Freiheitskanzlei rät zu angepasstem Vorgehen

Wichtige Tipps für Kriegsdienstverweigerer

Die Freiheitskanzlei rät angesichts einer inzwischen deutlich verschärften Verwaltungspraxis dringend zu einer angepassten Vorgehensweise bei Kriegsdienstverweigerung (KDV). Sie bietet die passenden Dokumente zum kostenlosen Download an.

Bisher hat die Freiheitskanzlei zur strikten Verweigerung der Musterung geraten, weil:

  • Art. 4 Abs. 3 GG (Recht auf Kriegsdienstverweigerung) höherrangig ist als die derzeitige Verwaltungspraxis
  • das Musterungsergebnis („Tauglichkeitsbescheid“, § 13 KDVG) unbeabsichtigt erst die Einberufungsvoraussetzung schafft
  • ein Ermessensspielraum für die Bearbeitung ohne Musterung (§ 2 KDVG) bestand

Die Realität sieht inzwischen jedoch anders aus:

Anfangs wurden Kriegsdienstverweigerungen auch ohne Musterung anerkannt. Behörden ignorieren diesen rechtlich vorhandenen Ermessensspielraum mittlerweile aber flächendeckend. Die Entscheidung über die KDV-Erklärung wird faktisch zwingend an einen vorherigen Tauglichkeitsbescheid geknüpft. Klagen werden aktuell regelmäßig ohne inhaltliche Auseinandersetzung abgewiesen, Verfahren systematisch ausgebremst. Der Grund ist natürlich, dass der Bundestag eine Pflichtmusterung beschlossen hat und händeringend nach „Kanonenfutter“ sucht.

So problematisch diese Verwaltungspraxis ist: Solange sie besteht, bleibt dies derzeit der einzige realistische Weg, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung überhaupt zur Entscheidung zu bringen.

Entscheidend ist dabei ein klares ABER:

Eine eventuell festgestellte Tauglichkeit darf nicht als Zustimmung oder Vorstufe zur Einberufung missbraucht werden. Genau das sichert die Freiheitskanzlei nun ausdrücklich zu und schriftlich ab. Hier finden Kriegsdienstverweigerer die passenden Schreiben, je nachdem, wie weit im Ablauf sie schon gekommen sind.

Neuer Ablauf für Neustarter:

  1. KDV-Erklärung erstellen und einreichen (Art. 4 Abs. 3 GG)
  2.  Ggf. Fragebogen sachlich ausfüllen und dabei ausdrücklich auf die KDV-Erklärung hinweisen
  3. Musterungsladung nur unter Grundrechtsvorbehalt annehmen, z. B.:
    „Einwilligung ausschließlich zur Wahrung meines KDV-Rechts – nicht als Zustimmung zu einer Einberufung (§ 4 WPflG).“
  4. Musterung kooperativ wahrnehmen, bei Unterschriften stets zusätzlich den Vorbehalt handschriftlich vermerken
  5. Entscheidung (Bescheid) des BAFzA (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) abwarten

Neu für Fortgeschrittene im KDV-Procedere:

Für jeden Verfahrensstand stehen passgenaue Schreiben für alle relevanten Konstellationen zur Verfügung:

  • Wenn das Karrierecenter der Bundeswehr die KDV-Erklärung wortlos zurückgeschickt hat: zum passenden Dokument
  • Wenn das BAFzA die KDV-Erklärung wegen fehlender Musterung abgewiesen oder zur Musterung geladen hat: zum passenden Dokument
  • Wenn das Karrierecenter der Bundeswehr die Verweigerung der Musterung samt KDV-Erklärung zum zweiten Mal mit Hinweis auf fehlende Musterung abweist: zum passenden Dokument
  • Wenn die Klage gegen die vorgeschaltete Zwangs-Musterung noch läuft:
    zum passenden Dokument 
  • Wenn die Klage gegen die vorgeschaltete Zwangs-Musterung wegen notwendiger Musterung abgewiesen wurde: zum passenden Dokument
  • Wenn die KDV-Erklärung aus inhaltlichen Gründen abgewiesen und das Verfahren beendet wurde:
    zum passenden Dokument

So aufwändig dieses behördliche Spießrutenlaufen auch erscheinen mag: Ein späterer Dienst im Schützengraben wäre ganz sicher anstrengender. Die Mühe lohnt also in jedem Fall.

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