Haben wir ein Recht auf freie Gesichter? 

Eine Psychologin klagt sich bis zum Europäischhen Gerichtshof für Menschenrechte

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© Jorm S/Adobe Stock

Masken nützen wenig, schaden aber viel. Dies zeigen zahlreiche Studie. Trotzdem werden wir seit weit über einem Jahr gezwungen, unsere Gesichter mit ihnen zu verdecken. Im Gespräch mit raum&zeit erinnert die Psychologin Daniela Prousa uns daran, was dadurch verloren geht. Intuitio...
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Haben wir ein Recht auf freie Gesichter? 
raum&zeit-Interview mit Daniela Prousa, Schweiz, von Anglika Fischer, Wolfratshausen – raum&zeit Ausgabe 232/2021

Masken nützen wenig, schaden aber viel. Dies zeigen zahlreiche Studie. Trotzdem werden wir seit weit über einem Jahr gezwungen, unsere Gesichter mit ihnen zu verdecken. Im Gespräch mit raum&zeit erinnert die Psychologin Daniela Prousa uns daran, was dadurch verloren geht. Intuition, die Wahrnehmung eigener Bedürfnisse, Empathie, emotionales und soziales Miteinander, ein integeres Menschenbild. Wird Daniela Prousa den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überzeugen können?

Daniela Prousa

Dipl. Psychologin; sie führte 2020 die weltweit erste umfangreiche Studie durch, die psychische und psychovegetative Beschwerden durch eine Maskenpflicht in einer freiheitlichen Gesellschaft untersuchte. Die Ergebnisse waren für sie so alarmierend, dass sie begann, rechtlich gegen die Maskenverordnung vorzugehen. Sie klagte gegen das Robert-Koch-Institut, zog vor das Bayerische Verfassungsgericht, den Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht und schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Im Laufe der Coronakrise verließ Daniela Prousa ihren Wohnort in Bayern und ging, gewissermaßen als politischer Flüchtling, wie sie sagt, in die Schweiz.

raum&zeit: Sie haben Ende letzten Jahres die erste umfangreiche Studie zu psychischen und psychovegetativen Beschwerden durch Masken veröffentlicht. Wen haben Sie hierfür befragt?
Daniela Prousa: Insgesamt habe ich deutschlandweit 1010 Menschen unterschiedlichen Alters vor allem über Online-Foren befragt. Ich lud hierzu speziell Menschen ein, die sich von Masken deutlich belastet gefühlt haben. Meine Studie war also eine sogenannte populationsbeschreibende Untersuchung, in der ich mich gezielt mit einer Subpopulation beschäftigt habe. Diese Art von Untersuchung macht man, wenn man über bestimmte Menschen in der Bevölkerung noch wenig weiß. Ich konnte auf diese Weise genauer herausfinden, unter welcher Art von Belastungen die Menschen in welchem Ausmaß litten.

Soziale Teilhabe stark eingeschränkt

r&z: Zu welchen Ergebnissen kamen Sie?
D. P.: Ich entdeckte ein erschreckendes Ausmaß an damals, im Sommer 2020, bereits eingetretenen Schäden. In den meisten Fällen waren es soziale Schäden. 60 Prozent der Befragten fühlten sich in ihrer Teilhabe am sozialen Leben stark eingeschränkt. Sie schrieben, sie gingen nicht mehr „zum Gottesdienst“, „zum Physiotherapeuten“ oder „zum Einkaufen“. Viele von ihnen ließen sich sogar Lebensmittel liefern, weil die Maskenatmosphäre ihnen zu schaffen machte. Manche gaben an, sie könnten diese Atmosphäre psychisch nicht mehr ertragen. Ältere Leute berichteten, sie könnten ihre Mitmenschen mit Maske teilweise nicht erkennen und dies sei ihnen unangenehm. Oder sie klagten, sie könnten, wenn sie die Maske unter der Brille trügen, nur noch sehr eingeschränkt sehen und nicht mehr gut laufen. Auch psychovegetative Symptome wurden geschildert. Ein Großteil der Befragten beschrieben sieben oder mehr Körperreaktionen, die unter der Maske auftraten, darunter Stressreaktionen wie beschleunigte Atmung, beschleunigter Herzschlag, Anspannungen oder Kopfschmerzen.

