Neues Tierarzneimittelgesetz

Sanfte Therapie für Tiere in großer Gefahr

Seit 28. Januar dürfen Tierhalter und Tierheilpraktiker zahlreiche homöopathische Mittel nicht mehr bei Tieren einsetzen. Dies ist ein folgenschwerer Pferdefuß des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG), der entweder übersehen oder absichtlich mit hineingenommen wurde.
Als Hauptmotiv des TAMG galt die Reduktion des übermäßigen Antibiotika-Einsatzes im Tierbereich. Hier schafft das neue Gesetz jetzt auch positive Neuerungen, weil etliche Antibiotika, die bislang nur für den Menschen zugelassen waren, aber auch bei Tieren eingesetzt wurden, jetzt nicht mehr zur Anwendung kommen dürfen.
Leider sind nun aber auch die sanften, natürlichen Mittel der Phytotherapie und Homöopathie, die bisher nur für den Menschen zugelassen sind, verboten. Im homöopathischen Bereich fallen damit 8600 Einzelmittel weg, so die Tierhomöopathin Jasmin-Martina Walker, die vor diesem Hintergrund eine Petition initiiert hat (siehe unten "Weitere Infos"). Die neue Regelung kriminalisiert nicht nur den Tierhalter, der seinem Tier eine Calendula-Salbe verabreicht. Es macht auch eine sinnvolle Berufsausübung von Tierheilpraktikern und Tierhomöopathen unmöglich. Zwar sollen Tierärzte laut dieser Verordnung verstärkt phytotherapeutische und homöopathischen Mittel einsetzen, aber nur sehr wenig Tierärzte haben Ahnung von Homöopathie und die Therapeutengruppen mit tiefgründigem Fachwissen werden ausgeschlossen.
Dieses Gesetz geht an den Bedürfnissen der Tierhalter und der sich organisch entwickelten Therapiesituation komplett vorbei. Es sollte schleunigst überarbeitet werden! (AF)

Petition des Berufsverbandes Klassische Tierhomöopathen: https://www.openpetition.de/petition/online/therapiefreiheit-fuer-tiere-erhalten-tierarzneimittelgesetz-ueberarbeiten

Weitere Infos hier: https://fugissonnenhof.wordpress.com/2021/12/22/nur-eine-laus-auf-dem-rucken-eines-selbstgefalligen-elefanten/

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