Die Abgasregelung für Automobile in der EWG wurde vor einigen Wochen bis zu einem gewissen Grade festgelegt, wenn auch noch zahlreiche Fragen und Wertbemessungen offenbleiben.
Diese Einigung wurde herbeigeführt durch eine einstweilige Verfügung, welche die französische Regierung am 21. Februar 1985 in Brüssel gegen die Regierung in Bonn eingebracht hat. Die Regelung führt u. a. zu einer kritischen Betrachtung der technischen Eigenschaften des Katalysators, der aus bestimmten Gründen von der Bonner Regierung überhastet eingeführt werden sollte.