RA Markus Haintz erringt Durchbruch vor Gericht

Das Landgericht äußert sich auch zur verfassungsfeindlichen Polizeitaktik

Das Landgericht München I hat festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss gegen den Zeugen Markus Haintz, Haintz legal Rechtsanwals-GmbH, und die Beschlagnahme seiner elektronischen Geräte am 04.08.2022 rechtswidrig war! Das LG erteilt der Staatsanwaltschaft München I und dem Amtsgericht München damit eine juristische Ohrfeige.

Das LG äußerte sich zudem deutlich zur verfassungsfeindlichen Polizeitaktik der Münchener Polizei:
„Aus Sicht der Kammer erscheinen die in den gegenständlichen Schreiben beschriebenen Ziele, eine möglichst hohe Anzahl von Verstößen zur Anzeige zu bringen, um für zukünftige Versammlungen ein Verbot begründen zu können und die Auflösung einer Demonstration durch polizeitaktisches Vorgehen zu erreichen, verfassungsrechtlich im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zumindest sehr bedenklich.“

Laut RA Markus Haintz thematisierte das Gericht auch das Whistleblowing und stellt fest, „dass bei (nicht beschuldigten) Rechtsanwälten erhöhte Anforderungen für eine Durchsuchung bestehen.“

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