenig tun, um die Klimaziele von EU, Bund und Land zu erreichen, sollen sie verstaatlicht werden können.

Saleh betonte, das schwarz-rote Rahmengesetz habe vor allem einen „regulierenden Charakter“. Die Politik habe sich damit einen „ganzen Instrumentenkasten“ geschaffen, um in wirtschaftliche Prozesse eingreifen zu können. Als ein Beispiel nannte er die Preisregulierung.

Stettner und Saleh kündigten an, nicht immer sofort zu vergesellschaften, sondern zuvor das jeweils mildeste geeignete Mittel einzusetzen: Infrage kommen laut den Eckpunkten der Koalition „andere Formen der Gemeinwirtschaft“, gesetzliche Preisregulierungen, das Verbot der Gewinnmaximierung per Gesetz oder eine anderweitige marktorientierte Eigentumsnutzung.

Vorhaben verfassungsfeindlich?

CDU und SPD sind sich im Klaren darüber, dass sie mit diesem sozialistischen Gesetz gegen die Verfassung verstoßen könnten. Daher soll es frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten. Damit will die Koalition dem Bundesverfassungsgericht genug Zeit geben, um es zu überprüfen.

Quellen

Quelle: https://jungefreiheit.de