Schwerer Stand von Nahrungsergänzung

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Warum wir nicht von helfenden Pflanzen erfahren

Artikelnummer: rz-255-03 Kategorien: ,

Viele Heilpflanzen, wie beispielsweise die Zistrose, wirken antiviral und können vor Corona- oder Influenzaviren schützen. Warum aber erfuhren wir im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 nichts davon? Die Antwort ist: Weil Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln nicht darauf hinweisen dürfen, dass ihre Produkte gesundheitsfördernde Stoffe enthalten! Wie sinnvoll sind die aktuellen Regeln dazu?

Es leuchtet ein, dass Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln oder Heilpflanzenpräparaten keine Narrenfreiheit zugestanden werden darf. Wird ein Produkt mit einem bestimmten Versprechen vermarktet, also zum Beispiel, dass es antivirale oder antibakterielle Inhaltsstoffe enthält, sollte es dieses natürlich auch erfüllen. Die europaweit geltende Health-Claim-Verordnung regelt, welche Angaben Hersteller und Händler zu Lebensmitteln, Kräutertees und Nahrungsergänzungsmittel machen dürfen. Und welche nicht. Demnach müssen die Angaben wissenschaftlich überprüft sein. Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich nur ausnahmsweise erlaubt.