Sebastian Müller-Franken, Professor für Öffentliches Recht an der Philipps-Universität Marburg, warnt in einem Artikel in der Welt vor drastischen Freiheitsbeschränkungen durch Maßnahmen für den Klimaschutz ab 2031.
2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer weitreichenden Entscheidung festgesetzt, dass Deutschland am „Paris-Ziel“ – die angebliche Klimaerwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu beschränken – strikt festhalten müsse. Dafür solle man den CO₂-Ausstoß letztendlich auf Null reduzieren, wofür Freiheitseinschränkungen notwendig seien. Müller-Franken warnt deshalb vor einer „Regierung der Gerichte“.
Zum Netto-Null-Ausstoß verpflichtet
Der Rechtsprofessor bezeichnet die Entscheidung als die „für das Leben der Bürger Weitreichendste“, sollte sie nicht vorher gekippt werden. Das Urteil verpflichtete Deutschland effektiv dazu, nicht nur das Klima zu schützen, sondern sogar „Klimaneutralität“, also einen Netto-Null-Ausstoß, herzustellen. Das ist natürlich eine Absurdität, denn konsequent zu Ende gedacht müssten alle atmenden Lebewesen inklusive des Menschen, die Kohlenstoffdioxid freisetzen, das Atmen einstellen. Entsprechend dieser lebensfeindlichen Ideologie werden ja bereits das Kinderkriegen oder die Tierhaltung als klimaschädlich propagiert.
CO₂-relevanter Freiheitsgebrauch
Das Gericht räumte Deutschland ein CO₂-Budget ein, nach dessen Aufbrauchen man zwingend kein weiteres CO₂ mehr ausstoßen dürfe. Die Folgen für das freiheitliche Leben wären massiv. In der Entscheidung wird festgehalten, dass „nahezu jede Freiheitsbetätigung mit CO₂-Emissionen verbunden“ sei. Um den Klimawandel aufzuhalten, müsse „CO₂-relevanter Freiheitsgebrauch irgendwann im Wesentlichen unterbunden werden“, schrieb das Verfassungsgericht.
Klimaschutz als Staatsziel
Da das Verfassungsgericht davon ausgeht, dass das entsprechende CO₂-Budget schon 2030 aufgebraucht sein könnte, seien erste klimabedingte grundrechtliche Freiheitsbeschränkungen schon ein Jahr später zu erwarten. Da das Verfassungsgericht den Klimaschutz als Staatsziel sieht, müsse dieses Ziel auch über den individuellen Rechten der Bürger stehen, Gerichte müssten dies in Zukunft in ihre Entscheidungen einbeziehen.
Das berge die Gefahr einer „Regierung der Gerichte“, urteilt Müller-Franken daher. Eine Vormundschaft und Einschränkung der Bürger durch die Gerichte sei strikt zu verhindern, stattdessen solle das Grundgesetz einen Rahmen für Klimaschutz setzen, nicht andersherum.