Die Justiz (Richter, Staatsanwälte, Ministerialbeauftragte) in Deutschland ist auch nicht mehr das, was sie einmal war. Die zahlreichen skandalösen Strafverfolgungen und Urteile wegen Meinungsverbrechen“ sowie politisch motivierten (Fehl)Urteile mancher Gerichte bringen aufrechte Rechtskundige zunehmend auf. Ein Beispiel ist der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler, langjähriges SPD-Mitglied, der sich selbst als liberal einstuft und sich für die verfassungsrechtlich garantierten Freiheiten einsetzt. Er bezeichnete die Idee eines AfD-Verbots als „abgrundtief antidemokratisch“ und „Zivilisationsbruch“.
Das Verbot eines AfD-Bürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen kommentierte er mit: „Man muss aufhören, mit juristischen Tricksereien politische Gegner aus dem Weg zu räumen.“ Während der Vorstellung seines Buches „Angstpolitik“ am 13.11.2025 in Berlin hat Boehme-Neßler das Bundesverfassungsgericht als „nur theoretisch unabhängig“ bezeichnet, in der Praxis sei es ein Instrument der politischen Machtausübung. Er erinnerte: „Die Richter sind völlig unabhängig, es kann ihnen niemand inhaltlich etwas vorschreiben. … Sie können so entscheiden, wie es ihrer Expertise und ihrem Gewissen … entspricht.“ Jedoch könne das Recht den Richtern kein „Rückgrat“ vorgeben.
Fassungslos mache ihn, dass das BVG als oberster Kontrolleur der Regierung mit dieser regelmäßig esse gehe. Diese (Un)Sitte war besonders durch den engen Merkel-Vertrauten und aktuellen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth (CDU) ins Licht der Öffentlichkeit gerückt und warf Fragen nach der Unbefangenheit Harbarths auf. Boehme-Nessler empfahl, sich einmal einen Gerichtsprozess vorzustellen, wo der Richter mit Prozessbeteiligten am Abend vor der Urteilsverkündung „lecker essen“ geht. „Das wäre ein Skandal und die Befangenheitsanträge der Anwälte wären sowas von begründet. Wir brauchen die unabhängige Justiz, die auch Abstand hält.“ Ja, was auf niedriger Ebene ein Skandal wäre, ist auf höchster Ebene statthaft. Wie sagten schon die alten Römer: „Quod licet Iovi, non licet bovi“. (Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen noch lange nicht erlaubt.)