r&z: Damit sind nur körperliche Reaktionen aufgrund psychischer Belastung beschrieben, nicht körperliche Reaktionen aufgrund vermehrter CO2-Aufnahme?
D. P.: Ja genau, die meisten attribuierten die Maske als sehr negativ, als Symbol von Willkür und Freiheitsbeschränkung. Eine solche Wahrnehmung schürt Aggression, manche macht es depressiv. Aus dem biopsychologischen Modell weiß man, dass Stress und Aggression psychovegetative Symptome hervorbringen. Schon der Stress, eine Maske aufsetzen zu müssen, reicht da aus, solche Symptome auszulösen.

10 Prozent der Bevölkerung psychisch belastet

r&z: Die Personengruppe der Menschen, die das Maskentragen als psychisch belastend empfinden, zeigt also deutliche Symptome. Können Sie einschätzen, wie hoch der Anteil psychisch Belasteter in der Gesellschaft ist?
D. P.: Ja, man kann hierfür auf die Cosmo-Studie zurückgreifen. Cosmo ist die Abkürzung für „Covid-19 Snapshot Monitoring“, das ist ein Gemeinschaftsprojekt der Universität Erfurt, des Robert Koch-Instituts, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Leibniz-Institut für Psychologie und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen. Die Studie hat im Frühsommer 2020 die Zahl der Reaktanten untersucht, also der Menschen, die im Widerstand gegen die Masken sind. Sie ergab, dass 20 bis 25 Prozent der Befragten von mittlerer bis starker Reaktanz betroffen waren. Man könnte also vermuten, dass ungefähr ein Viertel der Bevölkerung Widerstand gegen die Masken spürt. Vielleicht fühlen sich nicht alle dieses Viertels nennenswert belastet, aber doch einige. Vorsichtig gerechnet kann von mindestens rund 10 Prozent der Bevölkerung ausgegangen werden, die zum damaligen Zeitpunkt deutlich belastet waren. Ich gehe davon aus, dass ich die Situation bis heute eher zugespitzt hat.

r&z: Es gibt ja immer wieder Stimmen, die wenig Verständnis zeigen für Personen, die wegen der Masken gestresst, aggressiv oder depressiv sind. Sie fordern beispielsweise, man könne sich doch mal zum Wohle der Allgemeinheit zusammenzureißen. Wie ernst sollte man die psychischen Symptome der Menschen mit Aversionen gegen Masken nehmen?
D. P.: Ein wichtiger Punkt ist hier die Dauerhaftigkeit der Belastung. Menschen können durchaus mal ein paar Tage oder Wochen Stress ertragen, aber wir haben die Situation seit über einem Jahr und ein Ende ist immer noch nicht abzusehen. Ich habe auch konkret abgefragt, „Wäre weniger Stress vorhanden, wenn man den klaren Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahmen wüsste?“ Da haben 75 Prozent klar „Ja“ gesagt. Auch der Deutsche Ethikrat sagte in seiner Stellungnahme vom März 2020, dass die zeitliche Dauer ein wichtiger Faktor ist beim ethischen Verständnis für die Einschränkungen. Von der Psychoneuroimmunologie und der Psychosomatik wissen wir, dass das Risiko für schwere Erkrankungen des Herzkreislaufsystems wie Herzinfarkte und Schlaganfälle durch anhaltende Stressbelastungen steigt. Deshalb sind die Symptome aus psychologischer Sicht schon ernst zu nehmen.

