Wer hätte von einem Wirtschaftministerium erwartet, daß es seine Zuständigkeit nicht nur für die Sicherung von mittelständischen Arbeitsplätzen bei den naturheilkundlichen Arzneimittelherstellern und Therapeuten, sondern – folgerichtig – auch für die Sicherung und Förderung der Therapiefreiheit anerkennt und vertritt? Genau das ist geschehen, und mit einem Ergebnis, das sehr viel mehr erbracht hat, als das ursprüngliche Anliegen einer „Bestandsaufnahme hinsichtlich der besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilweisen“ vermuten ließ, und den Superlativ rechtfertigt: ein historisches Grundlagenwerk zur Naturheilkunde, das in seiner Bedeutung weit über die einer bloßen fachlichen Dokumentation hinausreicht!
Ein historisches Ereignis für die Naturheilkunde
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Wer hätte von einem Wirtschaftministerium erwartet, daß es seine Zuständigkeit nicht nur für die Sicherung von mittelständischen Arbeitsplätzen bei den naturheilkundlichen Arzneimittelherstellern und Therapeuten, sondern folgerichtig auch für die Sicherung und Förderung der Therapiefreiheit anerkennt und vertritt? Genau das ist geschehen, und mit einem Ergebnis, das sehr viel mehr erbracht hat, als das ursprüngliche Anliegen einer „Bestandsaufnahme hinsichtlich der besonderen Therapierichtungen und natürlichen Heilweisen“ vermuten ließ, und den Superlativ rechtfertigt: ein historisches Grundlagenwerk zur Naturheilkunde, das in seiner Bedeutung weit über die einer bloßen fachlichen Dokumentation hinausreicht!