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Infopunkte Gesundheit

raum&zeit-Ausgabe 241

Basilikumsamen – die europäische Chia-Alternative


Für Smoothie, Müsli und Dessert

Chiasamen werden schon lange als Superfood angepriesen und für zahlreiche, vor allem vegane Süßspeisen genutzt. Wer dabei jedoch Bedenken verspürt, da Chia vor allem aus Südamerika importiert werden muss, kann jetzt auf eine europäische Alternative zugreifen. Denn Basilikumsamen (Ocimum basilicum) haben ähnliche Eigenschaften wie Chia. Im Aussehen unterscheiden sie sich vor allem dadurch, dass die Samen durchgehend schwarz und etwas länglicher sind. Basilikumsamen bekommen ebenso durch Quellen in Flüssigkeiten wie Saft oder Pflanzenmilch eine gelartige Struktur. Es ist dabei nicht nur eine super Zutat für die Küche, sondern auch noch sehr gesund. Die Samen sind zum Beispiel entzündungshemmend, stimmungsaufhellend und appetithemmend. Außerdem können sie den Blutzucker senken und Sodbrennen lindern. Wie Chia- und Leinsamen sollten auch Basilikumsamen mit viel Wasser zu sich genommen werden, da sie im Magen weiter quellen können. Erhältlich sind Basilikumsamen online als auch in Bio- und Reformmärkten. (EE)
Quellen:
https://www.chia.de/info/geschichte/
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/ernaehrung/lebensmittel/oelsaaten/basilikumsamen

Den Stoffwechsel ankurbeln


Mit pflanzlichen Enzymen Heilungsprozesse unterstützen

Enzyme sind kleine Katalysatoren in unserem Körper. Sie sind an den meisten, den Stoffwechsel betreffenden, komplexen biochemischen Reaktionen beteiligt. Bekannte Enzyme sind beispielsweise die bei der Fettverdauung beteiligte Lipase oder die stärkeabbauende Amylase. Doch nicht nur bei der Verdauung spielen Enzyme eine wichtige Rolle, auch bei der Wundheilung kommen sogenannte Proteasen zum Einsatz. Leider werden im Laufe des Lebens immer weniger dieser Helfer im Körper produziert und die Wundheilung wird mit zunehmendem Alter immer langsamer. Mittlerweile kann jedoch mit pflanzlichen Enzympräparaten nachgeholfen werden. Zum Einsatz kommen dabei Bromelain von der Ananasfrucht und das aus der Papaya gewonnene Papain. Um den Körper optimal zu unterstützen, kann noch das Hühnereiweiß Lysozym ergänzend eingenommen werden. Pflanzliche Enzympräparate können auch bei Gelenkbeschwerden, zur Gefäßvorsorge und zur Unterstützung des Immunsystems eingesetzt werden. (EE)
https://www.zentrum-der-gesundheit.de/bibliothek/naturheilkunde/alternativen-zu-medikamenten/enzymtherapie

Beschwerde gegen TAMG stattgegeben


Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen und Tierbesitzer können aufatmen

„Wir freuen uns sehr, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 29.9.2022 unseren Beruf und die Tierhomöopathie gestärkt hat“, gab Kristin Trede ihrer Erleichterung Ausdruck. Die Tierheilpraktikerin ist 1. Vorsitzende des Berufsverbands klassischer Tierhomöopathen Deutschlands (BkTD e.V.). Drei Mitglieder des Verbandes hatten die Verfassungsbeschwerde gegen den § 50 Abs. 2 des neuen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) eingelegt. Mit seinem Inkrafttreten im Januar 2022 verbot das TAMG TierheilpraktikerInnen und TierhomöopatInnen, homöopathische Mittel am Tier anzuwenden, die bisher nur für den Menschen, nicht aber für Tiere zugelassen sind. Nur Tierärzten sprach das Gesetz solche Verordnungen zu. Rund 8 600 homöopathische Einzelmittel waren davon betroffen, was eine enorme Einschränkung für Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen bedeutete. Auch Tierhalter durften ihren Tieren diese homöopathischen Mittel nicht mehr geben.
Am 16. November erhielten die KlägerInnen die Nachricht des Bundesverfassungsgerichtes, dass der strittige § 50 Abs. 2 des TAMG gegen zwei wichtige Artikel des Grundgesetzes verstößt und daher „nichtig ist“, soweit es die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, betrifft. Zum einen greife das Gesetz unverhältnismäßig in die geschützte Berufsfreiheit der TierheilpraktikerInnen bzw. der TierhomöopathInnen, die diese Beschwerde eingereicht hatten, ein. Zum anderen beschränke es auch unverhältnismäßig die allgemeine Handlungsfreiheit von TierhalterInnen und Tierhaltern. Die KlägerInnen des BkTD und die Mitglieder von neun weiteren Berufsverbänden, die diese Klage gegen das TAMG unterstützt hatten, sehen das Urteil des Gerichtes als Aufwertung der Berufes TierheilpraktikerIn und TierhomöopathIn und freuen sich, dass sie zum Schutz der Berufsausübung dieser Gruppen beitragen konnten. Die durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommene Änderung ist ab sofort gültig. (AF)
Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-092.html

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