Haben Masken auch einen Nutzen

r&z: Wie sieht es aus, wenn man dem Schaden den möglichen Nutzen der Masken gegenüberstellt? Haben die Masken Ihrer Ansicht nach auch einen Sinn?
D. P.: Interessant finde ich das Feldexperiment, das unfreiwillig im letzten Jahr stattfand. Man hätte ja denken können, dass die Hamsterkäufe, bei denen sich Trauben von Menschen – damals noch ohne Maske – durch die Supermärkte schoben um noch Klopapier und andere Vorräte vor dem ersten harten Lockdown zu ergattern, die Infektionszahlen hochgetrieben haben müssten. Aber wenn wir uns die Reproduktionszahlen des RKI ansehen, dann haben diese sich bereits im März letzten Jahres sogar massiv nach unten entwickelt. Überhaupt ist bereits vor Beginn jeglicher Corona-Maßnahmen die Reproduktionszahl nach unten gefallen, und bereits vor Beginn beziehungsweise Wirkung der allermeisten Maßnahmen auf unter 1. Man kann auch alle Studien, die einen Nutzen der Masken herausstellen, demontieren, da bleibt kaum etwas übrig vom vorgeblichen Nutzen. Vielmehr drängt sich die Frage auf, vielleicht schaden Masken mehr als sie nutzen?

Rechtliche Schritte

r&z: Wie kam es dazu, dass Sie begannen, den Rechtsweg einzuschlagen?
D. P.: Was mir die Hutschnur zum Platzen gebracht hat war eine dreiste Lüge des Robert Koch-Instituts.

r&z: Worum ging es da?
D. P.: Aus dem Nowcasting Bericht des RKI, der am 9.4. veröffentlicht und am 15.4. aktualisiert wurde, ging klar hervor, dass wir seit gut Mitte März 2020 gute Reproduktionsraten hatten und dass R knapp unter 1 war. Darauf hatten wir alle sehnsüchtig gewartet. Aber dann behauptete RKI-Präsident Lothar H. Wieler am 14.4. in einer Pressekonferenz, R sei 1,2 und noch zu hoch für Lockerungen. Entsprechend hieß es dann auch nach der Bund und Länderkonferenz am 16.4., R sei noch über 1 und wir müssten diese Rate erst noch weiter herunterbekommen; und dass sie überhaupt gesunken sei, sei erst das Ergebnis der harten Maßnahmen. Das ist in meinen Augen eindeutig Betrug, weil wir unter wissentlich falschen Angaben im Lockdown gehalten wurden. Ich habe dann im August eine Strafanzeige gegen das RKI erstellt.

r&z: Und wie entschied das Gericht?
D. P.: Leider vertrat die Staatsanwaltschaft die Auffassung, es gäbe keine ausreichenden Hinweise für eine Straftat. Und auch das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg urteilte danach: Das RKI könne prinzipiell niemals gegen die Menschenwürde verstoßen. Punkt. – Das stellte das Gericht einfach als Axiom, als Dogma dar. – Und entsprechend dieses Grundsatzes verstoße das RKI nicht gegen die Menschenwürde, selbst wenn die Daten aggraviert sein sollten. Das war also eine interessante Zirkelschlussargumentation. Zwischendrin, auch im August, hatte ich dann auch schon angefangen, gegen die Maskenpflicht zu lagen. Ich reichte beim Verfassungsgerichtshof gegen den Freistaat Bayern eine Popularklage wegen der Maskenverordnung ein – nicht auf meinen Fall bezogen, sondern bezogen auf die Bevölkerung, basierend auf Studien. Parallel ging ich vor den Verwaltungsgerichtshof mit einer persönlichen Klage, weil man nur vor das Bundesverfassungsgericht kommt, wenn man diese beiden Gerichte abgeklappert hat. Ich habe von Anfang an klar gesehen, dass wir zum Bundesverfassungsgericht müssen oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich hatte in den Datenbanken der Gerichte gesehen, dass die Klagen gegen die Corona-Maßnahmen von den unteren Gerichten abgewiesen werden.

