Statistiken weisen eine höhere Sterblichkeit nach einer Impfung als nach durchstandener Masern erkrankung nach. Warum also dieser Impfzwang? Und Argumente dagegen:
Masernimpfpflicht
Seit März 2020 besteht eine einrichtungsbezogene Impfpflicht bezüglich Masern in Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen. Kinder ab dem ersten Lebensjahr müssen eine Masern-Impfung, ab zwei Jahren zwei Impfungen bzw. eine Immunität nachweisen. Ohne Nachweis ist ein Kita-Besuch in Deutschland ausgeschlossen. Dasselbe gilt für nach 1970 geborenes Personal von Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen.
Die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner sieht darin eine Verletzung der Menschenwürde und Verletzung des Elternrechts auf Erziehung und Fürsorge (Artikel 6, Elternrecht) und damit auf medizinische Selbstbestimmung. Auch Artikel 2 des Grundgesetzes und damit des Rechts auf körperliche Unversehrtheit ist betroffen. Ethisch handelnde Ärzte postulieren, eine Impf- oder Therapieentscheidung solle grundsätzlich auf drei Säulen fußen: Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit. Das ist aber gerade bei der Masernimpfung nicht gegeben – weil es kaum zu Todesfällen oder ernsthaften Nacherkrankungen kommt. 2024 gab es lediglich 645 erfasste Fälle von Masern in Deutschland.
„Zahlen und Statistiken belegen aber eine vielfach höhere Sterblichkeit nach einer Masernimpfung als nach der Masernerkrankheit“, fasst Anwältin Bahner zusammen. Der emeritierte Professor für Mikrobiologie Sucharit Bhakdi sieht deshalb in der Impfpflicht eine Missachtung wissenschaftlicher Fakten: „Eine Notwendigkeit gegen Masern zu impfen, gibt es heute faktisch nicht mehr.“ Und gibt zu bedenken, dass „die Einführung einer Fremdsubstanz in die Tiefe des Körpers nie ganz ohne Risiken geschehen kann.“
Impfunfähigkeit für alle!
In 20, Abs. 9, des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) heißt es, dass Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut oder tätig sind, eine Impfdokumentation vorlegen müssen, oder wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglicherweise liegt eine solche Kontraindikation für alle Gesunden in Deutschland vor. Denn eine „relative Kontraindikation“ liegt vor, wenn bei einer medizinischen Maßnahme der mögliche Schaden oder das Risiko höher ist als der Nutzen.
Das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken, liegt bei 0,006 Prozent. „Eine Masernimpfpflicht ist daher ganz klar nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, resümiert der Professor und Allgemeinmediziner Andreas Sönnichsen. Dazu gibt es auch ein „Cochrane-Review“, das zeigt, dass …
Nach Kauf und Zahlung steht der vollständige Artikel als PDF zum Download für Sie bereit:
– Bei Gastbestellung erhalten Sie den Download-Link per E-Mail mit der Bestellbestätigung.
– Als registrierter Kunde finden Sie den Download zusätzlich in Ihrem Kundenkonto (bis zu 10 Downloads möglich).






