„Masernschutzgesetz“ unvereinbar mit dem Grundgesetz

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Impfzwang beendet natürliches Leben

Artikelnummer: rz-263-04 Kategorien: ,

In Deutschland ist es wahrscheinlicher vom Blitz getroffen zu werden, als an den Masern zu sterben. Trotzdem gilt seit 2020 das sogenannte „Masernschutzgesetz“, mit gravierenden Folgen für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Berufstätige im Gesundheitswesen. Was ist dessen Rechtsgrundlage? Ist es gesundheitspolitische Notwendigkeit oder sind wirtschaftliche Interessen der eigentliche Grund? Wir haben mit der Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, und dem „impf-report“-Herausgeber Hans Tolzin gesprochen.

raum&zeit: Sechs Jahre „Masernschutzgesetz“: Wo stehen wir hier momentan?

Hans Tolzin (H. T.): Verhärtete Fronten auf beiden Seiten. Es ist eigentlich alles gesagt – von Dir, Beate, in Deinem Buch, in meinem Buch (siehe Buchtipps S. 23), durch zahlreiche Experten, etwa auf dem MWGFD-Pressesymposium – also, des Vereins der Mediziner, Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. – zum Masernschutzgesetz am 15. November 2025. In Deutschland stirbt offiziell jährlich allenfalls noch ein Kind an Masern – während laut Todesursachenstatistik jährlich mehr als eine halbe Million Menschen an Kreislaufversagen und Krebs sterben. Man braucht schon viel Spiritualität, um dem Ganzen etwas Positives abzugewinnen. Ich kann nur zu folgendem Ergebnis kommen: Es geht darum, den Willen der Menschen zu brechen.

Beate Bahner (B. B.): Ja, es ist ein Unrechtsgesetz und eine beispiellose Gesundheitstyrannei, die eine Unterwerfung unter staatliche Willkür fordert. Und es ist eine Vortäuschung von Rechtsstaatlichkeit – bestätigt durch das Verfassungsgericht. Was auch nach wie vor die seit 2020 erbarmungslose Verfolgung von Ärzten, die berechtigterweise Impfunfähigkeitsbescheinigungen (IUB) oder Kontra-Indikationen ausstellen, rechtfertigt. Sie werden der Dokumentenfälschung – sogenannte „Unrichtige Gesundheitszeugnisse“ nach § 278 Strafgesetzbuch – bezichtigt.

Immunitätsnachweis statt Impfzwang

r&z: Wie konnte es überhaupt so weit kommen?

H. T.: Bis zum Februar 2015 hielten die impfkritischen Fachkreise in Deutschland eine Masernimpfpflicht aufgrund des Grundgesetzes für undenkbar. Dann kam es in Berlin zu einem angeblichen Maserntodesfall eines zweijährigen Jungen. Dieser Fall war voller Fragezeichen und Widersprüche. Dennoch entstand daraus, ausgehend vom …

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