Die Hauptargumente

r&z: Wie haben Sie Ihre Klagen begründet?
D. P.: Es gibt bis heute bei mir immer vier Hauptgründe, die sich durch alle Gerichtsverfahren ziehen.
Der erste ist, dass die Daten zu Coronafällen aggraviert, also verschlimmert dargestellt werden. Das beste Beispiel hierfür: Die Infektionszahlen und die Inzidenzen sind nicht normiert auf die Testzahlen. Die Testzahlen sind gestiegen und dieser Anstieg wird nicht herausgerechnet. Und auf falsche Zahlen kann man keine richtige Verordnung fußen.
Das zweites Argument ist der mangelnde Nutzen und die mangelnde Notwendigkeit der Masken, wozu ich eben schon etwas gesagt hatte. Insgesamt habe ich dieses Argument mit 40 Studien belegt, die gegen den medizinischen Nutzen von Masken sprechen und die zeigen, dass Masken das Infektionsgeschehen nicht aufhalten können.
Drittes Argument: Es entstehen tiefgreifende Schäden. Hier habe ich die Ergebnisse meiner eigenen Studie angeführt, die soziale, psychologische und psychovegetative Schäden nachgewiesen hat. Außerdem die Analysen des Kinderarztes Eugen Janzen, der herausgefunden hat, dass das Tragen von Masken sogar über Neurotransmitter in den Hormonhaushalt einwirkt über die Katecholamine Adrenalin und Noradrenalin. Masken beeinflussen also unseren Hormonhaushalt. Hallo? Diese Aussage finde ich so gewaltig, das müsste doch überall stehen, tut es aber nicht! Auch die Untersuchungen des Facharztes Dr. sc. med. Bodo Kuklinski habe ich herangezogen. Er untersuchte Patienten anhand von Blutgasanalysen und stellte dabei immer wieder CO2-Vergiftungen durch Masken fest. Gerade für ältere Menschen sind Masken sehr belastend, fand er heraus, denn diese sind besonders anfällig für Störungen des Austausches der Blutgase. Er stellte 38 Kontraindikationen für 

das Tragen von Masken auf, vom grünem Star über Migräne, Morbus Parkinson, Arterienverkalkung bis Lungenkrankheiten. Auch Kinder und Jugendliche bis zum 16./17. Lebensjahr sollen ihm zufolge keine Maske tragen. Das ist das dritte Argument, an das sich mein viertes Argument anschließt: Es werden gerade Experimente am Menschen durchgeführt. Wir haben keine systematische Erhebung über langfristige, mittelfristige, kurzfristige Schäden durch Masken. Ich als Bürgerin muss eine Folgestudie machen, nur weil Bayern oder Deutschland nicht in der Lage ist, die WHO-Empfehlung einzuhalten. Denn am 5.6.2020 gab die WHO die Empfehlung heraus, die Verordnungsgeber sollen, falls erwogen wird, Maskentragen für die breite Bevölkerung einzuführen, positive, negative und neutrale Effekte in der Bevölkerung eruieren unter Hinzuziehen von Sozial- und Verhaltenswissenschaften. Das haben sie nicht gemacht, das muss ich als Bürgerin machen, weil der Staat seiner Gesundheitsfürsorge nicht nachkommt.

Ein verändertes Menschenbild

r&z: Wissen Sie, ob das Maskentragens in irgendeinem Land wissenschaftlich begleitet wird?
D. P.: Bis jetzt sah ich nichts davon, von China brauchen wir natürlich auch nichts hoffen, weil dort ein sehr autoritäres bis totalitäres Regime herrscht. Dieses wird sich auch nicht dafür interessieren, ob die Bevölkerung ein Problem mit Masken hat oder nicht. Das Problem, das ich sehe, ist, dass wir von diesen Staaten solche Maßnahmen übernehmen und dann auch unbewusst die Praxis, wie man damit umgeht. So nach dem Motto: Das klappt in China, dann klappt es auch bei uns. Aber dadurch geschieht ein Wandel in unserem Menschenbild, bei dem etwas kaputt geht. Wir gehen anders mit Menschen um, wir gehen in unserer Gesellschaft anders miteinander um. Das macht mich sehr traurig. An dieser Stelle bin ich wirklich berührt, merke ich gerade.

