Infopunkte Ökologie

raum&zeit-Ausgabe 205

Erträge im Öko Landbau sind nicht niedriger

Gemäß einer Langzeitstudie (2007–2019) des Schweizerischen Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) in Kenia liefert organische Landwirtschaft vergleichbare Erträge wie konventioneller Landbau. Die Studie widerlegt damit den Mythos, dass Biolandbau, um dieselben Nahrungsmengen zu erwirtschaften, größere Anbauflächen benötige. Aber das ist noch nicht alles: Die teilnehmenden Öko-Bauern erwirtschafteten fünf Jahre nach dem Start der Studie durchschnittlich 53 Prozent mehr Einnahmen aufgrund der höheren Marktpreise für Bio-Produkte. Ein weiterer wichtiger Faktor, den die Studie erforschte, ist die verbesserte Fruchtbarkeit der Böden beim biologischen Landbau. Da im Öko-Landbau keine chemischen Mittel zum Einsatz kommen, fallen auch keine schädlichen Rückstände an. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die natürlichen Ökosysteme und die Gesundheit der Bevölkerung aus. Bekräftigt und verallgemeinert werden die Resultate dadurch, dass zwei Teilstudien dieselben Erfolge verzeichneten: beim Baumwollanbau in Indien und bei der Kakaoproduktion in Bolivien. Der langfristige Vergleich der Anbausysteme in den Tropen (Systems Comparison in the Tropics, abgekürzt SysCom) soll wissenschaftliche Belege für die Vor- und Nachteile von biologischen beziehungsweise konventionellen landwirtschaftlichen Systemen liefern. SysCom unterstützt die Entwicklung von Richtlinien und Strategien, mit denen die Einführung nachhaltiger Landnutzungspraktiken auf örtlicher, regionaler und internationaler Ebene gefördert werden kann. Zu den wesentlichen Herausforderungen des Öko-Landbaus zählen die Verbreitung des nötigen Wissens und die Ausbildung biologischer Landwirte. (DS)

Quelle: www.forum-csr.net

Sondermüll Wärmeplatten

„Klimaschützer“ sind stets „Teil von jener Kraft, die Gutes will und Böses schafft“ (frei nach Goethe). Jüngstes Beispiel ist der Umweltskandal um das toxische Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan), das in Wärmedämmplatten aus Polystyrol als Flammschutzmittel eingesetzt wird. Die Fassadenverunstalter sollen ja per Zwangsverordnung den Heizenergieverbrauch senken und so letztlich CO2 einsparen helfen. Und so hüllte man im ganzen Land Gebäude in Polystyrol – mit fatalen Folgen für den Bürger. Nicht nur, dass die erhoffte Energieeinsparung deutlich unter dem in Aussicht gestellten Wert liegt bzw. der Verbrauch sogar ansteigen kann; die Dämmplatten fördern zudem durch Unterbindung des Feuchtigkeitsaustausches durch die Wände Schimmel- und Algenbefall. Bausubstanz und Gesundheit leiden. Außerdem wird durch den Schießscharten-Effekt ein Teil des Tageslichts ausgeblendet. Und obendrein verschandeln Wärmedämmsysteme die Häuserfassaden auch optisch. Doch damit nicht genug. Da Polystyrol wie Zunder brennt, kam es immer wieder zu gefährlichen Bränden von Gebäuden. Also versetzte man das Material (bis 2014) mit HBCD. Doch nun hat der Bundesrat eine Änderung der Abfallordnung beschlossen, wonach alle „schwer abbaubaren organischen Schadstoffe“ als gefährlicher Abfall zu klassifizieren sind, darunter eben auch mit HBCD versetztes Polystyrol. Dieses darf damit weder exportiert noch deponiert oder als Mischmüll gehandhabt werden. Für das gesonderte Verbrennen in einer Müll-verbrennungsanlage ist nun eine Extra-Genehmigung erforderlich, nach Angaben aus der Branche „ähnlich aufwändig wie eine komplette Neugenehmigung, womöglich sogar mit Bürgerbeteiligung“. Weil dieses Verfahren den meisten Entsorgungsunternehmen zu aufwändig ist und ihre Müllverbrennungsanlagen ohnehin ausgelastet sind, nehmen viele HBCD-Styropor erst gar nicht mehr an. Dazu gezwungen werden können sie nicht. Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes spricht vom „Entsorgungsnotstand“. Bis zu 7 000 Euro je Tonne für die Verbrennung von sortiertem Styropor würden verlangt. Zum Vergleich: Sondermüll kostet weniger als 2 000 Euro je Tonne. Das wird die Bilanz der zwangsverordneten Wärmedämmung weiter drastisch verschlechtern. Die einzige Lösung scheint darin zu liegen, HBCD von der neuen Abfallordnung auszunehmen. Nach quecksilberhaltigen „Energiesparlampen“, ressourcenverschlingenden und landschaftsverschandelnden Vogelschredderanlagen (WKA), neuen Stromtrassen, geplanter CO2-Sequestrierung nun also neuer Sondermüll. Quo vadis, Klimaschützer? (DS)

Quelle: www.forum-csr.net

Die Kniffe der GVO Industrie

Die gentechnischen Verfahren werden immer heimtückischer. Noch bis vor wenigen Jahren ließen sich gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Labors eindeutig identifizieren. Gentechnik bestand fast ausschließlich in der Übertragung eines Gens von einer Art auf die andere („Transgenese“). Heute hingegen werden Gene abgeschaltet und/oder künstliche Genomabschnitte in Zellen eingesetzt. Oder die transgenen Pflanzen entstehen zwar während des Verfahrens, werden aber so lange weitergezüchtet, bis keine Fremdgene mehr nachweisbar sind. Das Endprodukt gilt dann als gentechnikfrei, muss infolgedessen nicht mehr gekennzeichnet werden. Das freut natürlich das Agro-Business, dürfte den ernährungsbewussten Konsumenten aber eher beunruhigen. Die Schweizer Biologin Eva Gelinsky von der schweizerischen Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) fragt: „Welche Züchtung wollen wir? Prestigeträchtige Hightechzüchtung für die industrialisierte Landwirtschaft? Oder eine für die Bedürfnisse des ökologischen Landbaus?“ Die umstrittenen Verfahren seien „ein neuer Aufguss der alten Gentechnik“. Sie zeugten von der gleichen eingeschränkten Denkweise: „Eine wichtige Eigenschaft ist auch bei den neuen Züchtungen die Resistenz gegen Herbizide.“ Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Außerhumanbereich (EKAH), der Gelinsky angehört, stellt in einem Bericht zu den neuen Züchtungsverfahren fest: „Das Sammeln und Horten von Datenmengen verändert […] das Verständnis dessen, was eine Pflanze ist“. Pflanzen gälten zunehmend als „bloßes Informationsaggregat“. Eine solche Sichtweise fördere technikintensive Agrozüchtungen. Die alles entscheidende Frage lautet nun: Was ist entscheidend für ein Lebens- bzw. Futtermittel: Entstehungsprozess oder Endprodukt? Rechtswirksam beantworten muss diese Frage die EU-Kommission, die für ihre Nähe zum Agrobusiness bekannt ist. Werden sich also GVO in Zukunft unerkannt auf unsere Teller schleichen? (DS)

Quelle: www.woz.ch/-6984

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