Grundrecht auf analoges Leben: Lausens Gesetzentwurf

Der Datenanalyst Tom Lausen hat einen Entwurf für ein neues EU-Grundrecht vorgelegt. Sein „Analoges Zugangsgrundrecht“ soll sicherstellen, dass gesellschaftliche Teilhabe auch ohne digitale Systeme dauerhaft möglich bleibt.

Der bekannte Datenanalyst Tom Lausen hat einen Gesetzentwurf für ein neues EU-Grundrecht erarbeitet: das sogenannte „Analoge Zugangsgrundrecht“. Im Kern besagt es, dass kein Mensch zur Nutzung digitaler Systeme gezwungen werden darf, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen – ob bei Behörden, beim Einkaufen, bei der Gesundheitsversorgung, bei der Mobilität oder sonst wo.

Teilhabe auch ohne digitale Systeme

Bargeld, analoge Verwaltung und freie Mobilität sollen dauerhaft erhalten bleiben. Kein Notstand und kein Sicherheitsargument dürfe dieses Recht jemals außer Kraft setzen. Wie schnell zivile Teilhabe an digitale Nachweise und QR-Codes gebunden werden kann und wie tief die Gräben der Spaltung dadurch waren bzw. noch sind, habe vor allem die Corona-Zeit gezeigt. Lausen will mit seinem Vorschlag über die notwendige Kritik am Status quo hinausgehen und unsere Freiheitsrechte konkretisieren.

Wichtiger Diskussionsbeitrag

Auch wenn der Entwurf in dieser Konsequenz wohl nicht realisiert wird, ist er doch ein wichtiger Diskussionsbeitrag. Er legt den Finger in eine brennende Wunde unserer Zeit: Algorithmen- und Chatkontrolle, biometrische Datenerfassung, Einschränkungen der Autonomie von Fahrzeugführern, digitale Identität, das geplante Zentralbankgeld CBDC, der Digital Service Act (DSA) der EU, schleichende Bargeldabschaffung, Smart-Meter usw. zeigen alle in dieselbe Richtung einer Digitalisierung aller persönlichen Daten zu Kontrollzwecken und führen letztlich in einen technokratischen Transhumanismus. Das „Analoge Zugangsgrundrecht“ Tom Lausens möchte dieser bedrohlichen weltweiten Entwicklung entgegenwirken.

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