PDF-Download-Artikel – Vorschau:
Der Beruf des Heilpraktikers ist eine der wichtigsten Errungenschaften im deutschen Gesundheitssystem und auch europaweit eine Besonderheit. Heilpraktiker decken ab, was die klassische Gesundheitsversorgung nicht oder zu wenig berücksichtigt, beispielsweise die effektive Unterstützung der Selbstheilungskräfte mit sanften Mitteln. Leider ist die relativ freie Organisation der Bildungsinhalte und Niederlassungen von Heilpraktikern immer wieder in der Kritik. Dabei ermöglicht gerade sie die ständig wachsende Vielfalt und Weiterentwicklung individueller Behandlungsangebote.
Seit über 80 Jahren gibt es den Heilpraktikerberuf in Deutschland. Er zählt neben dem Arzt, Zahnarzt und Psychotherapeuten (Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut) zu den eigenständigen Heilberufen, d.h. HeilpraktikerInnen verfügen über die Erlaubnis die Heilkunde, deren Definition sich im Heilpraktikergesetz findet, selbstständig auszuüben.
Heilpraktiker auf dem Prüfstand
Der Koalitionsvertrag für die aktuelle 19. Legislaturperiode rüttelt nun aber an diesem bewährten Modell. Er sieht vor, das „Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen“. Ziel des Koalitionsvertrages war es eigentlich primär, die Berufsausbildungen der Akteure des Gesundheitswesens neu zu gestalten. Nachdem aber im Juli 2016 drei Krebspatienten in einer Heilpraktikerpraxis in Brüggen-Bracht gestorben sind, lancierte eine interdisziplinäre Expertengruppe das sogenannte „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ und drängte in diesem auf eine Neuregelung des Heilpraktikerwesens. In der Folge lieferten auch einige Medien einseitige Darstellungen, allen voran MedWatch und die ARD. Unter diesem öffentlichen Druck gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) schließlich ein Gutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag, das „das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und klären sollte, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.“ Auch der sektorale Heilpraktiker, also zum Beispiel der „Heilpraktiker für Psychotherapie“, sollte in dem Gutachten näher beleuchtet werden. Darüber hinaus wollte das BMG wissen, „ob HeilpraktikerInnen über den Arztvorbehalt hinaus von der Behandlung bestimmter Erkrankungen ausgeschlossen werden sollen“. Zur Erklärung: Arztvorbehalt bezeichnet die alleinige Legitimation eines Arztes bezüglich bestimmter Tätigkeiten oder Maßnahmen. Zum ersten Mal wurde prinzipiell die Frage gestellt, ob es die Möglichkeit gibt, den Heilpraktikerberuf „entfallen“ zu lassen. Eine öffentliche Diskussion wurde angestoßen. Dadurch hat die Überprüfung dieses einzigartigen und zeitgemäßen freien Heilberufes, der bis dahin über 80 Jahre ohne große Vorkommnisse zum Wohle seiner Patienten gewirkt hat, ein „negatives Geschmäckle“ bekommen. Heilpraktikerberuf Ein Erfolgsmodell in einem zukunftsweisenden Gesundheitssystem Berufsbild des Heilpraktikers im Gesetzestext Im Heilpraktikergesetz (§ 1, Abs. 2) ist festgehalten: „Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.“ Die Zulassung zum Heilpraktikerberuf wird durch den Gesetzgeber per Heilpraktikergesetz (HeilprG) und seine Durchführungsverordnung (HeilprGDV 1) reglementiert. Einschränkungen in der Berufsausübung werden durch andere Berufsgesetze (zum Beispiel das Zahnheilkundegesetz) und Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie die Gesetze und Verordnungen des BMG (Bundesministeriums für Gesundheit) definiert. Spätestens seit Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien am 22. März 2018 ist klar, dass die Zulassung nicht nur auf Basis einer reinen „Gefahrenabwehr“ erfolgt, sondern dass die Antragsteller sehr wohl umfangreiche Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen müssen, um physische und psychische Erkrankungen bei PatientInnen aller Altersgruppen mit heilpraktikertypischen Methoden zu behandeln….
Nach Kauf und Zahlung steht der vollständige Artikel als PDF zum Download für Sie bereit:
– Bei Gastbestellung erhalten Sie den Download-Link per E-Mail mit der Bestellbestätigung.
– Als registrierter Kunde finden Sie den Download zusätzlich in Ihrem Kundenkonto (bis zu 10 Downloads möglich).






