Rundfunkbeitrag auf dem Prüfstand

Bundesverfassungsgericht vor der Urteilsverkündung

Am 1. Oktober 2025 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zukunft des Rundfunkbeitrags verhandeln — ein Verfahren, das mutmaßlich richtungsweisend sein wird. Hintergrund ist die Klage einer Frau gegen den Bayerischen Rundfunk.

Sie wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinen Programmen fehlende Ausgewogenheit und Vielfalt vor und staatsnah zu agieren. Damit stellt sie die grundrechtlichen Voraussetzungen in Frage, auf deren Basis bisher die Beitragspflicht gerechtfertigt wurde.

Qualitätsprüfung gefordert

Bislang stützt sich die Rechtsprechung darauf, dass die erhobenen Beitragszahlungen gerechtfertigt seien, weil theoretisch jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren könne – unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder tatsächlich genutzt wird. Die Klägerin argumentiert nun, dass diese Konstruktion eine Überprüfung der Programmqualität und Vielfalt ermöglichen müsse.

Mehrere Bürgerinitiativen und Kritiknetzwerke – darunter die Gruppe Leuchtturm ARD ORF SRG und der Bund der Rundfunkbeitragszahler – unterstützen die Klägerin rechtlich und organisatorisch. Sollten die Richter feststellen, dass der ÖRR seinen staatsvertraglich vorgegebenen Auftrag strukturell verletzt, könnte das die Grundlage der Beitragspflicht grundsätzlich infrage stellen.

Juristische Gratwanderung

Das Gericht steht vor der Herausforderung, eine kritische Kontrolle von Programminhalten zu gestatten, ohne eine unzulässige gerichtliche Inhaltskontrolle vorzunehmen. Das Urteil könnte nicht nur die Rechte von Beitragszahlern neu definieren, sondern auch die Rechenschaftspflicht der Rundfunkanstalten neu justieren.

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