Verlust von Intuition Miteinander und Empathie

r&z: Es ist auch mein Eindruck, dass sich innerhalb von einem Jahr bestimmte Werte auf subtile Weise verändert haben. Dass die Achtung von menschlichen Bedürfnissen schleichend immer mehr verloren geht.
D. P.: Ja, für die tiefgreifende Dimension der Maskenverordnung haben wir kein Bewusstsein. Gerald Hüther sagt auch ganz klar, das verändert uns neuropsychologisch, weil wir ständig unsere Bedürfnisse und Intuition hemmen. Wenn man diese über ein Jahr hemmt, dann hat man sie sich irgendwann abtrainiert. Und eigentlich sind Nähe und Distanz und das Mimikspiel etwas ganz Wesentliches um sich miteinander abzustimmen. Sie sind das Sozio-Emotionale des Menschseins schlechthin. Wenn das staatlich okkupiert wird und ersetzt wird durch einen Metermaßstab des Abstandes und Masken vor dem Gesicht, dann kann man sich nicht mehr aufeinander abstimmen … Das ist ein Wandel des sozio-emotionalen Menschenbildes zu einem virozentrischen Menschenbild. Da bäumt sich in mir als Mensch und Psychologin alles auf und da kämpfe ich mit Händen und Fü.en dagegen an.

r&z: Welchen Einfluss haben Masken auf unsere Spiegelneurone und die Empathie? Können diese wichtigen Anlagen zum Beispiel bei Kindern, wenn sie so lange von Masken und social Distancing betroffen sind, auch verkümmern?
D. P.: Das ist ein gutes Stichwort. Ja, Empathie erfolgt, wenn wir über unsere Spiegelneurone den Zustand des anderen in uns abbilden und uns so einfühlen können. Wenn das nicht mehr geht, weil das Gesicht verdeckt ist, trainieren
wir uns, das ist ganz klar meine These, Empathie ab, zumindest wenn diese Situation längere Zeit andauert. Bei den Kindern kommt noch die ständige Spiegelung dazu: du bist gefährlich, ich bin gefährlich. Das macht etwas mit dem Selbstbild. Wir züchten in ihnen das Selbstbild heran, dass sie kleine gefährliche Wesen sind. Wie traurig. Mir geht ein Schmerz durch die Seele. Wenn das nicht absolut notwendig ist, sollten wir das gefälligst lassen, weil es so tiefgreifende Wirkungen hat.

r&z: Ich finde es sehr mutig von Ihnen, die Menschen daran zu erinnern, dass wir ein Recht auf Intuition und Empathie haben.
D. P.: Danke, das finde ich wunderbar, wie Sie das ausgedrückt haben: das Recht auf Intuition und Empathie. Wir haben nicht nur ein Recht auf virale Gesundheit, sondern auch auf psychische und soziale Gesundheit. Dafür brauchen wir Empathie. Von dieser Feinabstimmung lebt die Psyche und die Gesellschaft. Die moderne Definition von Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von Gebrechen, sondern das vollständige Wohlergehen im mentalen, körperlichen und sozialen Bereich. Da kommen wir im Moment ganz von weg. Das finde ich menschenrechtlich relevant. Wir werden degradiert auf Virusträger. Es wird eine einseitige viruszentrierte Gesundheitspolitik an uns herangetragen, die diese Errungenschaften der letzten vielen Jahrzehnte – ein psychosomatisches, sozio-emotionales Modell vom Menschen – über den Haufen fährt.

r&z: Wie haben die Gerichte dann auf Ihre Klagen reagiert?
D. P.: Wie erwartet wurden bisher alle Klagen abgelehnt. In Bayern bekam ich das dürftige Pauschalargument um die Ohren gehauen, bei der Maskenverordnung ginge um eine Vielzahl von Leben. Das Bundesverfassungsgericht fasste seinen Ablehnungsgrund in zwei Sätzen zusammen: Angeblich hätten die meisten Dinge, die ich über die Maskenpflicht angeführt habe, nichts mit der Maskenpflicht zu tun. Lacht. Auch eine Interpretation. Also sie haben mich einfach mit einer steilen Behauptung abgeschmettert.

Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

r&z: Mittlerweile sind Sie dann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, EGMR, angelangt?
D. P.: Ja, dort habe ich eine Hauptindividualbeschwerde in einem Umfang von 750 Seiten plus Eilantrag eingereicht, das läuft auch noch, aber der Eilantrag wurde abgewiesen. Er hätte kurzfristig helfen könnte, weil wir gefordert haben, die Datenbasis zu ändern, zum Beispiel eben die Inzidenzen zu normieren auf Testzahlen, oder auch symptomatische und asymptomatische positiv Getestete zu unterscheiden, was das RKI nicht macht. Dabei hat die WHO erst im Januar nochmal darauf hingewiesen, dass Interpretationen des PCR-Tests nur valide sind, wenn unter anderem berücksichtigt wird, ob die getestete Person Symptome hat oder wenn asymptomatisch Positive stets einem erneuten Tests unterzogen werden. Letzten Montag Abend um 18:45 Uhr haben wir die Bestätigung des Empfangs durch das Gericht bekommen und am Dienstag Nachmittag die negative Entscheidung des Eilantrages mit der drei Zeilen langen Begründung: „Unter den Umständen habe das Gericht entschieden, keine der von mir geforderten Maßnahmen an die Regierung heranzutragen.“ Was das Gericht mit „unter den Umständen“ meint, lässt einigen Interpretationsspielraum. Also ich gehe davon aus, dass mein Antrag in dieser sehr kurzen Zeit nicht mal genau gelesen worden sein kann und werde mich daher mit dieser Antwort nicht zufrieden geben.

r&z: Welche Möglichkeiten haben Sie dagegen vorzugehen?
D. P.: Bei diesem Gericht gibt es hierfür keine Rechtsmittel. Deshalb gehe ich jetzt formlos dagegen vor. Ich habe einen offenen Brief geschrieben, der in Auszügen in der Epoch Times veröffentlicht wurde. In ihm schildere ich unter anderem nochmal sehr eindringlich, wie massiv die Situation in Deutschland ist. Und ich erörtere Möglichkeiten, die hinter der Entscheidung des EGMR stehen könnten. Ich zeige auf, dass, falls es zutreffend ist, dass eine politische Entscheidung getroffen wurde anstatt eine juristische, das Gericht als befangen gelten muss. Diese Vermutung hat uns gegenüber ein Professor für Menschenrechte geäußert, der uns supervisorisch beraten hat. Damit würde das Gericht das Gegenteil von dem tun, wofür es steht. Denn es steht ja genau dafür, dass Menschen in ihren Rechten geschützt werden, wenn Regierungen diese Grenzen überschreiten. Deshalb habe ich dem Gericht auch geschrieben, wenn dieses auch politischen Vorgaben unterstehen sollte, und sei es auch „nur“ in Form eines eigenen Vor-Urteils, einer internen Devise, könnte es mir dann bitte mitteilen, an wen ich mich sonst vertrauensvoll wenden kann?

r&z: Von diesem Europäischen Gerichtshof hätte man sich ja wirklich mehr erwartet.
D. P.: Ja deshalb bleibe ich da auch dabei und erwarte auch noch mehr. Ich hoffe darauf, dass wir es schaffen, öffentlichen Druck aufzubauen. Einen solchen Fall, der so geeignet ist, grundlegend die Weichen umzustellen, weil er sowohl die RKI-Datenbasis als auch die Maskenpflicht massiv angreift, einen solchen Fall wird es so schnell nicht mehr vor dem EGMR geben. Ich setze auf eine Mischung aus Druck und andererseits dem Gericht gegenüber eindringlicher Argumentation, bei der auch eine ausreichend gute Beziehung zum Gericht gewährleistet ist. Wenn dies wirklich nichts bringen sollte, würde ich vielleicht die UN einschalten. Aber noch habe ich Hoffnung in das EGMR! Und selbst bei fortbestehender Zurückweisung dieses Eilantrages bleibt meine Erwartung, auf eine sehr zeitnahe Eröffnung meiner Hauptklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, und auch darauf werde ich selbstverständlich hinarbeiten.

Nachtrag: Am 07.10.2021 wurde ihre Klage in einer Einzelsitzung als unzulässig erklärt.

Die Autorin

Angelika Fischer, (M. A.), geb. 1969, Redakteurin bei raum&zeit, hat in München Neuere Deutsche Literaturwissenschaft studiert, ist Physiotherapeutin und Heilpraktikerin (Psychotherapie).

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