Deutsche Flughäfen Umschlagplätze für Militärgüter?

Bundesregierung verweigert Anfrage eines Abgeordneten

Durch den Drohnenvorfall am Leipziger Flughafen Anfang August 2026 wurde aufgedeckt, dass eine ukrainische Antonow AN-124 am Vortag Munition für die Ukraine transportiert habe. Eine Schriftliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert an die Bundesregierung, ob über deutsche Zivilflughäfen Munitionstransporte stattfinden, wurde „aus Gründen des Staatswohls“ abgelehnt.

Die Bundesregierung erklärte ausdrücklich, dass eine vollständige Beantwortung von Sicherts Anfrage Informationen über die „Nutzung deutscher Zivilflughäfen und die Häufigkeit der Nutzung“ offenlegen würde. Dadurch würde das Risiko von Ausspähung und weiteren Sabotageangriffen gegen zivile Flughäfen erhöht.

Grundsätzlich gibt es kein Verbot im deutschen Luftsicherheitsrecht, Kriegsgüter über zivile Flughäfen zu verschicken. Sicherts Forderung, solche Transporte sollten ausschließlich über Militärflugplätze erfolgen, ist daher eine politische bzw. sicherheitspolitische Forderung, keine bestehende Rechtsnorm.

Was sagt das Völkerrecht?

Nach dem humanitären Völkerrecht sind zivile Objekte wie Flughäfen grundsätzlich geschützt. Sie können aber seinen Schutz verlieren, wenn sie aufgrund ihrer Art, Lage, Zweckbestimmung oder Verwendung einen wirksamen Beitrag zu militärischen Handlungen leisten und ihre Zerstörung, Einnahme oder Neutralisierung unter den gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil bieten.

Ein Flughafen, der gelegentlich eine militärische Frachtmaschine mit Munition abfertigt, wird deshalb nicht automatisch und dauerhaft zu einem militärischen Ziel. Anders könnte die Bewertung ausfallen, wenn ein ziviler Flughafen systematisch und in erheblichem Umfang als militärischer Umschlagplatz genutzt würde. Dann könnte die konkrete Nutzung völkerrechtlich eine andere Qualität erreichen.

Gefährliche Grauzone

Es gibt also eine völkerrechtliche Grauzone, die sehr schnell – je nach Interpretation – militärische Eskalation freisetzen könnte. Sicherts Vorstoß ist daher ein wichtiger sicherheitspolitischer Beitrag, der die schleichende Entwicklung Deutschland zu einem aktiven Kriegsteilnehmer im Ukraine-Krieg anspricht.

Indem die Bundesregierung ihre Geheimhaltung mit der Gefahr „möglicher weiterer Sabotageangriffe gegen zivile Flughäfen“ begründet, gibt sie zu, dass die Sicherheitsproblematik tatsächlich besteht.

Bildnachweis Einstiegsbild: © bluedesign/AdobeStock