Wenn Hausärzte die gesetzlich geregelten Impfquoten nicht erfüllen, müssen sie Honorarkürzungen in Kauf nehmen. Ab dem 4. Quartal 2026 liegt die Quote bei 25 % aller Behandlungsfälle.
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Impfquoten in Deutschland für unbefristete Zeit an die sogenannte Vorhaltepauschale geknüpft, eine pauschale Grundvergütung für Hausärzte. In den Quartalen 1 bis 3 müssen mindestens sieben Prozent der Behandlungsfälle eine Impfung enthalten, im vierten Quartal sogar 25 %. Wer als Hausarzt unter zehn verabreichten Schutzimpfungen pro Quartal bleibt, muss einen 40-prozentigen Abschlag auf die Pauschale hinnehmen.
Zehn Impfungen sind Pflicht
Die Impfquote ist eines von zehn Wahlkriterien (s. Tabelle) für die Vorhaltepauschale. Nur wer gezielt das Impf-Kriterium anrechnen lassen will, muss in den ersten drei Quartalen bei mindestens sieben Prozent seiner Behandlungsfälle eine Impfung dokumentieren. Hausärzte können also auch andere Kriterien erfüllen, um die volle Pauschale zu erhalten. Dies gilt allerdings nicht für Regelung, dass mindestens zehn Impfungen pro Quartal verabreicht werden müssen. Wer nur neunmal oder weniger impft, kriegt 40 % weniger Vorhaltepauschale.
Von folgenden zehn Kriterien müssen mindestens zwei erfüllt sein, um den Basiszuschlag zu erhalten bzw. acht für den höheren Zuschlag:
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# |
Kriterium |
Mindestquote |
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1 |
Haus- und Pflegeheimbesuche |
≥ 5 % |
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2 |
Geriatrische / palliativmedizinische Versorgung |
≥ 12 % |
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3 |
Kooperations- und Koordinationsleistungen für Pflegeheimbewohner (EBM 37.2) |
≥ 1 % |
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4 |
Schutzimpfungen nach Richtlinie |
≥ 7 % in Q1–Q3, 25 % in Q4 |
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5 |
Kleinchirurgie, Wundversorgung, postoperative Behandlung |
≥ 3 % |
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6 |
Ultraschalldiagnostik (Abdomen/Schilddrüse) |
≥ 2 % |
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7 |
Hausärztliche Basisdiagnostik (Langzeit-RR, Langzeit-EKG, Spirometrie) |
≥ 3 % |
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8 |
Videosprechstunde |
≥ 1 % |
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9 |
Zusammenarbeit (Gemeinschaftspraxis oder Qualitätszirkel) |
— |
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10 |
Erweiterte Sprechzeiten (Mi/Fr nach 15 Uhr, oder ein Werktag nach 19 Uhr / vor 8 Uhr) |
alle 14 Tage |
Quelle: https://economedi.de/vorhaltepauschale-2026-die-neuen-kriterien-im-ueberblick/
Auch wenn die meisten dieser Kriterien für eine typische Hausarztpraxis leicht erfüllbar sein sollten, ist das Ziel, die Impfquote durch Hausärzte zu erhöhen, klar erkennbar. Die Regelung geht auf eine Initiative des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach zurück und wurde im Januar 2025 noch vom alten Bundestag beschlossen. Wegen des massiven Eingriffs in die ärztliche Therapiefreiheit ist sie stark umstritten.
