Ganzheitliche Tierheilkunde – Straftat: Homöopathische Behandlung

Die Neuordnung des Tierarzneimittelrechts und ihre Auswirkungen auf homöopathisch behandelnde Landwirte

Von Birgit Gnadl und Michaela Assmann, Übersee/Chiemsee – raum&zeit Ausgabe 123/2003

Antibiotika im Rindfleisch, Hormone im Schweinefleisch, Schmerzmittel im Putenfleisch – die Liste der Risiken und Nebenwirkungen beim Fleischverzehr ist groß. Doch statt endlich alternative Therapien zu fördern, verbietet das neue Tierarzneimittelrecht den Landwirten, ihre Tiere homöopathisch zu behandeln.
Die Tierheilpraktikerin Birgit Gnadl erklärt, warum das Gesetz sinnlos ist und welche Alternativen es gibt.

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