Ein wegweisendes Urteil aus Luxemburg: Am 19. November 2025 hat das EU-Gericht der gängigen Praxis der EU-Kommission einen Riegel vorgeschoben, Pestizid-Zulassungen einfach weiterlaufen zu lassen – auch wenn die vorgeschriebene Risikoprüfung längst überfällig ist. Damit geht es um nicht weniger als den Schutz von Bienen, Biodiversität und menschlicher Gesundheit.
Die EU-Kommission darf Genehmigungen für Pestizidwirkstoffe zukünftig nicht mehr routinemäßig verlängern, wenn Verfahren zur Wiederzulassung ins Stocken geraten. Stattdessen muss im Einzelfall geprüft werden, ob Verzögerungen durch die Hersteller verursacht wurden – etwa durch lückenhafte oder verspätet eingereichte Daten.
Regelmäßige Risikoprüfungen
Das Gericht stellt klar: Die vorgeschriebenen Risikoprüfungen sind regelmäßig zu aktualisieren und die Befristung der Genehmigungen ist kein „Vorschlag“, sondern zentral für den Schutz von Umwelt und Gesundheit.
Besonders betroffen: zahlreiche Wirkstoffe, deren letzte vollständige Sicherheitsbewertung Jahrzehnte zurückliegt – darunter das Totalherbizid Glyphosat. Hier hatte die Aurelia Stiftung erfolgreich gegen die EU-Kommission geklagt. Auch die aktuelle Wiederzulassung für weitere zehn Jahre bleibt juristisch umstritten, denn bis heute fehlen wissenschaftliche Methoden zur Bewertung der Auswirkungen auf die Biodiversität.
„Das Urteil beendet die verheerende Praxis, hunderte Pestizidwirkstoffe ausschließlich über Ausnahmen am Markt zu halten“, sagt Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung. „Es stärkt den Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber wirtschaftlichen Interessen.“
Ausblick
Die Entscheidung hat Signalwirkung für hunderte Pestizide in der EU. Ob die EU-Kommission Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.
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