Am 28. Januar 2022 tritt das erste deutsche Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Ihm zufolge ist es nur noch Tierärzten vorbehalten, Tieren pflanzliche und homöopathische Mittel verordnen, die noch nicht dezidiert für Tiere zugelassen sind. Das betrifft tausende pflanzliche und homöopathische Mittel und ist eine Katastrophe für Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen sowie ganzheitlich orientierte Tierhalter.
Deshalb rufen Tierheilpraktiker und Klassische Tierhomöopathen zur Unterstützung der Petition auf.
Weitere Infos hier: https://fugissonnenhof.wordpress.com/2021/12/22/nur-eine-laus-auf-dem-rucken-eines-selbstgefalligen-elefanten/