Könnten Krankenhäuser narkotisierte Patienten ohne deren Einwilligung impfen? Wer ganz sichergehen möchte, sollte schriftlich widersprechen.
Es kursieren seit einiger Zeit Hinweise von naturheilkundlich arbeitenden Ärztinnen und Ärzten, dass in den Aufklärungsbögen der Krankenhäuser die Begriffe „Impfstoffe“ und „Impfungen“ klammheimlich durch die Begriff „Biologika“ und „Biogenics“ ersetzt worden seien. Biologika umfassen laut Definition der US-Gesundheitsbehörde FDA eine große Klasse biologischer Arzneimittel wie Blutprodukte, Insulin, Antibiotika etc., aber auch Impfstoffe.
Gefährliche Grauzone
Die besorgte Frage ist nun: Wenn ein Patient eine solche Einwilligungserklärung unterschrieben hat, könnte er dann gegen seinen Willen während einer Narkose geimpft werden? Vermutlich eher nicht, denn dies würde dem in Deutschland geltenden rechtlichen Grundsatz der informierten Einwilligung widersprechen. Es gibt allerdings eine Grauzone: Wenn der Arzt meint, dass er dem Patienten eine Tetanusspritze verabreichen müsste, um eine Blutvergiftung zu vermeiden, so wäre das wohl rechtlich in Ordnung. Eine Influenza-Impfung wäre hingegen ein eindeutiger Rechtsverstoß.
Eigene Willenserklärung vorbereiten
Man sollte auf jeden Fall die Einwilligungserklärung aufmerksam durchlesen und sich jeden unbekannten Fachbegriff wie „Biologika“ oder auch „Biogenics“ detailliert erklären lassen und bei Bedarf widersprechen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte eine eigene Willenserklärung mitbringen, in der er die Verabreichung von Impfstoffen egal welcher Art sowie anderer Arzneimittel, die er ebenfalls ablehnt, ausdrücklich untersagt. Dieses Dokument sollte vom ausführenden Arzt unterschrieben und dann gut aufbewahrt werden.
